Erstes Urteil über das neue Geschworenensystem
Ein Jahr nach der Einführung des neuen Geschworenensystems an japanischen Gerichtshöfen (Asienspiegel berichtete) wurde nun vom obersten Gerichtshof eine erste Bilanz gezogen. Wie die Asahi Shimbun berichtete wurden seit Ende Mai letzten Jahres 554 Fälle mit Beteiligung von Schöffen durchgeführt.
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582 Menschen erhielten durch ein solches Gericht ein Urteil und alle wurden als schuldig befunden. 29 Prozent von diesen gingen in Berufung, was einen Fall der Quote von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, in dem noch ohne die Geschworenen geurteilt wurde. Im Durchschnitt brauchen die Schöffengerichte 4,1 Tage bis zur Entscheidungsfindung.
Erfolg auf ganzer Linie?
Bezüglich des Zeitmanagements kann die Einführung des Geschworenengerichts also als voller Erfolg gewertet werden, da die anfängliche Zielsetzung von 4 Tagen pro Fall tatsächlich umgesetzt werden konnte.
Das erhoffte «Mitgefühl» der Schöffen mit den Angeklagten scheint jedoch noch auf sich warten zu lassen, denn die Schuldsprechungsrate ist im letzten Jahr sogar auf 100 Prozent angestiegen. Ob das Geschworenensystem also dazu beiträgt, Unschuldige vor rechtlichen Konsequenzen zu bewahren, bleibt abzuwarten.
Einen Dämpfer erhält das Resultat der Justizreform ebenso durch die hohe Anzahl der Ablehnungen der Einberufung. 52’206 Personen wurden für das Amt am Schöffengericht ausgewählt, von denen 27’141 aufgrund von Arbeit oder häuslichen Verpflichtungen die Verantwortung ablehnten. Letztlich engagierten sich nur 3369 Ausgewählte am Gerichtshof. ad.
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