Die dunkle Seite des Internets
Vor dem Obersten Gerichtshof von Nagoya findet seit dem 9.August ein Berufungsverfahren statt, in dem zwei Männer um Strafminderung kämpfen. Kenji Kashiwagi (43) bekam in einem vorangegangenen Prozess lebenslänglich und Yoshimoto Hori (35) die Todesstrafe. Sie hatten sich 2007 für den Mord an einer Frau in einem Internetforum verabredet.
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Die japanische Presse nennt solche Adressen im Netz, auf denen sich anonyme User über kriminelle oder Selbstmordgedanken austauschen, Dunkle Seiten. Schon mehrfach zogen diese die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich.
Die Auswahl des Opfers war reiner Zufall
Im gegenwärtigen Fall geht es um drei Männer zwischen 35 und 43 Jahren, die sich in ihrer Freizeit auf einer solchen Homepage die Zeit vertrieben und sich schliesslich in Nagoya verabredeten, um ein Verbrechen zu begehen.
Sie trafen auf die 31-Jährige Rie Isogai, die sie zufällig als ihr Opfer auswählten. Am Tag nach der Tat entschied sich Kashiwagi jedoch für die Selbstanzeige bei der Polizei, da er Angst vor der Todesstrafe hatte, die ihn bei einer Verhaftung erwarten würde.
Seine Mittäter wurden gefasst und alle drei gemeinsam für den Mord an Isogai verurteilt. Hori und der 36-Jährige Tsukasa Kanda, der ebenfalls an dem Verbrechen beteiligt war, erhielten die Todesstrafe. Nur Kashiwagi profitierte von seinem frühen Geständnis, wodurch seine Strafe lebenslänglich wurde.
Berufungsverfahren
Nun rollen Hori und Kashiwagi den Fall wieder auf und plädieren auf Strafminderung. Die Anklage fordert erneut das Höchstmass. Ihre Hoffnung ziehen die Verurteilten aus der Tatsache, dass mehr als eine Person für den Mord an nur einer Person für schuldig befunden wurde und die Todesstrafe erhielt. Dies ist in Japan überaus selten.
Das erste Urteil betonte in seiner Begründung dafür die asoziale Haltung aller drei Männer. Die Verteidigung führt hingegen an, dass die beiden Männer aufgrund ihres psychischen Zustandes nur bedingt schuldfähig seien und ferner eine Atmosphäre von Gruppendruck, sowie einem Sich-Gegenseitig-Übertrumpfen-Wollen dazu geführt hätte, die Tat durchzuziehen. Ausserdem habe Hori seine Reue bereits in zwei Briefen an die Angehörigen verdeutlicht, welche diese jedoch ablehnten.
Kashiwagi, der Strippenzieher
Während des ersten Verfahrens konnte Kashiwagi zwar durch seine Selbstanzeige auf Strafminderung vertrauen, aber die Anklage hob damals hervor, dass er der eigentliche Strippenzieher der Gemeinschaft gewesen sei und sein Geständnis nicht der Reue, sondern dem Selbstschutz diente. Es wird sich zeigen wie die Richter diesmal entscheiden. ad.
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