Das endgültige Urteil
Der ehemalige Aum-Sektenführer Shoko Asahara, der mit bürgerlichem Namen Chizuo Matsumoto (55) heisst, wurde am 13. September in letzter Instanz vom Obersten Gerichtshof Japans erneut zum Tode verurteilt. Eine seiner Töchter hatte wiederholt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht, nachdem sie bereits im März vor dem Tokioter Gericht gescheitert war.
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Die fünf obersten Richter waren sich einig, dass die Verurteilung von Asahara nicht der Verfassung widerspreche. Nur der Beweis eines solchen Verstosses würde jedoch vor dem Obersten Gericht zu einer Neuaufnahme des Prozesses führen. Die Tochter strebte den Antrag vor allem auf Basis der Zeugenaussagen der Mittäter Asaharas an, die betonten, dass der Sektenführer selbst nicht bei den Anschlägen vor Ort war.
Diese Aussage sei jedoch kein Beweis, der ausreichen würde um das bestehende Urteil umzustossen. Mit dieser Begründung lehnten die Richter die neue Eingabe ab. Dass das Todesurteil in nächster Zeit durchgeführt wird, bleibt dennoch unwahrscheinlich, da noch drei weitere Verfahren von beteiligten Anhängern der Sekte laufen und es in Japan üblich ist auf das Ende der selbigen zu warten.
Schwerster Terroranschlag
Am 20. März 1995 verübten Mitglieder der Aum-Sekte in der Tokioter U-Bahn einen tödlichen Anschlag mit dem Nervengas Sarin. 13 Menschen kamen ums Leben und 6300 wurden zum Teil schwer verletzt. Es war der schwerste Terroranschlag in der Nachkriegsgeschichte Japans. ad.
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