Ent­schei­den über Leben oder Tod

Schwere Aufgabe: 3 professionelle Richter in der Mitte müssen zusammen mit 6 Laienrichtern zusammenarbeiten. Hier eine Szene aus einer Fernsehserie.
Schwe­re Auf­ga­be: 3 pro­fes­sio­nel­le Rich­ter in der Mit­te müs­sen zusam­men mit 6 Lai­en­rich­tern zusam­men­ar­bei­ten. Hier eine Sze­ne aus einer Fernsehserie.

Im Rah­men des vor 1 Jahr ein­ge­führ­ten des Geschwo­re­nen­ge­richts in Japan ist es bis­her zu einem Todes­ur­teil gekom­men. In einem Mord­fall in Yoko­ha­ma, bei dem zwei Män­ner getö­tet und ver­stüm­melt wur­den, haben 6 Lai­en­rich­ter zusam­men mit 3 voll­amt­li­chen Rich­tern erst­mals eine Todes­stra­fe gegen den 32-jäh­ri­gen Hiroyu­ki Ike­da verhängt.

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Bereits im Novem­ber letz­ten Jah­res for­der­te die Staats­an­walt­schaft in einem ande­ren Mord­fall die Todes­stra­fe von einem Geschwo­re­nen­ge­richt. Die­ses hat­te sich jedoch für eine lebens­lan­ge Haft des Täters ent­schie­den. In bei­den Fäl­len bekann­ten sich die Ange­klag­ten für schuldig.

Im jüngs­ten Mord­pro­zess vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt for­dert die Staats­an­walt­schaft der Prä­fek­tur Kago­shi­ma eben­falls die Todes­stra­fe für den 71-jäh­ri­gen Masa­hi­ro Shira­ha­ma, der ein Ehe­paar im Alter von 91 und 87 Jah­ren mit einer Metall­schau­fel zu Tode geprü­gelt und beraubt haben soll.

Ein beson­de­rer Fall

Die Staats­an­wäl­te beru­fen sich auf Fin­ger­ab­drü­cke und Klei­dungs­stü­cke, die vom 71-Jäh­ri­gen Ange­klag­ten am Tat­ort gefun­den wur­den. Für die 6 Lai­en­rich­ter stellt sich die­ser Fall als beson­de­re Bür­de dar. Denn im Gegen­satz zu den bei­den vor­he­ri­gen Mord­pro­zes­sen bekennt sich der Ange­klag­te für unschuldig.

Shira­ha­ma sei nie am Tat­ort gewe­sen. Aus­ser­dem könn­ten Fin­ger­ab­drü­cke leicht gefälscht wer­den, argu­men­tiert die Ver­tei­di­gung. Sie ver­mu­tet, dass der wah­re Täter aus dem fami­liä­ren Umfeld des getö­te­ten Ehe­paa­res stam­men muss.

Im japa­ni­schen Sys­tem des Geschwo­re­nen­ge­richts ent­schei­det eine ein­fa­che Mehr­heit der 6 Lai­en- und 3 Pro­firich­tern. Die ein­zi­ge Ein­schrän­kung dabei ist, dass min­des­tens 1 voll­amt­li­cher Rich­ter Teil der Mehr­heit sein muss, um das Urteil rechts­kräf­tig wer­den zu las­sen. Ein Urteil im Mord­pro­zess von Kago­shi­ma wird frü­hes­tens für den 10. Dezem­ber erwartet.

Kei­ne Ver­bes­se­rung feststellbar

Die Wie­der­ein­füh­rung von Lai­en­rich­tern war Teil einer Reform, die das japa­ni­sche Jus­tiz­sys­tem trans­pa­ren­ter gestal­ten soll. Den Ange­klag­ten soll­te damit ein fai­re­rer Pro­zess ermög­licht wer­den, als dies bis­her der Fall war. Die Ver­ur­tei­lungs­ra­te in Kri­mi­nal­pro­zes­sen lag vor der Ein­füh­rung bei 99 Pro­zent, so dass davon aus­ge­gan­gen wer­den muss­te, dass zahl­rei­che Ver­ur­teil­ten unschul­dig im Gefäng­nis gelan­det waren.

Ein Jahr nach der Ein­füh­rung hat das erhoff­te «Mit­ge­fühl» der Lai­en­rich­ter jedoch einen Dämp­fer erhal­ten. Denn die Ver­ur­tei­lungs­ra­te liegt wei­ter­hin bei fast 100 Pro­zent. Ob das Geschwo­re­nen­sys­tem dazu bei­trägt, Unschul­di­ge vor recht­li­chen Unsorg­fäl­tig­kei­ten durch Poli­zei und Jus­tiz zu bewah­ren, ist mehr als frag­lich. ja.

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