Eine Mitfahrgelegenheit mit Folgen
Im Februar 2008 trafen der 48-jährige Isao O. und der 46-jährige Junichi S. in der Präfektur Saitama auf den 35-jährigen Lastwagenfahrer Kiyoshi T.. In einem Restaurant in der Stadt Kagayama assen sie etwas zusammen und genehmigten sich ein paar Gläser alkoholisches. 5 Stunden sassen sie dort bis sich ins nächste Lokal aufmachten. Dieses hatte jedoch geschlossen.
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Wie die Yomiuri Shimbun berichtet, schlug in der Folge der betrunken Lastwagenfahrer vor, bis zur Öffnung des Lokals eine kurze Spazierfahrt zu machen. Die anderen beiden, ebenfalls angetrunken, sagten zu. Die anschliessende Fahrt endete in einer tragischen Verkehrskollision. Der Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde in zwei entgegenkommende Autos. Ein Ehepaar war auf der Stelle tot, 7 weitere Personen wurden verletzt.
Der Gerichtsfall
Der Lastwagenfahrer wurde zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Ermittlungen ergaben, dass er am Unfalltag 7 Gläser Shochu, hochprozentigen Alkohol, und ein Glas Bier getrunken hatte. Auch gegen die beiden Mitfahrer Isao O. und Junichi S. wurde ermittelt und schliesslich Anklage erhoben. In ihrem Prozess ging es um die Frage, ob sich die beiden bewusst waren, dass der Fahrer zu Unfallzeit betrunken gewesen war.
Der 48-Jährige und der 46-Jährige, die zum Zeitpunkt ebenfalls angetrunken waren, plädierten auf nicht schuldig. Immerhin hatten sie als Mitfahrer nicht eine unmittelbare Schuld am Unfall. Die Anklage forderte derweil eine Haftstrafe von 8 Jahren.
Das Urteil
Das Bezirksgericht von Saitama fällte diese Woche sein Urteil. Isao O. und Junichi S. wurden zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Indem die beiden in die Spazierfahrt einwilligten, hätten sie den betrunkenen Lastwagenfahrer vollends von seinem Vorhaben überzeugt. Damit seien sie mitverantwortlich für den darauffolgenden Unfall, der zum Tod von «friedliebenden Menschen» und zur Verletzung anderer geführt habe, begründete Richter Makoto Tamura sein Urteil gemäss der Mainichi Shimbun.
Die beiden Mitfahrer hätten die zwingende Aufgabe gehabt, den angetrunkenen Lastfahrer vom Steuer fernzuhalten. Immerhin hätten sie 5 Stunden zusammen getrunken. Zeit genug, um zu merken, dass Kiyoshi T. nicht mehr fähig war sicher zu fahren. Komme hinzu, dass beide älter gewesen seien als der 35-Jährige direkte Unfallverursacher.
Für das Gericht wog zudem schwer, dass die beiden verurteilten Mitfahrer sich nie bei den Angehörigen entschuldigt hätten. Damit sei bewiesen, dass sie nie über die Konsequenzen ihrer Taten nachgedacht hätten. Im japanischen Justizsystem wird von Angeklagten, deren Schuld bewiesen ist, eine offene Entschuldigung oder zumindest Mitgefühl erwartet. Eine Verweigerung hat zumeist eine härtere Bestrafung zur Folge.
So wurde der Restaurantbesitzer, der den 3 Männern am Unfalltag den Alkohol ausgeschenkt hatte, als Mitverantwortlicher der tödlichen Kollision zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Er hatte sich bei den Angehörigen für sein Vergehen entschuldigt.
Die Reaktionen
Das Urteil hat in Japan in zweierlei Hinsicht für Aufsehen gesorgt. So kommt es äusserst selten vor, dass Mitfahrer für einen Verkehrsunfall rechtlich in die Verantwortung gezogen werden. Die Mainichi Shimbun schreibt von einem «strengen Urteil». Zum anderen wurde das Urteil durch ein Geschworenengericht gefällt, das aus Laienrichtern und vollamtlichen Richtern bestückt ist. Seit dem 2009 neu eingeführten Gerichtssystem (Asienspiegel berichtete) gab es keinen vergleichbaren Fall mit angetrunkenen Mitfahrern.
Seit der Wiedereinführung des Geschworenengerichts handelt es sich um den zweiten Prozess mit kontroversem Urteil. In einem anderen Fall im November 2010 hatte ein Laiengericht mit der Todesstrafe gegen einen Minderjährigen international für Aufsehen gesorgt (Asienspiegel berichtete).
Noch ist der Fall von Saitama nicht zu Ende. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich unzufrieden über das Urteil. 2 Jahre Gefängnis seien unter diesen Umständen zu wenig. Sie legten Beschwerde beim Gericht ein. Auch die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.
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