Eine Mit­fahr­ge­le­gen­heit mit Folgen

Ein klares Verdikt: Richter Makoto Tamamura.
Ein kla­res Ver­dikt: Rich­ter Mako­to Tama­mu­ra. Aus­zug: ANN News

Im Febru­ar 2008 tra­fen der 48-jäh­ri­ge Isao O. und der 46-jäh­ri­ge Juni­chi S. in der Prä­fek­tur Saita­ma auf den 35-jäh­ri­gen Last­wa­gen­fah­rer Kiyo­shi T.. In einem Restau­rant in der Stadt Kaga­y­a­ma assen sie etwas zusam­men und geneh­mig­ten sich ein paar Glä­ser alko­ho­li­sches. 5 Stun­den sas­sen sie dort bis sich ins nächs­te Lokal auf­mach­ten. Die­ses hat­te jedoch geschlossen.

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Wie die Yomi­uri Shim­bun berich­tet, schlug in der Fol­ge der betrun­ken Last­wa­gen­fah­rer vor, bis zur Öff­nung des Lokals eine kur­ze Spa­zier­fahrt zu machen. Die ande­ren bei­den, eben­falls ange­trun­ken, sag­ten zu. Die anschlies­sen­de Fahrt ende­te in einer tra­gi­schen Ver­kehrs­kol­li­si­on. Der Fah­rer fuhr mit einer Geschwin­dig­keit von 120 Kilo­me­tern pro Stun­de in zwei ent­ge­gen­kom­men­de Autos. Ein Ehe­paar war auf der Stel­le tot, 7 wei­te­re Per­so­nen wur­den verletzt.

Der Gerichts­fall

Der Last­wa­gen­fah­rer wur­de zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ermitt­lun­gen erga­ben, dass er am Unfall­tag 7 Glä­ser Shochu, hoch­pro­zen­ti­gen Alko­hol, und ein Glas Bier getrun­ken hat­te. Auch gegen die bei­den Mit­fah­rer Isao O. und Juni­chi S. wur­de ermit­telt und schliess­lich Ankla­ge erho­ben. In ihrem Pro­zess ging es um die Fra­ge, ob sich die bei­den bewusst waren, dass der Fah­rer zu Unfall­zeit betrun­ken gewe­sen war.

Der 48-Jäh­ri­ge und der 46-Jäh­ri­ge, die zum Zeit­punkt eben­falls ange­trun­ken waren, plä­dier­ten auf nicht schul­dig. Immer­hin hat­ten sie als Mit­fah­rer nicht eine unmit­tel­ba­re Schuld am Unfall. Die Ankla­ge for­der­te der­weil eine Haft­stra­fe von 8 Jahren.

Das Urteil

Das Bezirks­ge­richt von Saita­ma fäll­te die­se Woche sein Urteil. Isao O. und Juni­chi S. wur­den zu 2 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Indem die bei­den in die Spa­zier­fahrt ein­wil­lig­ten, hät­ten sie den betrun­ke­nen Last­wa­gen­fah­rer voll­ends von sei­nem Vor­ha­ben über­zeugt. Damit sei­en sie mit­ver­ant­wort­lich für den dar­auf­fol­gen­den Unfall, der zum Tod von «fried­lie­ben­den Men­schen» und zur Ver­let­zung ande­rer geführt habe, begrün­de­te Rich­ter Mako­to Tamu­ra sein Urteil gemäss der Mai­ni­chi Shim­bun.

Die bei­den Mit­fah­rer hät­ten die zwin­gen­de Auf­ga­be gehabt, den ange­trun­ke­nen Last­fah­rer vom Steu­er fern­zu­hal­ten. Immer­hin hät­ten sie 5 Stun­den zusam­men getrun­ken. Zeit genug, um zu mer­ken, dass Kiyo­shi T. nicht mehr fähig war sicher zu fah­ren. Kom­me hin­zu, dass bei­de älter gewe­sen sei­en als der 35-Jäh­ri­ge direk­te Unfallverursacher.

Für das Gericht wog zudem schwer, dass die bei­den ver­ur­teil­ten Mit­fah­rer sich nie bei den Ange­hö­ri­gen ent­schul­digt hät­ten. Damit sei bewie­sen, dass sie nie über die Kon­se­quen­zen ihrer Taten nach­ge­dacht hät­ten. Im japa­ni­schen Jus­tiz­sys­tem wird von Ange­klag­ten, deren Schuld bewie­sen ist, eine offe­ne Ent­schul­di­gung oder zumin­dest Mit­ge­fühl erwar­tet. Eine Ver­wei­ge­rung hat zumeist eine här­te­re Bestra­fung zur Folge.

So wur­de der Restau­rant­be­sit­zer, der den 3 Män­nern am Unfall­tag den Alko­hol aus­ge­schenkt hat­te, als Mit­ver­ant­wort­li­cher der töd­li­chen Kol­li­si­on zu einer beding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Er hat­te sich bei den Ange­hö­ri­gen für sein Ver­ge­hen entschuldigt.

Die Reak­tio­nen

Das Urteil hat in Japan in zwei­er­lei Hin­sicht für Auf­se­hen gesorgt. So kommt es äus­serst sel­ten vor, dass Mit­fah­rer für einen Ver­kehrs­un­fall recht­lich in die Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Die Mai­ni­chi Shim­bun schreibt von einem «stren­gen Urteil». Zum ande­ren wur­de das Urteil durch ein Geschwo­re­nen­ge­richt gefällt, das aus Lai­en­rich­tern und voll­amt­li­chen Rich­tern bestückt ist. Seit dem 2009 neu ein­ge­führ­ten Gerichts­sys­tem (Asi­en­spie­gel berich­te­te) gab es kei­nen ver­gleich­ba­ren Fall mit ange­trun­ke­nen Mitfahrern.

Seit der Wie­der­ein­füh­rung des Geschwo­re­nen­ge­richts han­delt es sich um den zwei­ten Pro­zess mit kon­tro­ver­sem Urteil. In einem ande­ren Fall im Novem­ber 2010 hat­te ein Lai­en­ge­richt mit der Todes­stra­fe gegen einen Min­der­jäh­ri­gen inter­na­tio­nal für Auf­se­hen gesorgt (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Noch ist der Fall von Saita­ma nicht zu Ende. Die Ange­hö­ri­gen der Opfer zeig­ten sich unzu­frie­den über das Urteil. 2 Jah­re Gefäng­nis sei­en unter die­sen Umstän­den zu wenig. Sie leg­ten Beschwer­de beim Gericht ein. Auch die Ver­tei­di­gung kün­dig­te an, in Beru­fung zu gehen.

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