Der reui­ge Mörder

Ikeda nach seiner Verhaftung.
Ike­da nach sei­ner Ver­haf­tung. Aus­zug: TBS News

Am 16. Juni wur­de vom Obers­ten Gericht Tokios die Beru­fung des zum Tode ver­ur­teil­ten 33-jäh­ri­gen Hiroyu­ki Ike­da abge­wie­sen und damit zum ers­ten Mal ein Todes­ur­teil bestä­tigt, das von einem Geschwo­re­nen­ge­richt beschlos­sen wur­de. Sechs Lai­en und drei pro­fes­sio­nel­le Rich­ter hat­ten in ers­ter Instanz im Lan­des­ge­richt Yoko­ha­ma über den Ange­klag­ten zu Gericht geses­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Der Pro­zess ver­an­schau­lich­te erneut die Pro­ble­ma­tik der Wie­der­ein­füh­rung der Geschwo­re­nen­ge­rich­te durch die Jus­tiz­re­form von 2009. Abge­se­hen davon, dass eine Zunah­me an Trans­pa­renz in den Gerichts­ver­fah­ren (Asi­en­spie­gel berich­te­te) wei­ter­hin aus­bleibt, gilt die psy­chi­sche Belas­tung für die Geschwo­re­nen als extrem hoch.

Am Ike­da-Mord­pro­zess betei­lig­te Geschwo­re­ne gaben an unter Trä­nen das Urteil getrof­fen zu haben und die Last der Ver­ant­wor­tung für ihre Ent­schei­dung auch nach dem Pro­zess nicht able­gen zu können.

Die Reue des Täters

Zu der Gewis­sens­be­las­tung der Geschwo­re­nen trug bei, dass sich die Hal­tung des Täters im Lau­fe des Pro­zes­ses stark ver­än­der­te und er die Tat offen­sicht­lich bereu­te. Im Juni 2009 ermor­de­te der arbeits­lo­se und ohne fes­ten Wohn­sitz leben­de Ike­da zwei Mit­ar­bei­ter eines Mah-Jongg-Geschäf­tes in einem Hotel in der Prä­fek­tur Chi­ba. Die bei­den Opfer wur­den bei leben­di­gem Lei­be mit der Ket­ten­sä­ge ver­stüm­melt und anschlies­send ins Meer geworfen.

Inzwi­schen lie­gen zwei Jah­re hin­ter Tat. Die­ser Zeit­raum eben­so wie die Kon­fron­ta­ti­on mit den Hin­ter­blie­be­nen der Opfer wäh­rend des Pro­zes­ses schei­nen dafür gesorgt zu haben, dass Ike­da die Fol­gen sei­ner Tat zu rea­li­sie­ren begann. Nach dem Urteil senk­te er sei­nen Kopf vor den Ange­hö­ri­gen der Opfer und sag­te, er kön­ne für sich selbst nichts ande­res als die Todes­stra­fe for­dern. Trä­nen soll er dabei ver­drückt haben, wie die Yomi­uri Shim­bun berichtete.

Zwei­fel am eige­nen Urteil

Die Ver­än­de­rung von Ike­da betrach­tend, bekam ein Geschwo­re­ner nach dem Ende der Ver­hand­lung schein­bar Zwei­fel an sei­ner Ent­schei­dung und sag­te damals, dass er sich eine Beru­fung gegen das Urteil durch Ike­da erhof­fe. Die­ser hat­te selbst jedoch nicht den Wil­len dazu.

Die Beru­fung leg­te schließ­lich der Ver­tei­di­ger unab­hän­gig von Ike­da ein, aller­dings ohne Erfolg. Das Obers­te Gericht Tokios gab dem Geschwo­re­nen­ge­richt recht auf­grund «der unmensch­li­chen Grau­sam­keit» der Tat.

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