Der reuige Mörder
Am 16. Juni wurde vom Obersten Gericht Tokios die Berufung des zum Tode verurteilten 33-jährigen Hiroyuki Ikeda abgewiesen und damit zum ersten Mal ein Todesurteil bestätigt, das von einem Geschworenengericht beschlossen wurde. Sechs Laien und drei professionelle Richter hatten in erster Instanz im Landesgericht Yokohama über den Angeklagten zu Gericht gesessen (Asienspiegel berichtete).
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Der Prozess veranschaulichte erneut die Problematik der Wiedereinführung der Geschworenengerichte durch die Justizreform von 2009. Abgesehen davon, dass eine Zunahme an Transparenz in den Gerichtsverfahren (Asienspiegel berichtete) weiterhin ausbleibt, gilt die psychische Belastung für die Geschworenen als extrem hoch.
Am Ikeda-Mordprozess beteiligte Geschworene gaben an unter Tränen das Urteil getroffen zu haben und die Last der Verantwortung für ihre Entscheidung auch nach dem Prozess nicht ablegen zu können.
Die Reue des Täters
Zu der Gewissensbelastung der Geschworenen trug bei, dass sich die Haltung des Täters im Laufe des Prozesses stark veränderte und er die Tat offensichtlich bereute. Im Juni 2009 ermordete der arbeitslose und ohne festen Wohnsitz lebende Ikeda zwei Mitarbeiter eines Mah-Jongg-Geschäftes in einem Hotel in der Präfektur Chiba. Die beiden Opfer wurden bei lebendigem Leibe mit der Kettensäge verstümmelt und anschliessend ins Meer geworfen.
Inzwischen liegen zwei Jahre hinter Tat. Dieser Zeitraum ebenso wie die Konfrontation mit den Hinterbliebenen der Opfer während des Prozesses scheinen dafür gesorgt zu haben, dass Ikeda die Folgen seiner Tat zu realisieren begann. Nach dem Urteil senkte er seinen Kopf vor den Angehörigen der Opfer und sagte, er könne für sich selbst nichts anderes als die Todesstrafe fordern. Tränen soll er dabei verdrückt haben, wie die Yomiuri Shimbun berichtete.
Zweifel am eigenen Urteil
Die Veränderung von Ikeda betrachtend, bekam ein Geschworener nach dem Ende der Verhandlung scheinbar Zweifel an seiner Entscheidung und sagte damals, dass er sich eine Berufung gegen das Urteil durch Ikeda erhoffe. Dieser hatte selbst jedoch nicht den Willen dazu.
Die Berufung legte schließlich der Verteidiger unabhängig von Ikeda ein, allerdings ohne Erfolg. Das Oberste Gericht Tokios gab dem Geschworenengericht recht aufgrund «der unmenschlichen Grausamkeit» der Tat.
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