Das Urteil gegen den Meistgesuchten

Wartet auf das Urteil: Tatsuya Ichihashi vor
War­tet auf das Urteil: Tats­u­ya Ichi­ha­shi vor links

Tats­u­ya Ichi­ha­shi muss für den Mord an der bri­ti­schen Sprach­leh­re­rin Lind­say Haw­ker lebens­läng­lich ins Gefäng­nis. Damit hat das Bezirks­ge­richt Chi­ba der For­de­rung der Staats­an­walt­schaft ent­spro­chen. Der Ver­ge­wal­ti­gungs- und Mord­fall wur­de sowohl in Japan wie auch in Gross­bri­tan­ni­en inten­siv ver­folgt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Der 32-Jäh­ri­ge habe Haw­ker aus eigen­süch­ti­gen Grün­den ver­ge­wal­tigt und anschlies­send getö­tet, Reue sei bei Ichi­ha­shi nicht erkenn­bar, hat­te die Staats­an­walt­schaft ihren Antrag vor einer Woche begründet.

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Wil­liam Haw­ker, der Vater des Opfers, der mit sei­ner Fami­lie für die Gerichts­ver­hand­lung nach Japan gereist war, for­der­te vor Gericht gar die Todes­stra­fe für Ichi­ha­shi. Er habe bei der Mord­tat kein Erbar­men gezeigt. Weil es beim Ver­bre­chen aber nicht mehr als ein Opfer gab, sah die Staats­an­walt­schaft die­ser Maxi­mal­for­de­rung ab. Das Geschwo­re­nen­ge­richt hat mit sei­nem Urteil die­se Argu­men­ta­ti­on nun bestä­tigt. Nor­ma­ler­wei­se ist die Todes­stra­fe in Japan für Seri­en­tä­ter vor­ge­se­hen, in ver­ein­zel­ten Fäl­len kam es in Japan aber auch bei Ein­zel­mor­den zu Todesurteilen.

Mit dem Urteil der lebens­läng­li­chen Haft­stra­fe wird Ichi­ha­shi für min­des­tens 10 Jah­re hin­ter Git­ter gehen müs­sen, bevor er eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung erhal­ten bean­tra­gen kann. Es ist jedoch kaum wahr­schein­lich, dass Ichi­ha­shi bereits nach die­ser Zeit frei­kom­men wür­de. Zwi­schen 1998 und 2007 wur­den in Japan 74 lebens­läng­lich Ver­ur­teil­te frei­ge­las­sen. Durch­schnitt­lich ver­brach­ten sie 23,5 Jah­re in Haft, wie BBC nachrechnete.

31-mona­ti­ge Flucht

Ichi­ha­shi hat­te Haw­ker im März 2007 in sei­ner Woh­nung ver­ge­wal­tigt und anschlies­send getö­tet. Den Leich­nam hat­te anschlies­send in eine mit Sand gefüll­te Bade­wan­ne auf sei­nem Bal­kon ver­gra­ben. Nach der Tat flüch­te­te er. 31 Mona­te war er unauf­find­bar. Um uner­kannt zu blie­ben, liess er sich einer Gesichts­ope­ra­ti­on unter­zie­hen. Erst im Novem­ber 2009 tapp­te er in Osa­ka nach einer inten­si­ven Fahn­dung in die Fal­le (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Der 32-Jäh­ri­ge hat die Ver­ant­wor­tung für den Tod von Lind­say Haw­ker über­nom­men. Beim Gerichts­fall ging es schliess­lich um die Fra­ge, ob es sich bei der Tat um einen vor­sätz­li­chen Mord han­del­te. Der Ange­klag­te behaup­tet, er hab die 22-jäh­ri­ge Haw­ker ledig­lich fest­hal­ten wol­len, damit sie nicht nach Hil­fe schreie. Eine Mord­ab­sicht habe es nicht gege­ben. Die Klä­ger hal­ten ent­ge­gen, dass Ichi­ha­shi bewusst und mit aller Gewalt das Opfer am Genick pack­te. Dies hät­ten Spu­ren gezeigt. Haw­ker sei zudem gefes­selt gewesen.

Kri­tik des Vaters

Wäh­rend der Ver­hand­lung äus­ser­te sich Ichi­ha­shi erst­mals über sei­ne Gefüh­le. Er habe Angst gehabt, die Ver­ant­wor­tung für die Tat zu über­neh­men. Des­halb sei er weg­ge­rannt. Zuletzt äus­ser­te er sein Bedau­ern über die Tat. «Ich muss wäh­rend der Tat wie ein Mons­ter auf sie gewirkt haben.» Ichi­ha­shi schrieb in Unter­su­chungs­haft ein Buch über sei­ne Flucht und sei­ne Gefühls­welt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Er sei zu fei­ge gewe­sen, Selbst­mord zu ver­üben, schrieb er dar­in. Wil­liam Haw­ker kri­ti­sier­te wäh­rend der Ver­hand­lung, dass Ichi­ha­shi der Ver­tei­di­gung aus­führ­lich Aus­kunft geben wür­de, der Staats­an­walt­schaft aber kaum antworte.

Die Ein­nah­men aus dem Buch woll­te er voll­stän­dig der Fami­lie von Lind­say Haw­ker über­ge­ben. Dies lehn­te jedoch ab. Sie sei ange­wi­dert von der Tat­sa­che, dass einem Mann, der sich vor Gericht ver­ant­wor­ten müs­se, erlaubt wer­de, ein Buch zu schrei­ben und zu veröffentlichen.

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