Tepcos radioaktive Argumente
Das Sunfield Nihonmatsu Golfklub liegt exakt 45 Kilometer vom havarierten AKW Fukushima 1 entfernt. Es handelt sich um kein Sperrgebiet, doch seit dem 12. März hat kein Golfer mehr den Rasen betreten. Wie die Asahi Shimbun Weekly Area berichtet, wollte man die Anlage im Juli wiedereröffnen, doch die Stadtbehörden von Nihomatsu massen auf dem Gelände eine Radioaktivität von 2,91 Mikrosievert pro Stunde. Eine unabhängige Messfirma bestätigte einen extrem hohen Cäsiums-Gehalt.
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Die beiden Besitzerfirmen des Sunfield Nihonmatsu Golfklubs klagten in der Folge den AKW-Betreiber Tepco ein. Der Konzern solle für die Dekontaminierung des Golfgeländes und eine Entschädigung aufkommen.
Die Argumente von Tepco
Tepco sah dies jedoch ganz anders und listete dabei eine ganze Reihe von dreisten Argumenten auf. Die vom AKW Fukushima 1 ausgetretenen und heruntergefallenen radioaktiven Substanzen gehörten nicht Tepco, sondern den betroffenen Landbesitzern, liess der Konzern gemäss Asahi Shimbun Weekly Area verlauten.
Ausserdem seien die Messmethoden der Stadt anzuzweifeln und ohnehin sei die gemessene Radiaoaktivität auf dem Golfplatz keine Gefahr für die Gesundheit. Die natürliche Strahlung sei auf anderen Golfplätzen dieser Welt höher.
Das widersprüchliche Urteil
Das Bezirksgericht Tokio wies Tepcos Argumente über den Besitzer der Radioaktivität und die Zweifel an den Messmethoden zwar zurück. Gleichzeitig jedoch befreite das Gericht den AKW-Konzern von der Verantwortung, für die Dekontamination aufzukommen.
Noch gebe es keine klar festgelegten Leitlinien über die genau Vorgehensweise bei der Dekontaminierung der Böden, zitiert die Nachrichtenagentur Jiji News das Gerichtsurteil. Das Gericht könne daher Tepco nicht anordnen, die Säuberungsarbeiten vorzunehmen. Die Verantwortung der Dekontaminierung liege beim Staat.
Auch die Forderung nach Entschädigung für den Golfklub wurde zurückgewiesen. Die Radioaktivität sei mit 2,91 Mikrosievert pro Stunde unter dem Grenzwert von 3,8 Mikrosievert gelegen. Der Golfklub könne durchaus betrieben werden.
Urteil weitergezogen
Die Golfklubbesitzer haben das Urteil inzwischen an die nächste Instanz weitergezogen. Die Argumentation von Tepco sei empörend. Man habe den Betrieb eingestellt, um die Angestellten und die Kunden zu schützen. Auch die Behörden befürchten bei einer Bestätigung dieses Urteils einen Präzedenzfall, der die künftigen Kosten für die Dekontaminierung ins Unermessliche steigen lassen könnte.
Bereits jetzt sind die Behörden dran in der ganzen Präfektur Fukushima bis zu 28 Millionen Kubikmeter Erde abzutragen. Die Regierung rechnet alleine dafür mit einem Aufwand von mindestens 9 Milliarden Euro. Ein Endlager für die verseuchte Erde gibt es noch nicht (Asienspiegel berichtete).
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