Vom Alien zum Einwohner
Jeder Ausländer, der längere Zeit in Japan lebt, besitzt sie: Die sogenannte Alien Registration Card (dt. Ausländerausweis, jp. Gaikoku Toroku Shomei). Im Volksmund nennt man sie Gaijin-Card, die Ausländer-Karte. Sie ermöglicht es, ein Bankkonto zu eröffnen, ein Handy zu erwerben oder einen Führerschein zu beantragen. Doch warm wurden die Betroffenen nie damit. Das System der Fremdenregistrierung ist komplett abgekoppelt vom japanischen Familienregister (koseki) oder der Meldebescheinigung (juminhyo). Die letzteren zwei sind ausschliesslich den Japanern vorbehalten. Nun soll jedoch alles anders werden.
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Ab dem 9. Juli 2012 werden aus «Aliens» richtige Einwohner. Künftig werden auch die in Japan ansässigen Ausländer in den Genuss einer ganz normalen Residence Card kommen, die den Vermerk der Nationalität beinhaltet. Damit erhalten sie auch Eingang ins gängige System des Einwohnerregisters. Ausländer mit japanischem Ehepartner können damit künftig in einem Familienregister eingetragen werden.
Generell soll den ausländischen Mitbürgern das Leben etwas angenehmer gemacht und der Gang zum Immigrationsbehörden entscheidend reduziert werden. So werden die Aufenthaltszeiten für die meisten Visumskategorien von 3 auf 5 Jahre angehoben. Auch Studenten erhalten nun Bewilligungen für bis zu 4 Jahre und 3 Monate. Ausserdem entfällt für die meisten Fälle das lästige Prozedere für das sogenannte Re-Entry-Permit. Ein Ausländer kann somit aus- und innerhalb eines Jahres wieder einreisen, ohne dass sein gültiges Visum automatisch ablaufen sollte.
Über 2 Millionen Eintragungen
Wie NHK News berichtet, haben die Behörden bereits begonnen, die notwendigen Vorkehrungen vorzunehmen. Für die rund 2 Millionen in Japan lebenden Ausländer werden die Meldebescheinigungen und damit die Einträge ins Einwohnerregister vorbereitet. Die Alien Registration Card wird somit allmählich ersetzt und aus dem Verkehr gezogen. Die Regierung erhofft sich mit dieser Massnahme eine effizientere Abwicklung.
Die Gaijin-Card wurde 1952 eingeführt. Bis 1999 wurden gar noch die Fingerabdrücke registriert. Erst auf Druck von Menschenrechtsorganisationen wurde diese kriminalisierend wirkende Massnahme erlassen. Ironischerweise wurde vor ein paar Jahren diese Pflicht ausgerechnet für Touristen wieder eingeführt, «zur Vorbeugung der Terrorismusgefahr» wie es damals hiess. Für sie hat das neue Ausländergesetz übrigens keine Erleichterungen vorgesehen.
Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Seite der japanischen Immigrationsbehörde.
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