Drei Hinrichtungen zum Anfang
Shinzo Abe gibt seit Amtsantritt Ende Dezember den entschlossenen Premierminister. Der Deflation und dem starken Yen sagte er den Kampf an und im Verhältnis mit China gibt er sich unerbittlich. Das Verhalten scheint auf offenbar seine Kabinettskollegen abzufärben.
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Nach nur zwei Monaten im Amt hat Justizminister Sadakazu Tanigaki gleich drei zum Tode verurteilten Männern hinrichten lassen. Er habe den Entscheid nach ausführlicher Begutachtung der Urteile gefällt. Die Schwere der Verbrechen hätten nichts anderes zugelassen. Alle drei hingerichteten Männer mussten sich wegen einfachen oder mehrfachen Mordes verantworten.
In Japan warten damit noch 134 Menschen auf die Vollstreckung ihrer Todesstrafe. Seit Jahren ist diese Zahl auf einem Rekordniveau. Es ist jeweils am Justizminister die Exekution anzuordnen. Doch nicht jede Regierung pflegt den gleichen Umgang.
Rückkehr zur harten Hand
Die abgewählte Demokratische Partei gab sich in ihrer 3-jährigen Amtszeit verhältnismässig verhalten. 9 Todesstrafen wurden vollstreckt. Unter Justizministerin Keiko Chiba gab es im Jahr 2011 zum ersten Mal seit 19 Jahren gar keine einzige Exekution (Asienspiegel berichtete).
Es sollte die Ausnahme bleiben. Ihre Parteikollegen und Nachfolger gaben wieder grünes Licht für die Durchführung von Todesstrafen, wenn auch mit Bedacht. Anders bei den Liberaldemokraten, die unter Shinzo Abe nach einem 3-jährigen Unterbruch im letzten Dezember wieder an die Macht kamen. Traditionell steht die Partei hinter dieser Strafmassnahme. Vom Justizminister wird eine harte Hand gefordert.
«Das aktuelle System bedarf keiner Nachprüfung», meinte denn auch Tanigaki. Es wird ihm kaum jemand widersprechen. In Japan findet die Todesstrafe in der Bevölkerung breiten Rückhalt. Über 80 Prozent halten diese Strafmassnahme für angepasst (Asienspiegel berichtete)).
Kritik am System
Kritiker bemängeln derweil, dass das Thema in Japan tabuisiert werde. Eine öffentliche Diskussion existiere schlichtweg nicht. So könne gar keine angemessene Meinungsbildung stattfinden. Amnesty International bemängelt die prekären Haftbedingungen der Todeskandidaten (Asienspiegel berichtete)). Ausserdem würden diese nicht über den Zeitpunkt ihrer Hinrichtung informiert.
Die Menschenrechtsorganisation verlangt zudem, dass die Verhörmethoden der Polizei reformiert werden müssen. So enden rund 99 Prozent der polizeilichen Befragungen in Japan mit einem Geständnis.
Harte Laienrichter
Das im Mai 2009 eingeführte Laienrichtersystem hat diesbezüglich keine Änderung gebracht. Selbst mit dieser Gerichtsform werden immer noch regelmässig Todesstrafen gesprochen (Asienspiegel berichtete). Schon 16 Mal wurde seit seiner Einführung für eine Exekution entschieden.
In vielen Fällen zeigen sich die Laienrichter gar noch strenger als die Berufsrichter. Erst letzte Woche hat das Bezirksgericht von Okayama einen 30-Jährigen zum Tode verurteilt, wegen sexuellen Missbrauchs und Mordes an einer 27-jährigen Frau.
Das Urteil überraschte die Experten, denn in Einzelmordfälle mit Tätern, die zuvor nie kriminell gewesen waren, wird gewöhnlich von einer Todesstrafe abgesehen. Doch hier entschieden die Richter anders. Eine Resozialisierung sei beim Verurteilten kaum denkbar, so die Begründung.
Tod durch Erhängen
Somit bleibt in Japan auch in den nächsten Jahren die Todesstrafe ein weit akzeptiertes Mittel, um schwere Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Einzig wenn es um die Methode der Vollstreckung geht, scheint man seit kurzem bereit, eine Änderung in Erwägung zu ziehen (Asienspiegel berichtete). Denn Japan kennt seit 1873 nur eine Form der Hinrichtung: es ist der Tod durch Erhängen.
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