Die heim­li­che Waffensammlung

Die beschlagnahmte Waffensammlung des Herrn Kira.
Die beschlag­nahm­te Waf­fen­samm­lung des Herrn Kira. Screen­shot: FNN News

Der 73-jäh­ri­ge Motoo Kira aus Kuma­mo­to auf der Süd­in­sel Kyus­hu ist ein gros­ser Fan von Wes­tern-Fil­men. Spe­zi­ell die Pis­to­len der Cow­boys haben es ihm seit der Kind­heit ange­tan. So begann er als Stu­dent selbst damit, harm­lo­se Modell­waf­fen zu sam­meln. 85 Stück hat­ten sich in den letz­ten 40 Jah­ren in sei­nem Haus angehäuft.

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Dies war Motoo Kira jedoch nicht genug. Alle die­se bau­te er eigen­hän­dig so um, dass sie nicht nur wie klas­si­sche Pis­to­len aus­sa­hen, son­dern auch tat­säch­lich töd­li­che Schüs­se abge­ben konn­ten. «Ich woll­te, dass sie mög­lichst dem Ori­gi­nal nahe kom­men», sag­te er spä­ter dazu.

Die Ver­haf­tung

In eini­gen Län­dern wäre Motoo Kira, der Vor­stands­vor­sit­zen­de einer wie­der­holt mit Prei­sen aus­ge­zeich­ne­ten Nat­to-Pro­duk­ti­ons­fir­ma, wohl für sei­nen Erfin­der­reich­tum gelobt wor­den. Doch in Japan steht der Besitz, ja nur schon das Tra­gen einer Waf­fe, unter Strafe.

Als die Poli­zei von Kiras Waf­fen­samm­lung ver­nahm, unter­nahm sie im Febru­ar eine Haus­durch­su­chung, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Sie fand dabei nicht nur besag­te 85 Schuss­waf­fen, son­dern auch 62 Kugeln und noch eine von Hand gemach­te Schuss­ta­fel zum Üben. Kira wur­de wegen Ver­stos­ses gegen das Gesetz zur Kon­trol­le von Schuss­waf­fen und Schwer­tern verhaftet.

Es han­delt sich um die höchs­te Anzahl an modi­fi­zier­ten Waf­fen, wel­che die japa­ni­sche Poli­zei bei einer Ein­zel­per­son bis­lang vor­ge­fun­den hat.

Das strengs­te Waffengesetz

Japans Waf­fen­ge­setz über­trifft von der Stren­ge her alle Waf­fen­ge­set­ze in der west­li­chen Welt. Der Besitz von Schuss­waf­fen ist gene­rell unter­sagt. Ein­zig für Sport­waf­fen wird eine Aus­nah­me gemacht, doch deren Vor­schrif­ten wur­den vor drei Jah­ren noch ein­mal ver­schärft (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Um eine sol­che erwer­ben zu kön­nen, muss der poten­ti­el­le Käu­fer eine psy­cho­lo­gisch Unter­su­chung durch einen qua­li­fi­zier­ten Arzt über sich erge­hen las­sen. Zudem benö­tigt der Bewer­ber eines Waf­fen­scheins die Ein­wil­li­gung der Poli­zei, die das Straf­re­gis­ter des Betrof­fe­nen unter­sucht. Die Lizenz muss dar­über hin­aus alle 3 Jah­re erneu­ert wer­den, indem man sich einem Trai­nings­kurs unterzieht.

Der Besit­zer ist auch gezwun­gen, sei­ne Waf­fe in einem siche­ren Tre­sor zu ver­schlies­sen, getrennt von der Muni­ti­on. Der genaue Ort der Auf­be­wah­rung muss der Poli­zei anhand einer Woh­nungs­kar­te mit­ge­teilt wer­den. Jeg­li­cher Kauf von Muni­ti­on muss der Waf­fen­händ­ler bei der Poli­zei regis­trie­ren lassen.

Immer weni­ger Besitzer

Der Besitz einer Pis­to­le oder eines Gewehrs ist seit 1971 kom­plett unter­sagt. Laut Poli­zei­sta­tis­tik gab es 2011 in Japan 246’783 lizen­zier­te Schuss­waf­fen, die 122’515 lizen­zier­te Besit­zer gehö­ren. Das ist bei einer Bevöl­ke­rung von rund 127 Mil­lio­nen Ein­woh­nern ver­gleichs­wei­se wenig. Durch die stän­di­gen Geset­zes­ver­schär­fun­gen der letz­ten Jah­ren wir die Zahl der Schuss­waf­fen-Besit­zer immer kleiner.

Das hat die posi­ti­ve Fol­ge, dass in Japan die Zahl der Ver­bre­chen mit Schuss­waf­fen im Ver­gleich zu ande­ren indus­tria­li­sier­ten Län­dern aus­ser­or­dent­lich gering ist. Letz­tes Jahr gab es in Japan noch 45 Schies­se­rei­en, die acht Todes­fäl­le zur Fol­ge hat­ten. Bei einem Gross­teil der Taten hat­te die japa­ni­sche Mafia, die Yaku­za, ihre Hän­de im Spiel. Selbst Amok­ta­ten, die in Japan nicht sel­ten vor­kom­men, wer­den zumeist mit Mes­sern oder ande­ren Waf­fen verübt.

His­to­ri­sche Abneigung

Die Abnei­gung gegen­über dem Besitz von Schuss­waf­fen drück­te sich erst­mals Ende des 16. Jahr­hun­derts aus, als Toyo­to­mi Hideyo­shi – ein Feld­herr, der zur Ver­ei­ni­gung des von Bür­ger­krieg aus­ein­an­der geris­se­nen Japans sorg­te – im Jah­re 1588 ein ers­tes Waf­fen­ver­bot erliess. Ein­zig die Krie­ger­klas­se der Samu­rai durf­te noch Schwer­ter besit­zen. Zuvor gab es noch eine kur­ze Blü­te in der Ent­wick­lung von Feu­er­waf­fen, wel­che die Por­tu­gie­sen Mit­te des 16. Jahr­hun­derts nach Japan gebracht hatten.

Wäh­rend der Edo-Zeit (1603−1868), als sich Japan von der Welt abschot­te­te, unter­lag die Waf­fen­pro­duk­ti­on einem Staats­mo­no­pol. Rund 15 Fami­li­en hiel­ten das Hand­werk in Japan wäh­rend die­ser Zeit am Leben. Die Kon­trol­le des Waf­fen­han­dels blieb selbst in der Zeit der Moder­ni­sie­rung und Mili­ta­ri­sie­rung in den Hän­den des Staa­tes. Selbst die Poli­zei im heu­ti­gen Japan scheut den Gebrauch von Schuss­waf­fen. Der Poli­zei­stock bleibt das bevor­zug­te Arbeitsgerät.

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