Kun­den­fang im Sündenpflaster

Wo Tokio nie schläft: Kabukicho im Tokioter Bezirk Shinjuku.
Wo Tokio nie schläft: Kabu­ki­cho im Tokio­ter Bezirk Shin­juku. Foto: flickr/​dat›

Shin­juku ist über­be­völ­kert, grell und laut. Der wohl geschäf­tigs­te Bezirk der japa­ni­schen Haupt­stadt Tokio schläft nie. Das Vier­tel Kabu­ki­cho, gleich neben dem gros­sen Bahn­hof Shin­juku gele­gen, ist das Sün­den­pflas­ter schlecht­hin. Der Name hat sei­nen Ursprung in der ers­ten Jah­ren der Nach­kriegs­zeit, als man hier den Bau eines Kabu­ki-Thea­ters plante.

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Das Pro­jekt kam aus finan­zi­el­len Erwä­gun­gen nie zustan­de, die Bezeich­nung Kabu­ki­cho hielt sich der­weil hart­nä­ckig. Hier rei­hen sich Host- und Hos­tes­sen-Clubs, Mas­sa­ge-Läden, Karao­ke-Bars, Pubs, Kon­zert­hal­len, Nacht­klubs sowie mon­dän-kit­schi­ge Love-Hotels anein­an­der. Mit dabei auch die Yaku­za, die japa­ni­sche Mafia, die vie­le Eta­blis­se­ments fest im Griff hält.

In kaum einem ande­ren Vier­tel gehen die Mit­ar­bei­ter der ver­schie­de­nen Clubs und Läden auf Kun­den­fang. Als Pas­sant wird man hier regel­mäs­sig ange­spro­chen. Die Wer­be­me­tho­den sind inzwi­schen der­art forsch, dass allei­ne in die­sem Jahr gemäss der Chu­go­ku Shim­bun 268 Fäl­le von Beläs­ti­gun­gen der Poli­zei gemel­det wur­den. Das ist eine Ver­dop­pe­lung im Ver­gleich zum Vor­jahr. Es wird ange­nom­men, dass die Dun­kel­zif­fer weit höher liegt.

Wer­be­ver­bot für Kundenfänger

Der Bezirk Shin­juku will die­sem Trei­ben der Kun­den­fän­ger nun ein Ende set­zen. Die­se Art von Wer­bung auf den Stras­sen von Shin­juku wird ab dem 1. Sep­tem­ber kom­plett ver­bo­ten sein. Die Ver­ord­nung gilt nicht nur für Hos­tes­sen-Clubs, son­dern auch für Karao­ke-Bars und Restau­rants. Zuvor hat­te die Stadt Tokio bereits den Kun­den­fän­gern unter­sagt, an den Klei­dern der Pas­san­ten zu zup­fen. Doch offen­bar nütz­te dies in Kabu­ki­cho nur wenig.

Vor­läu­fig ist das neue Ver­bot eher eine Auf­for­de­rung denn ein Geset­zes­pa­ra­graph. Bei Miss­ach­tung des Wer­be­ver­bots muss nie­mand mit einer Stra­fe rech­nen. Man belässt es zunächst bei einer Zurecht­wei­sung. Soll­te die­se Metho­de jedoch kei­nen Erfolg haben, wür­de man straf­recht­li­che Mass­nah­men in Erwä­gung ziehen.

Vor­bild Toshima

Der Tokio­ter Bezirk Toshi­ma ist der Vor­rei­ter bei der Bekämp­fung aggres­si­ver Kun­den­fän­ger. Bereits im April letz­ten Jah­res wur­de hier das­sel­be Ver­bot wie in Shin­juku erlas­sen. Dort hat die Ver­ord­nung jeden­falls ohne Straf­an­dro­hung Wir­kung gezeigt.

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