Das Mob­bing-Inse­rat

Die Mutter des vermeintlichen Mobbing-Opfers gibt anonyme Interviews.
Die Mut­ter des ver­meint­li­chen Mob­bing-Opfers gibt anony­me Inter­views. Screen­shot: Era News

Ver­gan­ge­nen Monat sorg­te eine Mut­ter einer Mit­tel­schü­le­rin in ganz Tai­wan für Schlag­zei­len. Die Frau mit Nach­na­men Chiang (江) hat­te rund eine Mil­li­on Tai­wan Dol­lar – umge­rech­net rund 25’000 Euro – für eine halb­sei­ti­ge Zei­tungs­an­zei­ge aus­ge­ge­ben, so die Tai­pei Times.

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In der Anzei­ge beschul­dig­te sie einen Mit­schü­ler ihrer Toch­ter, die­se regel­mäs­sig zu mob­ben. Gleich­zei­tig hielt sie der Schu­le vor, nichts gegen die Miss­stän­de zu unter­neh­men, da der Schü­ler der Sohn einer Leh­re­rin an der Schu­le sei.

Die Anzei­ge sorg­te der­art für Auf­se­hen, dass der Bür­ger­meis­ter Tai­pehs sich ein­schal­te­te, so ETTo­day. Die Schu­le setz­te eine unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on ein, wel­che die Vor­wür­fe unter­su­chen sollte.

Toch­ter kein typi­sches Mobbing-Opfer

Der Son­der­aus­schuss kam ver­gan­ge­ne Woche zum Schluss, dass es sich beim Fall nicht um Mob­bing hand­le, so die Apple Dai­ly. Das ver­meint­li­che Opfer hät­te sich mit dem beschul­dig­ten Schü­ler Online und auch auf dem Schul­hof ver­bal gestrit­ten. Dabei habe es sich nicht wie ein typi­sches Mob­bing-Opfer ver­hal­ten, ent­schied die Kom­mis­si­on mit elf zu null Stimmen.

Die bei­den Schü­ler wür­den offen­bar zu wenig sozia­le Fähig­keit besit­zen, so die Schu­le, und emp­fahl bei­de Jugend­li­chen in eine psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung zu schi­cken. Wäh­rend sich die Fami­lie des Beschul­dig­ten nicht detail­liert zur Ent­schei­dung äus­sern woll­te, bezeich­ne­te die Mut­ter des ver­meint­li­chen Opfers die Erklä­rung der Kom­mis­si­on als inak­zep­ta­bel. Sie wer­de den Fall nun vor Gericht ziehen.

Kri­tik an Zeitungsanzeige

Zwar sorg­te die Zei­tungs­an­zei­ge für viel Auf­merk­sam­keit, jedoch wur­de die Mut­ter in den Medi­en auch für ihr Vor­ge­hen kri­ti­siert. Auch die betrof­fe­ne Tages­zei­tung Liber­ty Times, die die Anzei­ge druck­te, muss­te sich Kri­tik gefal­len las­sen, da der Name des beschul­dig­ten Schü­lers dar­in genannt wurde.

Die Zei­tung hät­te die Anzei­ge gar nicht anneh­men dür­fen, fin­det die Tai­wa­ni­sche Alli­anz für Jugend­rech­te gegen­über der Chi­na Times. Da die Schu­le, die Klas­se und der Name des beschul­dig­ten Kin­des genannt wür­den, hät­te die Anzei­ge auch gegen das Gesetz ver­stos­sen, so Anwäl­tin und Tai­pe­her Stadt­rä­tin Huang Shans­han gegen­über dem Radio­sen­der News98.

Die Pri­vat­sphä­re von Min­der­jäh­ri­gen sei gesetz­lich streng geschützt, aus­ser­dem könn­ten die öffent­li­chen Anschul­di­gun­gen – soll­ten sie sich als falsch erwei­sen – auch als Ver­leum­dung ange­se­hen wer­den. Die Mut­ter ver­tei­dig­te ihr Vor­ge­hen damit, dass weder die Schu­le noch die Stadt­re­gie­rung ihre Beschwer­den zuvor beach­tet hät­ten, und sie sich des­halb dafür ent­schie­den habe, die Miss­stän­de in einem Zei­tungs­in­se­rat anzuprangern.

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