Gehalts­kür­zung wegen Tattoo

Das darf sich kein Beamter in Osaka erlauben: Ein Tattoo auf dem Arm.
Das darf sich kein Beam­ter in Osa­ka erlau­ben: Ein Tat­too auf dem Arm. flickr/​KaiChanVong

Osakas Bil­dungs­de­par­te­ment kürzt als Dis­zi­pli­nar­mass­nah­me einer 23-jäh­ri­gen Schul­an­ge­stell­te wäh­rend eines Monats das Gehalt. Ihr Ver­ge­hen: Sie hat­te sich Anfang 2013 drei 500-Yen-Mün­zen gros­se Tatö­wie­run­gen an Ober­arm und Knö­chel ste­chen las­sen. Die Behör­de ging der Sache nach, nach­dem sie einen anony­men Hin­weis erhal­ten hat­te. Nun wird der jun­gen Ange­stell­ten des­we­gen zehn Pro­zent eines Monats­loh­nes abgezogen.

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Die jun­ge Frau hat die Stra­fe offen­bar akzep­tiert und ver­spro­chen, die Tat­toos chir­ur­gisch ent­fer­nen zu las­sen. «Ich habe sie mir aus Mode­grün­den machen las­sen. Ich dach­te es sei kein Pro­blem, solan­ge man die­se unter den Klei­dern ver­ste­cken kön­ne», erklär­te sie sich gegen­über der Mai­ni­chi Shim­bun.

In der Gross­stadt Osa­ka sind sol­che Mass­nah­men gegen Beam­te seit Juni 2012 zuläs­sig. Osakas Bür­ger­meis­ter Toru Hash­i­mo­to hat­te dafür eigens den Ethik-Kodex revi­die­ren las­sen. Dem­nach wur­de allen Stadt­an­ge­stell­ten die Anbrin­gung neu­er Tat­toos untersagt.

Der Bür­ger­meis­ter und die Tattoos

Zuvor hat­te Hash­i­mo­to per Fra­ge­bo­gen sei­ne Stadt­an­ge­stell­ten auf­ge­ru­fen, mög­li­che Täto­wie­run­gen auf Armen und Bei­nen anzu­ge­ben. Die Mel­dung sorg­te damals für viel Wir­bel. Es dür­fe nicht sein, dass Beam­te, die täg­lich im direk­ten Kon­takt mit der Bevöl­ke­rung stün­den, wäh­rend ihrer Arbeit ihr Tat­too zur Schau stel­len. Schon gar nicht aus Mode­grün­den wer­de er sol­che Kör­per­be­ma­lun­gen beim Beam­ten tole­rie­ren, liess Hash­i­mo­to ver­lau­ten. Sol­che Leu­te soll­ten sich am bes­ten einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Ange­fan­gen hat die Befra­gung, als ein Ein­woh­ner Osakas vor drei Jah­ren die Umwelt­be­hör­de dar­auf auf­merk­sam mach­te, dass ein Ange­stell­ter der Müll­ab­fuhr eine Täto­wie­rung habe. Spä­ter folg­te ein Bericht über einen Ange­stell­ten der Kin­der­für­sor­ge, der Kin­dern sein Tat­too gezeigt haben soll.

Im Juni 2012 folg­te schliess­lich die Anpas­sung des Ethik-Kode­xes. Dabei hat­te sich aus­ge­rech­net die Bil­dungs­be­hör­de noch am hef­tigs­ten gegen Hash­i­mo­tos Vor­ge­hen gewehrt. Der Fra­ge­bo­gen sei ein Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re, hiess es damals noch.

Vom Yaku­za- zum Modephänomen

In Japan wird ein Tat­too tra­di­tio­nell mit der japa­ni­schen Mafia, der Yaku­za, in Ver­bin­dung gebracht. Gleich auf dem gan­zen Kör­per tra­gen die­se ihre Täto­wie­run­gen. Gera­de in der Regi­on Kan­sai mit den Städ­ten Osa­ka und Kobe ist die Sen­si­bi­li­sie­rung beson­ders gross. Denn hier sind die zwei gröss­ten Yaku­za-Grup­pie­run­gen des Lan­des, die Yama­gu­chi-gumi und die Sumiyo­shi-kai, ansäs­sig.

Ent­spre­chend ver­pönt ist das Tra­gen einer sol­chen Kör­per­be­ma­lung in der japa­ni­schen Gesell­schaft. Wer den­noch eine trägt, dem ist der Ein­tritt in öffent­li­che Anla­gen wie Sau­nas unter­sagt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Doch seit die Mode­welt die Tat­toos vor ein paar Jah­ren für sich ent­deckt hat, sind auch vie­le jun­gen Japa­ner auf die­sen Trend auf­ge­sprun­gen, Yaku­za hin oder her (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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