Ein Urteil gegen die Hassredner

Eine anti-koreanische Demonstration in Japan.
Eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on in Japan. Foto: flickr/​kura­shi­ta

Sie reprä­sen­tie­ren die häss­li­che Sei­te Japans. Natio­na­lis­ti­sche Grup­pie­run­gen, die mit Mega­pho­nen Hass­ti­ra­den in Stadt­vier­teln los­las­sen, wo tra­di­tio­nell vie­le korea­nisch­stäm­mi­ge Men­schen leben und ihre Geschäft haben. Sie hal­ten ihre ras­sis­ti­schen Reden auf der Stras­se und vor Schu­len und beru­fen sich dabei auf die in der Ver­fas­sung garan­tier­ten Rede- und Mei­nungs­frei­heit. Ihr Ver­hal­ten wird oft still­schwei­gend toleriert.

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Das Lokal­ge­richt in Kyo­to ging im letz­ten Jahr jedoch einen ande­ren Weg. In einem his­to­ri­schen Urteil hat­te es sie­ben Mit­glie­der der natio­na­lis­ti­schen Grup­pie­rung Zai­to­ku­kai («Bür­ger­ver­ei­ni­gung, die kei­ne Son­der­pri­vi­le­gi­en für Aus­län­der in Japan tole­riert») zu einer Geld­stra­fe über 12,2 Mil­lio­nen Yen (93’000 Euro) verdonnert.

«Ihr stinkt nach Kimchi!»

Die selbst ernann­ten Anti-Korea-Akti­vis­ten hat­ten sich zwi­schen Dezem­ber 2009 und März 2010 drei Mal vor einer korea­ni­sche Grund­schu­le in Kyo­to ver­sam­melt, um laut­stark Hetz­ti­ra­den gegen das Nach­bar­land los­zu­tre­ten. Es fie­len Sprü­che wie «Schmeisst die korea­ni­schen Schu­len aus Japan her­aus!», «Ihr stinkt nach Kim­chi!» oder «Die­se Schü­ler sind Kin­der von Spionen!».

Die betrof­fe­ne Grund­schu­le reich­te Kla­ge ein. Das Bezirks­ge­richt gab ihr recht. Die Demons­tra­tio­nen der Grup­pie­rung sei­en als ras­sis­ti­sche Hand­lun­gen zu wer­ten, wel­che die Inter­na­tio­na­len Kon­ven­ti­on zur Eli­mi­nie­rung des Ras­sis­mus klar verbietet.

Die 12,2 Mil­lio­nen Yen sei­en der Schu­le für den erlit­te­nen Scha­den zu ent­rich­ten. Es war das ers­te Mal, das ein Gericht in Japan, eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on als ras­sis­tisch ver­ur­teilt hat­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Osakas Gericht bestätigt

Die Zai­to­ku­kai zog das Urteil wei­ter, in der Annah­me, am Ende doch noch frei­ge­spro­chen zu wer­den. Sie berie­fen sich wei­ter­hin auf die Rede­frei­heit und das man im öffent­li­chen Inter­es­se gehan­delt habe, weil die Schu­le wider­recht­lich für Akti­vi­tä­ten einen öffent­li­chen Park benutzt hat­te. Man habe nicht ras­sis­tisch, son­dern poli­tisch gehan­delt, so das Argument.

Doch nun hat auch das Ober­ge­richt von Osa­ka am 8. Juli das Urteil der ers­ten Instanz bestä­tigt, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­tet. Die Grup­pie­rung habe 12,2 Mil­lio­nen Yen an die korea­ni­sche Grund­schu­le zu ent­rich­ten. Die Akti­vi­tä­ten hät­ten ein­zig den Zweck gehabt, dis­kri­mi­nie­ren­de Gefüh­le gegen die Korea­ner in Japan öffent­lich kund­zu­tun. Man kön­ne dies nicht als einen Bei­trag im Sin­ne des öffent­li­chen Inter­es­ses betrach­ten. Die Schü­ler hät­ten durch die irra­tio­na­len Hass­ti­ra­den psy­cho­lo­gisch gelit­ten, begrün­de­te Rich­ter Hiro­shi Mori. Aus­ser­dem ist es der Grup­pie­rung ver­bo­ten, das Schul­are­al in einem Umkreis von 200 Metern zu betreten.

Laut den Klä­gern han­delt es sich beim Urteil aus Osa­ka um ein Novum. Erst­mals hat ein Ober­ge­richt eine erst­in­stanz­li­che Scha­den­er­satz­an­ord­nung wegen ras­sis­ti­scher Hass­ti­ra­den gegen eine Min­der­heit bestä­tigt. Die Geschich­te hat damit aber noch kein Ende gefun­den. Die Zai­to­ku­kai will den Fall bis vor den Obers­ten Gerichts­hof ziehen.

Die gröss­te Minderheit

Die Korea­ner bil­den neben den Chi­ne­sen die gröss­te aus­län­di­sche Min­der­heit in Japan. Vie­le von ihnen sind seit Gene­ra­tio­nen bereits im Land. Sie kamen, als Korea noch unter japa­ni­scher Besat­zung war. Man­che mach­ten den Weg frei­wil­lig, ande­re wur­den wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs zur Zwangs­ar­beit nach Japan überführt.

Ihre Nach­kom­men wer­den bis heu­te in Beruf und Gesell­schaft teil­wei­se dis­kri­mi­niert. Vie­le ver­zich­ten auf die Annah­me der japa­ni­schen Staats­bür­ger­schaft, da die­se eine voll­stän­di­ge Assi­mi­la­ti­on inklu­si­ve Namens­än­de­rung vor­aus­setzt. Eine Dop­pel­bür­ger­schaft ist in Japan nicht erlaubt.

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