Ein Urteil gegen die Hassredner
Sie repräsentieren die hässliche Seite Japans. Nationalistische Gruppierungen, die mit Megaphonen Hasstiraden in Stadtvierteln loslassen, wo traditionell viele koreanischstämmige Menschen leben und ihre Geschäft haben. Sie halten ihre rassistischen Reden auf der Strasse und vor Schulen und berufen sich dabei auf die in der Verfassung garantierten Rede- und Meinungsfreiheit. Ihr Verhalten wird oft stillschweigend toleriert.
Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs.
Das Lokalgericht in Kyoto ging im letzten Jahr jedoch einen anderen Weg. In einem historischen Urteil hatte es sieben Mitglieder der nationalistischen Gruppierung Zaitokukai («Bürgervereinigung, die keine Sonderprivilegien für Ausländer in Japan toleriert») zu einer Geldstrafe über 12,2 Millionen Yen (93’000 Euro) verdonnert.
«Ihr stinkt nach Kimchi!»
Die selbst ernannten Anti-Korea-Aktivisten hatten sich zwischen Dezember 2009 und März 2010 drei Mal vor einer koreanische Grundschule in Kyoto versammelt, um lautstark Hetztiraden gegen das Nachbarland loszutreten. Es fielen Sprüche wie «Schmeisst die koreanischen Schulen aus Japan heraus!», «Ihr stinkt nach Kimchi!» oder «Diese Schüler sind Kinder von Spionen!».
Die betroffene Grundschule reichte Klage ein. Das Bezirksgericht gab ihr recht. Die Demonstrationen der Gruppierung seien als rassistische Handlungen zu werten, welche die Internationalen Konvention zur Eliminierung des Rassismus klar verbietet.
Die 12,2 Millionen Yen seien der Schule für den erlittenen Schaden zu entrichten. Es war das erste Mal, das ein Gericht in Japan, eine anti-koreanische Demonstration als rassistisch verurteilt hatte (Asienspiegel berichtete).
Osakas Gericht bestätigt
Die Zaitokukai zog das Urteil weiter, in der Annahme, am Ende doch noch freigesprochen zu werden. Sie beriefen sich weiterhin auf die Redefreiheit und das man im öffentlichen Interesse gehandelt habe, weil die Schule widerrechtlich für Aktivitäten einen öffentlichen Park benutzt hatte. Man habe nicht rassistisch, sondern politisch gehandelt, so das Argument.
Doch nun hat auch das Obergericht von Osaka am 8. Juli das Urteil der ersten Instanz bestätigt, wie die Mainichi Shimbun berichtet. Die Gruppierung habe 12,2 Millionen Yen an die koreanische Grundschule zu entrichten. Die Aktivitäten hätten einzig den Zweck gehabt, diskriminierende Gefühle gegen die Koreaner in Japan öffentlich kundzutun. Man könne dies nicht als einen Beitrag im Sinne des öffentlichen Interesses betrachten. Die Schüler hätten durch die irrationalen Hasstiraden psychologisch gelitten, begründete Richter Hiroshi Mori. Ausserdem ist es der Gruppierung verboten, das Schulareal in einem Umkreis von 200 Metern zu betreten.
Laut den Klägern handelt es sich beim Urteil aus Osaka um ein Novum. Erstmals hat ein Obergericht eine erstinstanzliche Schadenersatzanordnung wegen rassistischer Hasstiraden gegen eine Minderheit bestätigt. Die Geschichte hat damit aber noch kein Ende gefunden. Die Zaitokukai will den Fall bis vor den Obersten Gerichtshof ziehen.
Die grösste Minderheit
Die Koreaner bilden neben den Chinesen die grösste ausländische Minderheit in Japan. Viele von ihnen sind seit Generationen bereits im Land. Sie kamen, als Korea noch unter japanischer Besatzung war. Manche machten den Weg freiwillig, andere wurden während des Zweiten Weltkriegs zur Zwangsarbeit nach Japan überführt.
Ihre Nachkommen werden bis heute in Beruf und Gesellschaft teilweise diskriminiert. Viele verzichten auf die Annahme der japanischen Staatsbürgerschaft, da diese eine vollständige Assimilation inklusive Namensänderung voraussetzt. Eine Doppelbürgerschaft ist in Japan nicht erlaubt.
Ohne Abonnenten kein Asienspiegel
Februar 2024 – Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs, der über 5000 kostenlos zugängliche Artikel bietet.
VORTEILE JAHRES-ABO
Jahres-Abonnenten stehe ich für Fragen zur Verfügung. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren.
- Zahlungsmittel: Master, Visa, PayPal, Apple Pay, Google Pay
- Für TWINT bitte via Asienspiegel Shop bezahlen
- Für Banküberweisung hier klicken