Fahn­dung mit Twitter

Ein von der Polizei veröffentlichtes Foto eines Überfalls.
Ein von der Poli­zei ver­öf­fent­lich­tes Foto eines Über­falls. Foto: twitter/​@MPD_keiji

«[Gesucht!] Wir ver­öf­fent­li­chen hier­mit das Foto eines Tat­ver­däch­ti­gen, der am 6. Juli um 14 Uhr wäh­rend einer Fahrt zwi­schen Shin­juku und Ike­bu­kuro einen Taxi­fah­rer über­fal­len hat», steht in einem Tweet vom 5. August 2014, inklu­si­ve Foto des Tatverdächtigen.

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Der Bei­trag stammt von der Kri­mi­nal­be­hör­de der japa­ni­schen Haupt­stadt­po­li­zei. Über 3000 Ret­weets zählt der Bei­trag in kür­zes­ter Zeit. Es fol­gen ein Link zur Beschrei­bung des Tat­ver­däch­ti­gen sowie ein auf You­tube hoch­ge­la­de­nes Video vom Über­fall, das die die Rück­spie­gel-Kame­ra im Wagen auf­ge­nom­men hat.

Erst seit kur­zem online

Die Anwen­dung des sozia­len Netz­werks durch die Kri­mi­nal­be­hör­de liegt auf der Hand. Neben den USA ist Japan mit über 30 Mil­lio­nen Nut­zern der wich­tigs­te Twit­ter-Markt. Ret­weets von auf­fäl­li­gen Trends, Kom­men­ta­ren und Beob­ach­tun­gen gehen täg­lich in die Zehn­tau­sen­de. Die User kön­nen so jeder­zeit infor­miert werden.

Die japa­ni­sche Haupt­stadt­po­li­zei hat sich jedoch lan­ge Zeit genom­men, bis sie Twit­ter als Fahn­dungs­mit­tel ein­setz­te. Ande­re Poli­zei­sta­tio­nen in den USA oder Gross­bri­tan­ni­en nut­zen das sozia­le Netz­werk schon seit Jah­ren für die Suche nach Ver­däch­ti­gen und Ver­miss­ten sowie für Bei­trä­ge in eige­ner Sache.

Ein Kon­to wie eine Kriminalserie

Die Tokio­ter Poli­zei­be­hör­de hat mit @MPD_keiji der­weil ein Kon­to errich­tet, das sich fast aus­schliess­lich der Fahn­dung von Ver­däch­ti­gen wid­met. Für die Öffent­lich­keits­ar­beit dient ein ande­rer Kanal. 

Hoch­ge­la­den wer­den vor­nehm­lich Fotos und Vide­os von Ver­däch­ti­gen. Und so liest sich das Twit­ter-Account wie eine Kri­mi­nal­se­rie oder Akten­zei­chen XY. Nicht sel­ten fol­gen unter den Usern rege Dis­kus­sio­nen über den Tathergang.

Für die Nut­zung von Twit­ter hat die Poli­zei Richt­li­ni­en erstellt. So soll das sozia­le Netz­werk ganz all­ge­mein als Infor­ma­ti­ons­quel­le für öffent­li­che Unter­su­chun­gen die­nen. Auf Beschwer­den, Wün­sche und Mel­dun­gen von Usern geht die Poli­zei jedoch nicht ein, wie es heisst. Für sol­che Fäl­le muss man noch immer den klas­si­schen Weg gehen.

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