Die Pis­to­le aus dem Drucker

Die herstellten 3D-Pistolen.
Die her­stell­ten 3D-Pis­to­len. Screen­shot: FNN News

Die Tech­no­lo­gie der 3D-Dru­cker sind dar­an, unse­re Welt kom­plett zu ver­än­dern. Tra­di­tio­nel­le Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren, wie sie uns bis­her bekannt waren, könn­ten schon bald über­holt sein. Fir­men wie Maker­Bot haben den 3D-Dru­cker auch für Pri­vat­kun­den erschwing­lich gemacht. Auf den Kun­den zuge­schnit­te­ne Pro­duk­te anstatt Mas­sen­wa­re könn­ten schon bald zum Main­stream wer­den. Der Net­flix-Doku­men­tar­film Print the Legend zeigt die­se indus­tri­el­le Revo­lu­ti­on des 21. Jahr­hun­derts, die bereits im vol­len Gan­ge ist, ein­drück­lich auf. 

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Wie so oft bei auf­kom­men­den Tech­no­lo­gi­en stellt auch der 3D-Dru­cker Gesell­schaft und Poli­tik vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Das bekann­tes­te Bei­spiel ist der Ame­ri­ka­ner Cody Wil­son, der als Ers­ter eine funk­tio­nie­ren­de Pis­to­le mit einem 3D-Dru­cker her­stell­te und die Design­plä­ne im Inter­net ver­öf­fent­lich­te. Auch wenn die Behör­den gegen Wil­sons Aktio­nen ankämp­fen, ver­sucht die­ser bis heu­te alle erdenk­li­chen Schwach­stel­len des US-Waf­fen­rechts aus­zu­nüt­zen, wie Wired detail­liert ausführt.

Funk­ti­ons­fä­hi­ge Pistolen

Auch in Japan hat ein ehe­ma­li­ger Ange­stell­ter des Shon­an Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy in der Prä­fek­tur Kana­ga­wa mit sei­nem 3D-Dru­cker Pis­to­len her­ge­stellt. Sei­ne Erfin­dun­gen stell­te er auf You­tube, wor­auf die Poli­zei auf ihn auf­merk­sam wur­de und ihn verhaftete.

Wie sich her­aus­stell­te, waren zwei Plas­tik-Pis­to­len aus dem 3D-Dru­cker so gut her­ge­stellt, das sein Besit­zer damit jeman­den hät­te töten oder ver­let­zen kön­nen. Das Gericht hat auf­grund die­ser Sach­la­ge den 28-jäh­ri­gen Ange­schul­dig­ten wegen Ver­stos­ses gegen das Waf­fen­ge­setz in ers­ter Instanz zu zwei Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt, wie NHK News berichtet.

Der Ver­ur­teil­te will Beru­fung ein­le­gen. Er argu­men­tier­te wäh­rend des Pro­zes­ses, dass er im Pis­to­len­lauf eine Alu­mi­ni­um­plat­te ange­legt habe, die eine Anwen­dung ver­un­mög­li­che. Aus­ser­dem sei er sich nicht bewusst gewe­sen, dass der 3D-Druck einer Schuss­waf­fe ille­gal sei. Das Gericht wies die­se Punk­te zurück. Die Plat­ten sei­en ein­fach zu ent­fer­nen. Der 28-Jäh­ri­ge habe mit sei­ner Akti­on das Waf­fen­ge­setz aus­höh­len wol­len, so der Richter.

Welt­weit strengs­tes Waffengesetz

Im Gegen­satz zu den USA gibt es im japa­ni­schen Waf­fen­ge­setz kaum Schlupf­lö­cher. Denn der Besitz von Schuss­waf­fen ist im Insel­staat gene­rell unter­sagt. Ja selbst die Poli­zei scheut den Gebrauch von Schuss­waf­fen. Der Poli­zei­stock bleibt das bevor­zug­te Arbeitsgerät.

Ein­zig für Sport­waf­fen wird eine Aus­nah­me gemacht, doch deren Vor­schrif­ten wur­den vor drei Jah­ren noch ein­mal ver­schärft (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Um eine sol­che erwer­ben zu kön­nen, muss der poten­ti­el­le Käu­fer eine psy­cho­lo­gisch Unter­su­chung über sich erge­hen las­sen. Zudem benö­tigt der Bewer­ber eines Waf­fen­scheins die Ein­wil­li­gung der Poli­zei, die das Straf­re­gis­ter des Betrof­fe­nen untersucht.

Der Besit­zer ist auch gezwun­gen, sei­ne Waf­fe in einem siche­ren Tre­sor zu ver­schlies­sen, getrennt von der Muni­ti­on. Der genaue Ort der Auf­be­wah­rung muss der Poli­zei anhand einer Woh­nungs­kar­te mit­ge­teilt wer­den. Jeg­li­cher Kauf von Muni­ti­on muss der Waf­fen­händ­ler bei der Poli­zei regis­trie­ren las­sen. Die­se stren­ge Vor­ge­hens­wei­se bei Schuss­waf­fen ist in Japan his­to­risch begrün­det (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Der aktu­el­le Prä­ze­denz­fall hat nun gezeigt, dass es auch für funk­ti­ons­fä­hi­ge 3D-Dru­cker-Pis­to­len in Japan wenig Spiel­raum gibt.

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