Die Fra­ge nach dem Tattoo

Das durfte sich bislang kein Beamter in Osaka erlauben: Ein Tattoo auf dem Arm.
Das durf­te sich bis­lang kein Beam­ter in Osa­ka erlau­ben: Ein Tat­too auf dem Arm. flickr/​KaiChanVong

«Tra­gen Sie eine Täto­wie­rung?» Die­se Fra­ge muss sich in Osa­ka jeder Stadt­an­ge­stell­te gefal­len las­sen. Den dazu­ge­hö­ri­gen Fra­ge­bo­gen hat Bür­ger­meis­ter Toru Hash­i­mo­to, der für sei­ne popu­lis­ti­sche Art lan­des­weit bekannt ist (Asi­en­spie­gel berich­te­te), vor zwei Jah­ren ein­ge­führt. Selbst den Ethik-Kodex für Beam­te liess er dafür revidieren.

Wenn Sie die­sen Arti­kel gra­tis lesen, bezah­len ande­re dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft die­ses Japan-Blogs.

Es dür­fe nicht sein, dass Beam­te, die täg­lich im direk­ten Kon­takt mit der Bevöl­ke­rung stün­den, wäh­rend ihrer Arbeit ihr Tat­too zur Schau stel­len (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Wer sich der neu­en Rege­lung wider­setzt, der muss mit Kon­se­quen­zen rechnen.

Erst letz­tes Jahr wur­de einer Stadt­an­ge­stell­ten des Bil­dungs­de­par­te­ments für einen Monat der Lohn gekürzt, weil sie sich an Ober­arm und Knö­chel drei klei­ne Täto­wie­run­gen hat­te ste­chen las­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Ein Ange­stell­ter zieht vor Gericht

Vor zwei Jah­ren liess man gleich 33’500 Stadt­an­ge­stell­te den Fra­ge­bo­gen aus­fül­len. Die Umfra­ge ergab, dass 110 Per­so­nen eine Täto­wie­rung tru­gen. Sechs jedoch wei­ger­ten sich, Aus­kunft zu geben. Dazu gehör­te auch der heu­te 56-jäh­ri­ge städ­ti­sche Bus­fah­rer Tada­su Yas­u­da. Er liess sei­nen Vor­ge­setz­ten münd­lich wis­sen, dass er kein Tat­too habe, aber auch nicht gewillt sei, den Fra­ge­bo­gen auszufüllen.

Dafür erhielt Yas­u­da eine Rüge. Anstatt nach­zu­ge­ben, zog er vor Gericht, weil er das Vor­ge­hen sei­nes Arbeit­ge­bers als nicht rech­tens emp­fand. Weil Yas­u­da sei­ne Kla­ge auf Anra­ten sei­nes Vor­ge­setz­ten nicht zurück­zie­hen woll­te, wur­de er schliess­lich zu einem Büro­job verdonnert.

Doch Yas­u­das Mut hat sich aus­be­zahlt. Das Gericht hat sei­ner Kla­ge recht gege­ben, wie NHK News berich­tet. Die Ver­ord­nung Hash­i­mo­tos, die Ange­stell­ten nach Täto­wie­run­gen zu fra­gen, sei ein Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re und damit ille­gal. Die Stadt Osa­ka muss dem Mann 1,1 Mil­li­on Yen (7500 Euro) Ent­schä­di­gung bezah­len und ihm sei­ne Arbeit als Bus­fah­rer zurückgeben. 

Vom Yaku­za- zum Modephänomen

In Japan wird ein Tat­too tra­di­tio­nell mit der japa­ni­schen Mafia, der Yaku­za, in Ver­bin­dung gebracht. Gleich auf dem gan­zen Kör­per tra­gen die­se ihre Täto­wie­run­gen. Gera­de in der Regi­on Kan­sai mit den Städ­ten Osa­ka und Kobe ist die Sen­si­bi­li­sie­rung beson­ders gross. Denn hier sind die zwei gröss­ten Yaku­za-Grup­pie­run­gen des Lan­des, die Yama­gu­chi-gumi und die Sumiyo­shi-kai, ansäs­sig.

Ent­spre­chend ver­pönt ist das Tra­gen einer sol­chen Kör­per­be­ma­lung in der japa­ni­schen Gesell­schaft. Wer den­noch eine trägt, dem ist der Ein­tritt in öffent­li­che Anla­gen wie Sau­nas unter­sagt (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Doch seit die Mode­welt die Tat­toos vor ein paar Jah­ren für sich ent­deckt hat, sind auch vie­le jun­gen Japa­ner auf die­sen Trend auf­ge­sprun­gen, Yaku­za hin oder her (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Im Shop
Asienspiegel Abo
März 2024

Asi­en­spie­gel Abo

Ohne Abon­nen­ten kein Asi­en­spie­gel. Vor­tei­le für Abonnenten.

ABONNENT WERDEN

In Japan
E-Book

In Japan

Der prak­ti­sche Rei­se­füh­rer von Jan Knü­sel in der aktua­li­sier­ten Auf­la­ge 7.3. / 2024.

E-BOOK KAUFEN

Japan Bullet Train
Shinkansen

Japan Bul­let Train

Tickets für Shink­an­sen und Express­zü­ge online kaufen.

KAUFEN

Pocket-Wifi in Japan
Affiliate

Pocket-Wifi in Japan

Unli­mi­tier­ter Inter­net­zu­gang. 10% Rabatt-Code.

BESTELLEN

Airport Taxi
Affiliate

Air­port Taxi

Nari­ta und Hane­da ↔︎ Tokyo und Kan­sai ↔︎ Osa­ka: Air­port Taxi zum Pauschalpreis.

BESTELLEN

News­let­ter

ANMELDEN