Kampf gegen «Rache­por­nos»

Vor der Polizeistation in Koriyama.
Vor der Poli­zei­sta­ti­on in Koriy­a­ma. Screen­shot: youtube/​ANNnewsCH

Wer in Japan inti­me, klar iden­ti­fi­zier­ba­re Bil­der oder Vide­os von sei­ner jet­zi­gen oder ehe­ma­li­gen Part­ne­rin oder Part­ner ins Inter­net hoch­lädt, kann dafür ins Gefäng­nis kom­men. Not­wen­dig ist eine Beschwer­de des Opfers. Je nach Fall dro­hen drei Jah­re Gefäng­nis oder eine Geld­stra­fe von 500’000 Yen. Soll­te man inti­mes Bild- oder Video­ma­te­ri­al von Dritt­per­so­nen hoch­la­den, droht eine 1-jäh­ri­ge Stra­fe oder 300’000 Yen Geldstrafe.

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Aus­ser­dem müs­sen die Inter­net­pro­vi­der ent­spre­chen­des Mate­ri­al inner­halb von zwei Tagen nach der Beschwer­de löschen. Mög­lich macht dies ein neu­es Gesetz, das soge­nann­te «Rache­por­nos» unter Stra­fe stellt. Im Novem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res haben bei­de Häu­ser der Vor­la­ge zuge­stimmt (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Der ers­te Fall

Nun ist es in der Prä­fek­tur Fuku­shi­ma zur lan­des­weit ers­ten Ver­haf­tung wegen eines «Rache­por­nos» gekom­men, wie die NHK News berich­tet. Ein 33-jäh­ri­ger wur­de ver­haf­tet, weil er Ende Janu­ar unzäh­li­ge inti­me Fotos sei­ner ehe­ma­li­gen Freun­din auf einem Park­platz in der Stadt Koriy­a­ma wild ver­streut haben soll.

Die Bil­der stamm­ten aus der Zeit, als die bei­den noch ein Paar waren. Auf den Fotos stan­den aus­ser­dem auch die Tele­fon­num­mer und Schrift­zei­chen, die die Dame klar iden­ti­fi­zier­te. Der 33-jäh­ri­ge Büro­ar­bei­ter ist laut Poli­zei­an­ga­ben bereits geständig.

Der Aus­lö­ser

Als Aus­lö­ser des neu­en Geset­zes gilt ein Mord­fall vom Okto­ber 2013, als ein 21-Jäh­ri­ger in der Stadt Mit­a­ka, Prä­fek­tur Tokio, sei­ne 18-jäh­ri­gen, ehe­ma­li­ge Freun­din ermor­de­te. Nur weni­ge Tage zuvor hat­te er inti­me Bil­der und Vide­os von ihr über Twit­ter ver­brei­tet.

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