3 Monate, um Japaner zu werden
Ein Kind, das nicht in Japan geboren ist, aber mindestens einen japanischen Elternteil besitzt, besitzt automatisch das Anrecht auf den japanischen Pass. So besagt es Artikel 2 des japanischen Nationalitätengesetz. Die Sache hat jedoch einen Haken.
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So verlangt das Familienregistrierungsgesetz, dass die Eltern ihr im Ausland geborenes Kind innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der japanischen Botschaft registrieren. Tun sie dies nicht, wird dem Neugeborenen keine japanische Nationalität erteilt.
Dass dieses kleine, aber wichtige Detail nicht allen Betroffenen bekannt ist, verwundert kaum. Bei den heute zahlreichen internationalen Ehen kann man davon ausgehen, dass der unbeabsichtigte Verlust der japanischen Nationalität eines Neugeborenen keine Seltenheit mehr ist.
In Einklang mit der Verfassung?
So machten beispielsweise 15 japanische Männer, die auf den Philippinen leben und philippinischen Frauen verheiratet sind, Erfahrung mit diesem Gesetzparagraphen. Sie hatten es versäumt, ihre Kinder, bei der Botschaft rechtzeitig anzumelden.
Sie haben daraufhin vor dem Obersten Gerichtshof in Japan geklagt, wie die Asahi Shimbun berichtete. Dieses Gesetz sei nicht nur irrational, es sei zudem auch diskriminierend gegen Japaner, die im Ausland geboren seien. Es stehe damit im Widerspruch zur Verfassung. Es dürfe auch nicht sein, dass ein Kind für die Versäumnisse der Eltern bestraft werde.
Die Begründung des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof hat letzte Woch sein Urteil gefällt. Das Nationalitätengesetz verstosse nicht gegen die Verfassung, meinte der Richter. Es sei weder diskriminierend noch irrational, da den Eltern eine drei monatige Frist gegeben werde.
Das Gesetz sei so formuliert, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft verhindert werde. Entsprechend sei dies rational und verfassungsgemäss, begründete das Gericht weiter. Eine doppelte Staatsbürgeschaft ist in Japan nicht erlaubt. Personen, die einen japanischen und einen anderen Pass besitzt, müssen sich bis zum 20. Altersjahr für eine Nationalität entscheiden (Asienspiegel berichtete).
Mit diesem Urteil gilt somit weiterhin die 3-Monatsregel bei der Registrierung des Kindes im Ausland. Für die Personen, deren Eltern die Zeitlimite verpasst haben, gibt es jedoch eine weitere Chance: Sie haben als Kinder von japanischen Eltern bis zum 20. Altersjahr weiterhin das Anrecht auf den japanische Pass – sofern sie in der Zwischenzeit in Japan leben.
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