Der Grab­scher-Mar­kie­rer

In vier Schritten gegen den Täter.
In vier Schrit­ten gegen den Täter. Gra­fik: Poli­zei Saitama

Seit Jah­ren ver­sucht die Poli­zei dem Pro­blem der sexu­el­len Beläs­ti­gun­gen in den rand­vol­len Zügen Herr zu wer­den. So wur­den bereits vor Jah­ren Wagen­ab­tei­le eigens für Frau­en geschaf­fen, Sicher­heits­leu­te ein­ge­stellt, Kame­ras instal­liert und Warn­pla­ka­te in den Bahn­hö­fen auf­ge­stellt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Trotz allem konn­te das soge­nann­te «Chikan»-Phänomen bis heu­te nicht aus der Welt geschafft werden.

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Die Poli­zei der Prä­fek­tur Saita­ma hat nun eine neue Metho­de ent­wi­ckelt, die Grab­scher von ihren Unta­ten abhal­ten soll. Dafür gibt es einen von der Poli­zei zur Ver­fü­gung gestell­ten Auf­kle­ber mit der Bemer­kung «Berühr mich nicht!». Das «Chi­kan-Abschre­ckungs­sie­gel» ist der off­zi­el­le Name.

Vier Schrit­te zur Abschreckung

Die Damen dür­fen die­sen auf die Rück­sei­te ihres Smart­pho­nes kle­ben, um für den Not­fall gewapp­net zu sein. Soll­ten sie wäh­rend der Stoss­zeit tat­säch­lich beläs­tigt wer­den, emp­fiehlt die Poli­zei in vier Schrit­ten gegen den Sit­ten­ver­bre­cher vor­zu­ge­hen, wie die illus­trier­te Gebrauchs­an­wei­sung auf­zeigt. Als ers­ter Schritt soll die beläs­tig­te Frau dem Täter den Auf­kle­ber als War­nung vor die Nase halten.

Soll­te die­ser nicht auf­hö­ren, dann wird gehan­delt, indem die Frau die obers­te Schicht des Kle­bers abzieht. Was übrig­bleibt, ist eine rote was­ser­fes­te X-Mar­kie­rung. Mit die­ser kann die Frau die Hand des Täters schliess­lich mar­kie­ren, ihn als Chi­kan ent­lar­ven und an den Pran­ger stellen.

Zwei­fel an die­ser Idee

So stellt es sich die Poli­zei der Prä­fek­tur Saita­ma vor. Doch gleich­zei­tig wirft die­se Metho­de eini­ge Fra­gen auf. Einer­seits scheint die gesam­te Pro­ze­dur etwas auf­wen­dig, beson­ders wenn man jeman­den in fla­gran­ti ertap­pen muss. Ande­rer­seits gibt es berech­tig­te Zwei­fel an die­ser Methode.

Was pas­siert etwa, wenn eine Frau ein­fach wahl­los jeman­den mar­kiert und ihm eine Beläs­ti­gung vor­wirft? In den sozia­len Medi­en spricht dies­be­züg­lich man schon von einem Auf­kle­ber, der viel­mehr als Chi­kan-Fäl­le ver­hin­dern hilft, die Fäl­le von fal­schen Vor­wür­fen ver­viel­fa­chen könn­te. Ande­re fra­gen sich, ob im Gewühl die Frau womög­lich die fal­sche Hand erwischt.

Kein allei­ni­ger Beweis

Die Poli­zei scheint sich die­ser Pro­ble­me bewusst zu sein. So bemerkt sie in einem zusätz­li­chen Info­blatt, dass der Kle­ber durch­aus eine effek­ti­ve Abschre­ckung sei und bei der Suche nach der Beweis­la­ge hilf­reich sein kön­ne. Gleich­zei­tig betont sie, dass eine Mar­kie­rung auf der Hand als allei­ni­ger Beweis nicht ausreiche.

Mit dem Kle­ber will die Poli­zei viel­mehr den Frau­en ein Mit­tel geben, um sich ohne gros­ses Auf­se­hen gegen den Grab­scher weh­ren zu kön­nen. Laut der Asahi Shim­bun hat sie fürs Ers­te 4000 Kle­ber dru­cken lassen.

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