Airb­nb als Wirtschaftsmotor

Eine Wohnung in Osaka mieten: Auf dem Mitwohnportal Airbnb ist dies möglich.
Eine Woh­nung in Osa­ka mie­ten: Auf dem Mit­wohn­por­tal Airb­nb ist dies mög­lich. Screen­shot: airb​nb​.ch

Das Mit­wohn­por­tal Airb­nb boomt inzwi­schen auch in Japan. Über 16’000 Woh­nun­gen und Zim­mer wer­den im Insel­staat bereits ange­bo­ten. Die­se Zahl hat sich inner­halb eines Jah­res mehr als ver­drei­facht. Rund um Airb­nb sind zudem Dienst­leis­ter ent­stan­den, die sich um die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Kun­den, Schlüs­sel­über­ga­be, das Put­zen und alle ande­ren Klei­nig­kei­ten, die für die Ver­mie­ter anfal­len, kümmern.

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Die­se neue Bran­che bewegt sich jedoch in einer gesetz­li­chen Grau­zo­ne, da es sich bei den Airb­nb-Ange­bo­ten weder um eine nor­ma­le Mie­te einer Woh­nung noch um ein klas­si­sches Hotel han­delt. Es fehlt an kla­ren Rege­lun­gen. Denn grund­sätz­lich fal­len Woh­nun­gen, die für weni­ger als 30 Tage ver­mie­tet wer­den, unter das Hotel­ge­wer­be­ge­setz, das ver­schie­de­ne Vor­ga­ben für Infra­struk­tur und Sicher­heit vor­schreibt. So ist bei­spiels­wei­se ein Emp­fangs­schal­ter oder eine Anmel­dung eines aus­län­di­schen Gas­tes bei den Behör­den zwin­gend vorgeschrieben.

Ille­gal? Egal.

Sor­gen muss sich die Bran­che den­noch wenig machen. Die Behör­den haben bis­lang ein Auge zuge­drückt. Nur in ganz weni­gen Fäl­len, bei schwe­rer Miss­ach­tung des Geset­zes, schritt die Poli­zei bis­lang ein. Ein zu stren­ges Vor­ge­hen wäre für den von der Regie­rung stark geför­der­ten Tou­ris­mus kontraproduktiv.

Bei 16’000 Woh­nun­gen und Zim­mern ist die Lage auch unüber­sicht­lich. Und aus­ser­dem sind beim aktu­el­len Tou­ris­mus­boom (Asi­en­spie­gel berich­te­te) die Hotels in den Gross­städ­ten der­art aus­ge­las­tet, dass Airb­nb als nütz­li­che Ergän­zung wahr­ge­nom­men wird.

Osa­ka macht den ers­ten Schritt

Die Regie­rung hat für die neu geschaf­fe­nen Son­der­wirt­schafts­zo­nen (Asi­en­spie­gel berich­te­te) Rah­men­be­din­gun­gen für die Kurz­ver­mie­tung von Pri­vat­woh­nun­gen bereits for­mu­liert. Die Gross­stadt Osa­ka, die zu die­sen neu­en Zonen gehört, wagt nun als ers­te Stadt eine Umsetzung.

So erlaubt eine vom Prä­fek­tur­par­la­ment erlas­se­ne Ver­ord­nung, die ab April 2016 Gül­tig­keit haben soll, eine kurz­zei­ti­ge Ver­mie­tung von Zim­mern in pri­va­ten Häu­sern und Woh­nun­gen, wie die Yomi­uri Shim­bun berichtet.

Nur ein ers­ter Schritt

Doch auch die­se Ver­ord­nung hat ihre Tücken. Denn sie ver­langt einen Min­dest­auf­ent­halt von 6 Näch­ten in einer Pri­vat­woh­nung. Bei Airb­nb sind jedoch weit kür­ze­re Auf­ent­hal­te die Norm. Den­noch kann die Mass­nah­me als einen ers­ten wich­ti­gen Schritt zur Lega­li­sie­rung die­ses Diens­tes ange­se­hen werden.

Ande­re Orte wer­den fol­gen. Der Bezirk Ota in Tokio hat bereits ange­kün­digt, eine ähn­li­che Ver­ord­nung bereits ab Janu­ar 2016 in Kraft tre­ten zu las­sen, wie Nik­kei Busi­ness berich­tet. Aus­ser­dem hat Pre­mier­mi­nis­ter Shin­zo Abe laut der Nik­kei Shim­bun ange­kün­digt, das Hotel­ge­wer­be­ge­setz anpas­sen zu wollen.

Die Regie­rungs­par­tei hat die Wachs­tums­mög­lich­kei­ten, die die Ver­mie­tung von pri­va­tem Wohn­raum für Tou­ris­ten bie­tet, erkannt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Beson­ders für die länd­li­chen Regio­nen könn­te eine Dere­gu­lie­rung des Hotel­ge­wer­be­ge­set­zes eine Chan­ce sein. Denn gera­de in den abge­le­ge­nen, dörf­li­chen Regio­nen fehlt es an genü­gend Unter­künf­ten, die zen­tral für eine tou­ris­ti­sche Bele­bung sind.

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