Klage gegen Abes Sicherheitsgesetze
Die Umsetzung der sogenannten Sicherheitsgesetze hat diesen September in Japan hohe Wellen geworfen (Asienspiegel berichtete). Diese Gesetzesreformen erlauben Japan die Entsendung von Truppen nach Übersee zur Unterstützung von Alliierten in Kampfeinsätzen. Damit wurde die letztjährige Neuinterpretation der Verfassung durch die Regierung rechtlich konkretisiert. Premierminister Shinzo Abe sprach von einer zentralen Notwendigkeit hinsichtlich eines erstarkten Chinas, eines unberechenbaren Nordkoreas und eines veränderten globalen Umfelds.
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Doch der Entscheid von Abe löste eine grosse Kontroverse aus. Einerseits fürchtet ein Teil der Bevölkerung, dass Japan somit ungewollt in einen bewaffneten Konflikt hineingezogen werden könnte. Das noch viel gewichtigere Argument und der grosse Streitpunkt war jedoch stets die Frage nach der Verfassungsmässigkeit. Wiederholt hatten Rechtsexperten, die auch von der Regierung vorgeladen wurden, bestätigt, dass es sich um einen verfassungstechnisch zweifelhaften Entscheid handle.
Die Argumente beider Seiten
So untersagt der Kriegsverzichtsartikel 9 der Verfassung eine kollektive Selbstverteidigung, sprich die Unterstützung von Alliierten in einer Gefahrensituation in Übersee. Umgangen wurde dies nicht mit einer umständlichen Verfassungsreform, die eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament und ein Volksmehr benötigt, sondern lediglich mit einer Neuinterpretation des Artikels 9, indem die Regierung sagte, dass Japan unter gewissen Umständen nun doch eine kollektive Selbstverteidigung anwenden dürfe (Asienspiegel berichtete).
Die Kritiker sprechen von einem Bruch mit dem Rechtsstaat. Die Befürworter wiederum sagen, dass Japan schon immer einen pragmatischen Umgang mit dem Artikel 9 gepflegt habe. So wurden in den 1950ern die sogenannten Selbstverteidigungsstreitkräfte gegründet, obwohl die Verfassung den Unterhalt einer Armee bis heute untersagt. Das Argument lautete damals: Man dürfe durchaus bewaffnete Streitkräfte zur Selbstverteidigung des Landes unterhalten. Heute besitzt Japan eine der teuersten und modernsten Armeen der Welt (Asienspiegel berichtete). Ähnlich pragmatisch ging man bei der Entsendung von UNO-Friedenstruppen in den 1990ern vor.
Ein Fall für die Gerichte
Die Frage der Verfassungsmässigkeit sollen nun die Gerichte klären, wie die Asahi Shimbun berichtet. So zumindest will es eine Gruppe von Anwälten, welche die Ungültigkeitserklärung der Sicherheitsgesetze fordert. Diese verstiessen gegen die Verfassung und würden alleine auf einer Interpretation durch die Regierung basieren. Ausserdem verletzten die Sicherheitsgesetze das den Japanern garantierte Recht in Frieden zu leben. Die Gruppe fordert auch, dass die Selbstverteidigungstruppen alle Aktivitäten zur Umsetzung der kollektiven Selbstverteidigung einstellen müssen.
Um genügend Druck aufzubauen, soll die Sammelklage frühesten im April 2016 bei mindestens acht Bezirksgerichten im ganzen Land eingereicht werden. Man werde den Verfassungsstaat wiederherstellen und bis zur Aufhebung der Sicherheitsgesetze kämpfen, geben sich die Anwälte kämpferisch. Es ist damit zu rechnen, dass viel Zeit vergehen wird, bis diesbezüglich überhaupt ein Urteil gefällt wird. Letzten Endes wird sich das Oberste Gericht damit befassen. Die Anwaltsgruppe steht übrigens nicht alleine da. Auch die Präfekturparlamente von Mie und Iwate haben sich gemäss der Mainichi Shimbun in einer offiziellen von den Abgeordneten abgesegneten Mitteilung für die Ungültigkeitserklärung der Sicherheitsgesetze ausgesprochen.
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