Dossier: AUM
Die Aum-Sekte verübte 1995 mit dem Nervengift Sarin einen Anschlag auf die Tokioter U-Bahn. 13 Menschen kamen ums Leben gekommen, fast 6000 wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Jahr hatte dieselbe Sekte einen ähnlichen Giftgasanschlag in der Stadt Matsumoto (Präfektur Nagano) durchgeführt, bei dem 8 Menschen starben und 200 verletzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden bisher 13 ehemalige Mitglieder der Aum-Sekte, inklusive deren Gründer Chizuo Matsumoto (auch bekannt unter dem Namen Shoko Asahara), zum Tode verurteilt. Ende Dezember 2011 und im Juni 2012 konnten zwei der letzten drei Flüchtigen verhaftet werden. Heute heisst die Sekte Aleph und steht unter ständiger Beobachtung der Polizei.
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Der letzte Flüchtige gefasst
15. Juni 2012 •UPDATE Die Polizei hat den letzten Flüchtigen der AUM-Terrorsekte, Katsuya Takahashi, verhaftet. Tagelang verfolgten Polizei und Medien seine Spur. Zuvor war er 17 Jahre untergetaucht.
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17 Jahre auf der Flucht
5. Juni 2012 •Nach 17 Jahren hat die Polizei das zweitletzte, flüchtige Sektenmitglied, das 1995 beim Anschlag in Tokio beteiligt war, verhaftet. Sektenführer Asahara kommt dies nicht ungelegen.
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Ein mysteriöser Fall
4. Januar 2012 •Makoto Hirata, Ex-Mitglied der Terrorsekte Aum, hat sich nach 17 Jahren auf der Flucht gestellt. Dahinter könnte ein konkreter Beweggrund stecken.
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Die Aum-Sekte lässt Japan nicht los
23. Dezember 2010 •Über 6000 Opfer der Verbrechen der Aum-Sekte haben Anspruch auf Unterstützungsgelder des Staates. Doch nicht alle nehmen das Angebot an.
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Das endgültige Urteil
17. September 2010 •Der Anführer des Terroranschlags auf die Tokioter U-Bahn im Jahr 1995 stemmt sich mit aller Kraft gegen sein Todesurteil. Nun hat das Oberste Gericht als letzte Instanz eine Entscheidung gefällt.
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Als der Terror Tokio lahmlegte
20. März 2010 •Vor 15 Jahren verübte die Aum-Sekte einen Giftgasanschlag auf die Tokioter U-Bahn. Bis heute wühlt die tödliche Tat die Menschen auf.
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Gericht bestätigt Aum-Todesurteile
9. November 2009 •Die Einsprüche von zwei Attentätern des 1995er-Giftgasanschlags auf die Tokioter U-Bahn sind vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen worden.











