Das Internet in der Grauzone der Legalität
Japans offizielle Wahlkampfzeit hat am 18. August begonnen. Traditionell ist diese Periode jeweils auf bescheidene zwei Wochen vor dem Wahltermin beschränkt. Ein etwas kurioses Gesetz zu Wahlen in öffentliche Ämter aus den 1950er Jahren regelt den Handlungsspielraum der Parteien in dieser entscheidenden Schlussphase.
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Der Paragraph 142 besagt, dass die Verteilung von Dokumenten oder Bildern, die in direktem Zusammenhang mit der Wahlkampagne stehen, zu dieser Zeit verboten ist. Ausnahmen sind politische Manifeste und allgemeine Parteiflugblätter (Asienspiegel berichtete). Ohne dass es die politischen Vorväter ahnen konnten, erstreckt sich dieses Wahlgesetz auch auf das Internet.
Aktive LDP
Dies hält die Parteien aber noch lange nicht davon ab, ihre Internetseite auch während der Wahlkampfperiode auf dem Laufenden zu halten. Titel wie «Sind sie sich bewusst über die vielen Meinungen innerhalb der Demokratischen Partei (DPJ)?» oder «Ist der DPJ wirklich zu trauen?» kann man weiterhin auf der Seite der Regierungspartei der Liberaldemokraten (LDP) lesen.
Selbst in gedruckter Form werden diese Artikel in Kandidatenbüros und bei Wahlreden verteilt. Auch ein neuer Werbefilm der LDP ist nach dem offiziellen Wahlkampftermin aufgeschaltet worden.
«Kein Problem»
Gegenüber der Yomiuri Shimbun äussert sich der PR-Verantwortliche der LDP folgendermassen: «Es gibt so viele politische Massnahmen der DPJ, die wir gründlich zu hinterfragen haben. Solche Problempunkte können wir nicht einfach auf sich ruhen lassen.» Zum Wahlgesetz befragt, antwortet er: «Wenn wir über politische Massnahmen und Aktivitäten der Parteien berichten, ist das kein Problem. Wir sind genug vorsichtig, damit wir keine Namen von Kandidaten in dieser Zeit veröffentlichen.»
Aber auch die oppositionelle DPJ zeigt sich ungewöhnlich aktiv im Internet. Regelmässig werden Neuigkeiten und Fotos über die Wahlkampagnen und –reisen auf der Partei-Webseite veröffentlicht. Der Inhalt der Reden wird ebenfalls veröffentlicht. Der PR-Verantwortliche der DPJ hat die gleiche Argumentation parat: «Wenn wir über die Aktivitäten der Partei berichten, so ist das kein Problem.»
Rechtliche Grauzone
Solange keine Namen von Kandidaten erwähnt werden, liegt in der Interpretation beider grossen Parteien keine Rechtswidrigkeit vor. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung scheint diese rechtliche Grauzone zu tolerieren: «Sollte eine Partei einen bestimmten Kandidaten oder eine Partei direkt zur Wahl auffordern, würde das zweifellos das Wahlgesetz tangieren. Bleibt es aber solange im Bereich der normalen Parteiaktivitäten, ist es schwierig von einem direkten Gesetzesverstoss zu sprechen. Es liegt im Ermessen der Polizei zu beurteilen, ob es sich um eine Rechtswidrigkeit handelt oder nicht.»
Eine Abschaffung dieses Paragraphen würde demnach wohl niemanden stören, müsste man meinen. Entsprechend hat die Opposition bereits viermal einen Antrag auf Revision des Wahlgesetzes gestellt. Die regierende und offensichtlich überaus internetaffine LDP hat sich aber bisher erfolgreich dagegen gesträubt.
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