Das Inter­net in der Grau­zo­ne der Legalität

Wird regelmässig unterhalten: Die Homepage der DPJ.
Wird regel­mäs­sig unter­hal­ten: Die Home­page der DPJ.

Japans offi­zi­el­le Wahl­kampf­zeit hat am 18. August begon­nen. Tra­di­tio­nell ist die­se Peri­ode jeweils auf beschei­de­ne zwei Wochen vor dem Wahl­ter­min beschränkt. Ein etwas kurio­ses Gesetz zu Wah­len in öffent­li­che Ämter aus den 1950er Jah­ren regelt den Hand­lungs­spiel­raum der Par­tei­en in die­ser ent­schei­den­den Schlussphase.

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Der Para­graph 142 besagt, dass die Ver­tei­lung von Doku­men­ten oder Bil­dern, die in direk­tem Zusam­men­hang mit der Wahl­kam­pa­gne ste­hen, zu die­ser Zeit ver­bo­ten ist. Aus­nah­men sind poli­ti­sche Mani­fes­te und all­ge­mei­ne Par­tei­flug­blät­ter (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Ohne dass es die poli­ti­schen Vor­vä­ter ahnen konn­ten, erstreckt sich die­ses Wahl­ge­setz auch auf das Internet.

Akti­ve LDP

Dies hält die Par­tei­en aber noch lan­ge nicht davon ab, ihre Inter­net­sei­te auch wäh­rend der Wahl­kampf­pe­ri­ode auf dem Lau­fen­den zu hal­ten. Titel wie «Sind sie sich bewusst über die vie­len Mei­nun­gen inner­halb der Demo­kra­ti­schen Par­tei (DPJ)?» oder «Ist der DPJ wirk­lich zu trau­en?» kann man wei­ter­hin auf der Sei­te der Regie­rungs­par­tei der Libe­ral­de­mo­kra­ten (LDP) lesen.

Selbst in gedruck­ter Form wer­den die­se Arti­kel in Kan­di­da­ten­bü­ros und bei Wahl­re­den ver­teilt. Auch ein neu­er Wer­be­film der LDP ist nach dem offi­zi­el­len Wahl­kampf­ter­min auf­ge­schal­tet worden.

«Kein Pro­blem»

Gegen­über der Yomi­uri Shim­bun äus­sert sich der PR-Ver­ant­wort­li­che der LDP fol­gen­der­mas­sen: «Es gibt so vie­le poli­ti­sche Mass­nah­men der DPJ, die wir gründ­lich zu hin­ter­fra­gen haben. Sol­che Pro­blem­punk­te kön­nen wir nicht ein­fach auf sich ruhen las­sen.» Zum Wahl­ge­setz befragt, ant­wor­tet er: «Wenn wir über poli­ti­sche Mass­nah­men und Akti­vi­tä­ten der Par­tei­en berich­ten, ist das kein Pro­blem. Wir sind genug vor­sich­tig, damit wir kei­ne Namen von Kan­di­da­ten in die­ser Zeit veröffentlichen.»

Aber auch die oppo­si­tio­nel­le DPJ zeigt sich unge­wöhn­lich aktiv im Inter­net. Regel­mäs­sig wer­den Neu­ig­kei­ten und Fotos über die Wahl­kam­pa­gnen und –rei­sen auf der Par­tei-Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Der Inhalt der Reden wird eben­falls ver­öf­fent­licht. Der PR-Ver­ant­wort­li­che der DPJ hat die glei­che Argu­men­ta­ti­on parat: «Wenn wir über die Akti­vi­tä­ten der Par­tei berich­ten, so ist das kein Problem.»

Recht­li­che Grauzone

Solan­ge kei­ne Namen von Kan­di­da­ten erwähnt wer­den, liegt in der Inter­pre­ta­ti­on bei­der gros­sen Par­tei­en kei­ne Rechts­wid­rig­keit vor. Das Minis­te­ri­um für öffent­li­che Ver­wal­tung scheint die­se recht­li­che Grau­zo­ne zu tole­rie­ren: «Soll­te eine Par­tei einen bestimm­ten Kan­di­da­ten oder eine Par­tei direkt zur Wahl auf­for­dern, wür­de das zwei­fel­los das Wahl­ge­setz tan­gie­ren. Bleibt es aber solan­ge im Bereich der nor­ma­len Par­tei­ak­ti­vi­tä­ten, ist es schwie­rig von einem direk­ten Geset­zes­ver­stoss zu spre­chen. Es liegt im Ermes­sen der Poli­zei zu beur­tei­len, ob es sich um eine Rechts­wid­rig­keit han­delt oder nicht.»

Eine Abschaf­fung die­ses Para­gra­phen wür­de dem­nach wohl nie­man­den stö­ren, müss­te man mei­nen. Ent­spre­chend hat die Oppo­si­ti­on bereits vier­mal einen Antrag auf Revi­si­on des Wahl­ge­set­zes gestellt. Die regie­ren­de und offen­sicht­lich über­aus inter­netaf­fi­ne LDP hat sich aber bis­her erfolg­reich dage­gen gesträubt.

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