Japans ers­ter Geschwo­re­nen­pro­zess seit dem 2. Welt­krieg beginnt

In Japan wur­de am Mon­tag zum ers­ten Mal seit dem 2. Welt­krieg ein Pro­zess vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt eröff­net. 6 zufäl­lig aus der Bevöl­ke­rung aus­ge­wähl­te Lai­en­rich­ter haben zusam­men mit 3 voll­amt­li­chen Rich­tern dar­über zu befin­den, ob der 72-jäh­ri­ge Ange­klag­te Kats­uyo­shi Fujii des Mor­des an sei­ner Nach­ba­rin schul­dig ist oder nicht, und sie wer­den gege­be­nen­falls das Straf­mass fest­set­zen. Min­des­tens einer der voll­amt­li­chen Rich­ter muss das Urteil und das Straf­mass der Geschwo­re­nen mittragen.

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Teil einer Justizreform

Die Wie­der­ein­füh­rung von Lai­en­rich­tern ist Teil einer Reform, die das japa­ni­sche Jus­tiz­sys­tem weni­ger kom­pli­ziert und undurch­sich­tig machen soll. Den Ange­klag­ten soll damit ein fai­re­rer Pro­zess ermög­licht wer­den, als dies bis­her der Fall war. Bis­her konn­ten Ver­däch­ti­ge ohne Bei­sein eines Anwalts von der Poli­zei ver­hört wer­den. An die­ser Pra­xis wur­de zwar oft kri­ti­siert, sie füh­re zu erzwun­ge­nen Geständ­nis­sen, doch vor Gericht fan­den die Ange­klag­ten mit der Beteue­rung, ihr Geständ­nis sei unter mas­si­vem Druck sei­tens der Poli­zei zustan­de gekom­men, nur sel­ten Gehör. Zudem ver­gin­gen bis zum Ende des Pro­zes­ses oft Jahre.

Die Ver­ur­tei­lungs­ra­te in Kri­mi­nal­pro­zes­sen lag bei 99 Pro­zent, sodass davon aus­ge­gan­gen wer­den muss, dass eini­ge der Ver­ur­teil­ten unschul­dig im Gefäng­nis lan­de­ten, weil sie vor Gericht kei­ne Chan­ce hat­ten. Ein aktu­el­les Bei­spiel dafür ist Toshi­ka­zu Suga­ya, dem die Poli­zei ein fal­sches Geständ­nis abpress­te und der anschlies­send 17 lan­ge Jah­re im Gefäng­nis ver­brach­te, bis er letz­ten Monat wie­der frei­kam (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Werbeplakat für das neue Geschworenensystem
Wer­be­pla­kat für das neue Geschwo­re­nen­sys­tem flickr/​amadeusrecord

Demo­kra­ti­scher, zuver­läs­si­ger, speditiver

Mit der Reform soll das japa­ni­sche Jus­tiz­sys­tem demo­kra­ti­scher, zuver­läs­si­ger und spe­di­ti­ver wer­den. Befür­wor­ter des Geschwo­re­nen­sys­tems hof­fen, dass die Lai­en­rich­ter mehr Mit­ge­fühl mit den Ange­klag­ten haben wer­den als ein Berufs­rich­ter. Dar­über hin­aus müs­sen die Geschwo­re­nen ihr Urteil nach nur 4 Tagen gefun­den haben. In 2000 bis 3000 schwe­ren Fäl­len wie Mord oder Ent­füh­rung sol­len in Japan in Zukunft jedes Jahr Lai­en­rich­ter und Berufs­rich­ter gemein­sam das Urteil fäl­len. Dafür wer­den jedes Jahr 300 000 Kan­di­da­ten zufäl­lig unter den Stimm­be­rech­tig­ten ausgewählt.

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