Ausgebeutete Praktikanten
Die Familie eines Chinesen, der während seiner Praktikumsausbildung in Japan starb, hat am 7. August eine Entschädigungsforderung eingereicht, mit der Begründung, er sei an Überarbeitung gestorben. Es ist dies der erste Fall, in welchem die Familie eines verstorbenen Praktikanten eine Entschädigung fordert.
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«Man gibt uns nur 10 Minuten Zeit, um zu essen», klagte eine der Praktikantinnen. Obwohl die Praktikantinnen im Monat etwa 270 Überstunden leisteten, bezahlte ihnen das Unternehmen dafür nur jeweils zwischen 10’000 Yen (75 Euro) und 30’000 Yen (225 Euro). Die Firma behielt sogar das Bankbüchlein der Praktikantinnen.
Dubiose Vermittlungsagenturen
Ein Problem sind die Vermittlungsagenturen in den Herkunftsländern der Praktikanten. Bevor sie nach Japan kommen, müssen viele Praktikanten eine Kaution und weitere Gebühren entrichten, welche ihr Jahreseinkommen um ein Mehrfaches übersteigen. Deshalb sind sie gezwungen, einen Kredit aufzunehmen, um die Gebühren zu zahlen.
Mit dem in Japan verdienten Einkommen soll der Kredit dann abbezahlt werden. «Oft haben sie keine andere Wahl, als illegale Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, weil sie Angst davor haben, in ihr Heimatland zurückgeschickt zu werden, bevor sie ihre Schulden abbezahlen konnten», sagte ein Mitglied einer Hilfsorganisation.
Traurige Rekorde
Im letzten Jahr hat das Justizministerium bei der Rekordzahl von 452 Firmen und anderen Organisationen, die ausländische Praktikanten beschäftigten, Gesetzesverstösse festgestellt. Etwa 60 Prozent davon betrafen Verstösse gegen Arbeitsgesetze wie nicht bezahlte Löhne und Überstundenzuschüsse.
Eine Untersuchung der Japan International Training Organization (JITCO) ergab, dass im Fiskaljahr 2008 die Rekordzahl von 34 Praktikanten starben. Knapp die Hälfte davon, nämlich 16, starben an Hirn- und Herzkrankheiten, welche oft auf lange Arbeitszeiten zurückzuführen sind. Experten vermuten, dass sie an Überarbeitung gestorben sind.
Gesetzesrevision soll Besserung bringen
Mit der Revision des Gesetzes zur Einwanderungskontrolle und Flüchtlingsanerkennung, welche im Juli in Kraft trat, gelten die Arbeitsgesetze, welche bisher erst für Praktikanten ab dem zweiten Lehrjahr Gültigkeit hatten, bereits im ersten Lehrjahr. Eine Schwachstelle bleibt aber die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Regierung will deshalb die Vorschriften dahingehend ändern, dass Firmen, welche ausländische Praktikanten beschäftigen, mindestens einmal im Monat kontrolliert werden, ob die Arbeitsbedingungen legal sind und für Verstösse härtere Bussen einzuführen. Zudem sollen auch die Verträge zwischen den Praktikanten und den Vermittlungsagenturen in den Herkunftsländern überprüft werden.
Der Dokumentarfilm Sour Strawberries behandelt das Thema ausländischer Arbeitskräfte und Praktikanten in Japan. (Asienspiegel berichtete)
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