Goog­le Street View för­dert Diskriminierung

Passanten in Shibuya in Google Street View
Pas­san­ten in Shi­bu­ya in Goog­le Street View

Goog­le Japan hat neue Mass­nah­men zur Siche­rung der Pri­vat­sphä­re für den Dienst Street View ange­kün­digt, bei dem 360-Grad-Auf­nah­men von Stras­sen vir­tu­ell erkun­det wer­den kön­nen. Neu wird Goog­le bekannt geben, in wel­chen Gegen­den gera­de Auf­nah­men gemacht wer­den und bei miss­bräuch­li­cher Nut­zung kön­nen Betrof­fe­ne die Löschung der Inhal­te verlangen.

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In Japan hat Goog­le im Som­mer 2008 damit begon­nen, Fahr­ten durch die Stras­sen 12 grös­se­rer Städ­te, dar­un­ter Tokio und Osa­ka, für Street View auf­zu­zeich­nen. Aller­dings hat man anfangs dar­auf ver­zich­tet, auf den Bil­dern die Gesich­ter von Per­so­nen, Num­mern­schil­der und Namen­s­ta­feln an den Haus­ein­gän­gen zu verpixeln.

Jetzt krebst Goog­le auf Druck des Innen­mi­nis­te­ri­ums zurück. Nicht nur wer­den die bestehen­den Auf­nah­men nach­be­ar­bei­tet, seit Mai wer­den neue Auf­nah­men mit einer 40 Zen­ti­me­ter tie­fer mon­tier­ten Kame­ra gemacht, wel­che die bereits gemach­ten Auf­nah­men erset­zen werden.

Dis­kri­mi­nie­ren­de Zweitnutzung

Ein wei­te­res, spe­zi­fisch japa­ni­sches, Pro­blem ist die dis­kri­mi­nie­ren­de Zweit­nut­zung der Daten. Goog­le stellt die Street-View-Auf­nah­men auch ande­ren Anbie­tern zur Ver­fü­gung. Die­se Nut­zen die­se zum Bei­spiel für den Tou­ris­mus oder im Immobiliengeschäft.

Doch in letz­ter Zeit sind vie­le Sei­ten auf­ge­taucht, auf denen die Street-View-Daten dazu ver­wen­det wur­den, einen Über­blick über die Bura­ku-Vier­tel zu geben. Die Bura­ku­min gehör­ten in der Edo-Zeit (1603−1868) wegen ihrer «unrei­nen» Tätig­kei­ten bei­spiels­wei­se als Metz­ger, Ger­ber oder Toten­grä­ber zu einer dis­kri­mier­ten Klas­se und leb­ten in geson­der­ten Vier­teln. Noch heu­te lei­den die Nach­fah­ren der Bura­ku­min und die Bewoh­ner die­ser Vier­tel unter einem gesell­schaft­li­chen Stigma.

Um Abhil­fe zu schaf­fen, wird Goog­le des­halb eine Abtei­lung schaf­fen, der miss­bräuch­li­che Nut­zun­gen der Street-View-Daten gemel­det wer­den kön­nen. Anschlies­send prüft Goog­le den Antrag. Wenn tat­säch­lich ein Geset­zes­ver­stoss oder eine Schi­ka­ne vor­liegt, wird Goog­le die Löschung der Daten ver­lan­gen. Wenn der Betrei­ber der Web­sei­te dar­auf nicht reagiert, wird die Sei­te aus dem Suchin­dex von Goog­le ent­fernt. Unter den 9 Län­dern in denen Goog­le Street View der­zeit ange­bo­ten wird, ist Japan das ein­zi­ge, das eine sol­che Ein­schrän­kung der Zweit­nut­zung kennt.

Kri­ti­ker blei­ben skeptisch

Kri­ti­ker zwei­feln jedoch an den ange­kün­dig­ten Mass­nah­men. Sie bemän­geln, dass die Betrof­fe­nen selbst Goog­le erst auf Ver­let­zun­gen ihres Per­sön­lich­keits­rechts auf­merk­sam machen müs­sen. Zudem sei kei­ne unpar­tei­ische Objek­ti­vi­tät gege­ben, wenn Goog­le selbst dar­über ent­schei­det, was eine miss­bräuch­li­che Nut­zung ist und was nicht. Aus­ser­dem kön­ne die Sank­ti­on einer Ent­fer­nung aus dem Suchin­dex nicht ver­hin­dern, dass wei­te­re Sei­ten mit iden­ti­schem Inhalt ein­ge­rich­tet wer­den, um die Mass­nah­me zu umgehen.

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