Das ver­flix­te sieb­te Jahr

Sieben Jahre Arbeitserlaubnis: Nicht für alle Krankenschwestern in Japan gelten die gleichen Regeln.
Sie­ben Jah­re Arbeits­er­laub­nis: Nicht für alle Kran­ken­schwes­tern in Japan gel­ten die glei­chen Regeln. flickr/​ken­lee­wri­tes

Misa­ko Takeu­chi, Ober­kran­ken­schwes­ter in einem Spi­tal in der Stadt Sode­gau­ra in der Prä­fek­tur Chi­ba, ist empört: «Es ist skan­da­lös, dass hoch moti­vier­te und hoch qua­li­fi­zier­te Kran­ken­schwes­tern zurück in ihr Hei­mat­land geschickt wer­den, nur weil sie Aus­län­de­rin­nen sind! Es wäre zudem ein gros­ser Ver­lust für das Spital.»

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Es geht um die 29-jäh­ri­ge viet­na­me­si­sche Kran­ken­schwes­ter Pham Thi Min Phu, deren sie­ben­jäh­ri­ges Arbeits­vi­sum in Japan bald abläuft. Ver­län­gern kann sie die Auf­ent­halts­be­wil­li­gung nicht, so sieht es eine Ver­ord­nung der japa­ni­schen Regie­rung vor. Japan erlaubt aus­län­di­schen Kran­ken­schwes­tern, die ihre beruf­li­che Aus­bil­dung in Japan gemacht haben, für sie­ben Jah­re zu arbei­ten. Danach haben sie ihn ihr Land zurückzugehen.

Nun ver­su­chen sich viet­na­me­si­sche Kran­ken­schwes­tern gegen ihr dro­hen­des Schick­sal zu weh­ren und appel­lie­ren an die japa­ni­sche Regie­rung die zeit­lich begrenz­te Klau­sel im Arbeits­vi­sum für aus­län­di­sches Pfle­ge­per­so­nal abzuschaffen.

Ande­re Län­der, ande­re Praxis

Denn nicht für alle Natio­nen gilt die­se Beschrän­kung. So dür­fen indo­ne­si­sche und phil­ip­pi­ni­sche Berufs­kol­le­gin­nen ohne die 7-Jah­res-Limi­te arbei­ten, sofern sie die Berufs­aus­bil­dung in japa­ni­scher Spra­che durch­lau­fen und erfolg­reich bestan­den haben. Jähr­lich erlaubt Japan 1000 Per­so­nen aus die­sen Län­dern den Ein­stieg in die­sen Beruf. Ermög­li­chen tut dies ein japa­ni­sches Wirt­schafts­ab­kom­men mit Indo­ne­si­en und den Phil­ip­pi­nen. Mit Viet­nam hat Japan kein ent­spre­chen­des Abkom­men abgeschlossen.

Pham Thi Min Phu, 29, hat an einer Uni­ver­si­tät in Viet­nam Japa­nisch stu­diert. Im Jahr 2000 erhielt sie die Zusa­ge, um an einer Schu­le für Kran­ken­schwes­tern ihre Aus­bil­dung zu machen. 2003 schloss sie erfolg­reich ab. Danach erhielt sie das obli­ga­te sie­ben­jäh­ri­ge Arbeits­vi­sum für den «medi­zi­ni­schen Beruf», das nächs­ten April abläuft.

«Es ist frustrierend»

2008 leb­ten 199 aus­län­di­sche Ärz­te, Kran­ken­schwes­tern und eine wei­te­re Zahl von medi­zi­ni­schen Mit­ar­bei­tern mit einem ent­spre­chen­den Visum in Japan. Im Ver­gleich zu den lan­des­weit 877’000 Kran­ken­schwes­tern ist dies eine ver­schwin­dend klei­ne Zahl. Trotz­dem wol­len vie­le Japa­ner kei­ne Ände­rung der 7-Jah­re-Rege­lung, da sie eine Öff­nung des japa­ni­schen Arbeits­mark­tes befürchten.

Ent­spre­chend ist Pham besorgt über ihre Zukunft: «Ich habe inten­siv Japa­nisch stu­diert und bin heu­te eine vom japa­ni­schen Staat aner­kann­te diplo­mier­te Kran­ken­schwes­ter. Ger­ne möch­te ich eine Aus­bil­dung zur Geburts­hil­fe machen. Es ist frus­trie­rend, dass die Regie­rung mir jetzt sagt, ich sol­le nach Hau­se gehen, nach­dem ich per­sön­li­che Bezie­hun­gen zu mei­nen Pati­en­ten auf­ge­baut habe», sagt sie gegen­über der Yomi­uri Shimbun.

Lan­ger büro­kra­ti­scher Prozess

Pham Thi Min Phu bewirbt sich nun für eine per­ma­nen­te Auf­ent­halts­be­wil­li­gung. Dafür muss man min­des­ten zehn Jah­re im Land gelebt haben. Soll­ten ihre drei Stu­di­en­jah­re hin­zu­ge­rech­net wer­den, hät­te sie die­se Vor­ga­be erfüllt. Noch hat sie aber kei­nen Bescheid erhal­ten. Hoff­nung geben ihr Bei­spie­le ande­rer viet­na­me­si­scher Kran­ken­schwes­tern, die sich erfolg­reich bewor­ben haben. Der büro­kra­ti­sche Pro­zess dau­ert aber lange.

Drei wei­te­re viet­na­me­si­sche Kol­le­gin­nen im glei­chen Spi­tal tei­len das Schick­sal von Pham. Die 26-jäh­ri­ge Nguy­en Thanh Van beschreibt die Pra­xis der zeit­lich limi­tier­ten Arbeits­be­wil­li­gung als belas­tend: «Die 7-Jah­re-Wand bleibt einem stets im Hinterkopf.»

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