Ein Pop­star vor Gericht

Geständig: Eine Gerichtszeichnung von Noriko Sakai.
Gestän­dig: Eine Gerichts­zeich­nung von Nori­ko Sakai.

Pop­sän­ge­rin Nori­ko Sakai stand ges­tern wegen Ver­stos­ses gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz vor Gericht. Sel­ten gab es ein der­art star­kes Inter­es­se an einem Gerichts­pro­zess. 6’600 Leu­te stan­den trotz hef­ti­gen Regens vor dem Tokio­ter Bezirks­ge­richt an, um sich einen der 20 frei­en Plät­ze zu ergattern.

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Vor Gericht gestand Sakai vor vier Jah­ren erst­mals Auf­putsch­mit­tel zu sich genom­men zu haben und seit dem Som­mer 2008 regel­mäs­sig Dro­gen zu kon­su­mie­ren. Sie gestand auch Ende Juli auf einer Feri­en­rei­se mit ihrem Ehe­mann Amphet­ami­ne inha­liert zu haben. Um einen Nach­weis bei einem all­fäl­li­gen poli­zei­li­chen Dro­gen­test zu ver­hin­dern, sei sie Anfang August für eine Woche unter­ge­taucht. In ihrer Woh­nung fand man zudem win­zi­ge Spu­ren des ille­ga­len Mittels.

Ihr Mann, Yui­chi Taka­so, habe sie zum Dro­gen­kon­sum ermu­tigt. Taka­sos Ver­haf­tung wegen Dro­gen­be­sit­zes hat­te die­sen Som­mer die gan­ze Affä­re ins Rol­len gebracht. Sein Gerichts­pro­zess fand bereits letz­te Woche statt (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Auf mil­dern­de Umstän­de hof­fend, sag­te sie, dass sie sich von ihrem Mann schei­den las­sen und dem Show­busi­ness den Rücken keh­ren wol­le. Künf­tig wol­le sie eine Aus­bil­dung als Alten­pfle­ge­rin in Angriff nehmen.

Urteil in zwei Wochen

Die Staats­an­walt­schaft hat eine 18-mona­ti­ge Haft­stra­fe bean­tragt. Die Ver­tei­di­gung plä­diert auf eine beding­te Stra­fe, da sie sich die Dro­gen nicht selbst beschafft habe und auch kei­ne Rück­fall­ge­fahr bestehe. Beim ers­ten Ver­ge­hen kön­nen die Ange­klag­ten meis­tens mit einer Bewäh­rungs­stra­fe rech­nen. Ein Urteil wird für den 9. Novem­ber erwartet.

Anders als im Wes­ten, sor­gen Dro­gen­skan­da­le von Pop­stars in Japan immer noch für viel Medi­en­wir­bel. Spe­zi­ell im Fall von Nori­ko Sakai, die sich stets als das unschul­di­ge Mäd­chen von neben­an gab, erwies sich die Ent­hül­lung als ein gefun­de­nes Fres­sen für die Medi­en. Ihr ein­wö­chi­ges Ver­schwin­den im August gab der Geschich­te noch zusätz­li­chen Auf­trieb (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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