Kein Recht die eige­nen Kin­der zu sehen

Zwischen den Fronten: Japans Scheidungskinder leben meistens bei der Mutter.
Zwi­schen den Fron­ten: Japans Schei­dungs­kin­der leben meis­tens bei der Mut­ter. flickr/​kungfootv

Nach der Fest­nah­me eines Ame­ri­ka­ners wegen Ent­füh­rung sei­ner eige­nen Kin­der (Asi­en­spie­gel berich­te­te), tre­ten nun auch Stim­men von japa­ni­schen Vätern, wel­che sich gegen das ein­sei­ti­ge Sor­ge­recht weh­ren, ver­mehrt auf. Die Debat­te steckt jedoch noch in den Kinderschuhen.

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Das japa­ni­sche Recht gewährt nur einem Eltern­teil das Sor­ge­recht. Im letz­ten Jahr war es in 90 Pro­zent der Fäl­le die Mut­ter. Die Per­son mit dem Sor­ge­recht ent­schei­det, wann die Kin­der den ande­ren Eltern­teil sehen dür­fen und hat auch die Macht den Kon­takt völ­lig zu been­den. Dies sorgt in Japan, anders als im Aus­land, nur für wenig Empö­rung. Es sei nor­mal, den Kon­takt zu den Kin­dern nach einer Schei­dung völ­lig abzu­bre­chen, meint ein japa­ni­scher Rechts­an­walt gegen­über der Mai­ni­chi Shim­bun zur Situation.

In letz­ter Zeit fin­det aber auch in Japan ein Wer­te­wan­del statt. Jun­ge Väter sind mehr als frü­her in die Erzie­hung und im Haus­halt inte­griert. So kri­ti­siert Yoshi­da Masa­hi­ro, der sei­ne Toch­ter ein Mal im Monat sehen darf, dass mit einem ein­sei­ti­gen Sor­ge­recht nicht an das Wohl der Kin­der gedacht werde.

Grün­de für die Misslage

In japa­ni­schen Fami­li­en­ge­rich­ten gilt also: Eltern­rech­te gleich allei­ni­ges Sor­ge­recht. In den Augen von Rechts­an­walt Takao Tana­se emp­fin­den vie­le Rich­ter eine Eltern-Kind Bezie­hung ohne im glei­chen Haus­halt zu leben als problematisch.

Obwohl im Gesetz nichts davon steht, dass die Mut­ter dem Vater als Sor­ge­per­son vor­ge­zo­gen wer­den soll, wird sie jedoch wie selbst­ver­ständ­lich als geeig­ne­ter ange­se­hen. Laut dem Rechts­ex­per­ten Shi­ni­chi­ro Kudo hat der Eltern­teil, wel­ches am meis­ten Zeit mit den Kin­dern ver­brin­gen kann, grös­se­re Chan­cen auf das Sor­ge­recht. Für das Gericht sei dies der ent­schei­den­de Faktor.

Ver­stärk­ter Druck

Inter­na­tio­nal steigt der Druck auf Japan dem Haa­ger Kin­des­ent­füh­rungs­ab­kom­men bei­zu­tre­ten, wel­ches das Sor­ge­recht unter Staa­ten stan­dar­di­siert. Bis­her wur­de die­ses von mehr als 80 Staa­ten unter­zeich­net. Von einem Bei­tritt ist Japan aber noch weit ent­fernt, da die Mög­lich­keit eines gemein­sa­men Sor­ge­rechts Vor­aus­set­zung dafür wäre. Das Schei­dungs­recht ist aber seit 1947 nicht mehr revi­diert wor­den. Ein Bedürf­nis ein gemein­sa­mes Sor­ge­recht zu gewäh­ren, ist von staat­li­cher Sei­te her bis­her nicht auszumachen.

Zudem ist eine Sor­ge der Kri­ti­ker des Haa­ger Kinds­ent­füh­rungs­ab­kom­men, dass ein Bei­tritt die Flucht vor gewalt­tä­ti­gen Ehe­part­nern erschwe­ren wür­de. Vie­le japa­ni­sche Väter wie Yoshi­da Masa­hi­ro wür­den aber auf einen Schlag von einem Bei­tritt zum Abkom­men pro­fi­tie­ren. Ent­spre­chend haben sie begon­nen sich in einem Inter­es­sens­ver­ein zu orga­ni­sie­ren. aw.

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