Kein Recht die eigenen Kinder zu sehen
Nach der Festnahme eines Amerikaners wegen Entführung seiner eigenen Kinder (Asienspiegel berichtete), treten nun auch Stimmen von japanischen Vätern, welche sich gegen das einseitige Sorgerecht wehren, vermehrt auf. Die Debatte steckt jedoch noch in den Kinderschuhen.
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Das japanische Recht gewährt nur einem Elternteil das Sorgerecht. Im letzten Jahr war es in 90 Prozent der Fälle die Mutter. Die Person mit dem Sorgerecht entscheidet, wann die Kinder den anderen Elternteil sehen dürfen und hat auch die Macht den Kontakt völlig zu beenden. Dies sorgt in Japan, anders als im Ausland, nur für wenig Empörung. Es sei normal, den Kontakt zu den Kindern nach einer Scheidung völlig abzubrechen, meint ein japanischer Rechtsanwalt gegenüber der Mainichi Shimbun zur Situation.
In letzter Zeit findet aber auch in Japan ein Wertewandel statt. Junge Väter sind mehr als früher in die Erziehung und im Haushalt integriert. So kritisiert Yoshida Masahiro, der seine Tochter ein Mal im Monat sehen darf, dass mit einem einseitigen Sorgerecht nicht an das Wohl der Kinder gedacht werde.
Gründe für die Misslage
In japanischen Familiengerichten gilt also: Elternrechte gleich alleiniges Sorgerecht. In den Augen von Rechtsanwalt Takao Tanase empfinden viele Richter eine Eltern-Kind Beziehung ohne im gleichen Haushalt zu leben als problematisch.
Obwohl im Gesetz nichts davon steht, dass die Mutter dem Vater als Sorgeperson vorgezogen werden soll, wird sie jedoch wie selbstverständlich als geeigneter angesehen. Laut dem Rechtsexperten Shinichiro Kudo hat der Elternteil, welches am meisten Zeit mit den Kindern verbringen kann, grössere Chancen auf das Sorgerecht. Für das Gericht sei dies der entscheidende Faktor.
Verstärkter Druck
International steigt der Druck auf Japan dem Haager Kindesentführungsabkommen beizutreten, welches das Sorgerecht unter Staaten standardisiert. Bisher wurde dieses von mehr als 80 Staaten unterzeichnet. Von einem Beitritt ist Japan aber noch weit entfernt, da die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts Voraussetzung dafür wäre. Das Scheidungsrecht ist aber seit 1947 nicht mehr revidiert worden. Ein Bedürfnis ein gemeinsames Sorgerecht zu gewähren, ist von staatlicher Seite her bisher nicht auszumachen.
Zudem ist eine Sorge der Kritiker des Haager Kindsentführungsabkommen, dass ein Beitritt die Flucht vor gewalttätigen Ehepartnern erschweren würde. Viele japanische Väter wie Yoshida Masahiro würden aber auf einen Schlag von einem Beitritt zum Abkommen profitieren. Entsprechend haben sie begonnen sich in einem Interessensverein zu organisieren. aw.
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