Vermieter tricksen mit Getränkeautomaten
In Japan erhalten Vermieter wegen einer Lücke im Mehrwertsteuergesetz jedes Jahr geschätzte 9 Milliarden Yen (69 Millionen Euro) an Mehrwertsteuern zurückerstattet. Indem sie einen einzigen Getränkeautomaten aufstellen, können die Vermieter nämlich die Mehrwertsteuer für den Bau der Wohnungen zurückverlangen, schreibt die Yomiuri Shimbun.
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Mieten sind mehrwertsteuerfrei
Mieteinnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle der Vermieter. Weil Mieten aber nicht unter die Mehrwertsteuer fallen, wird die Mehrwertsteuer für den Bau des Gebäudes nicht erstattet. Bei der Mehrwertsteuer gilt nämlich das Prinzip, dass der Endverbraucher die Steuer trägt.
Wenn jedoch 95 Prozent oder mehr der Einnahmen einer Person oder Organisation unter die Mehrwertsteuer fallen, wird die Mehrwertsteuer erstattet, die vorher für die Ware und ähnliches gezahlt wurde.
Der Trick mit dem Getränkeautomaten
Die Immobilienbranche macht sich jetzt folgenden Trick zu Nutze, um ein Einkommen, das unter die Mehrwertsteuer fällt, zu generieren. Der Vermieter stellt einen Getränkeautomaten auf, bevor er für ein neues Gebäude irgendwelche Mieteinnahmen erhält. Das ganze Einkommen besteht jetzt also aus den Verkäufen des Getränkeautomaten, und weil diese mehrwertsteuerpflichtig sind, kann der Vermieter die Mehrwertsteuer für das ganze Gebäude zurückverlangen.
Ein Vermieter, der mit Steuern 210 Millionen Yen (1,6 Millionen Euro) für eine Wohung bezahlt hat, erhält so 10 Millionen Yen (75’000 Euro) zurück.
Eine Kommission hat Stichprobenweise 40 der 520 japanischen Steuerämter überprüft und für das Fiskaljahr 2006 etwa 120 solcher Fälle gefunden. Die Kommission sagte, der Trick untergrabe die Steuergerechtigkeit und forderte das Finanzministerium auf, einen Riegel zu schieben.
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