Wenn Väter und Müt­ter die eige­nen Kin­der entführen

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Christopher Savoie mit seinen Kindern.
Ein Bild aus glück­li­che­ren Tagen: Chris­to­pher Savo­ie mit sei­nen Kindern.

Ein Ame­ri­ka­ner ist in Japan wegen der Ent­füh­rung sei­ner eige­nen Kin­der ver­haf­tet wor­den. Der Fall hat in Ame­ri­ka eine Debat­te über das Sor­ge­recht für Kin­der aus japa­nisch-ame­ri­ka­ni­schen Misch­ehen aus­ge­löst. In Japan hin­ge­gen ist der Fall kaum ein The­ma für die Medien.

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Ver­haf­tung vor dem Konsulat

Chris­to­pher Savo­ie wur­de vor dem ame­ri­ka­ni­schen Kon­su­lat in Fuku­o­ka ver­haf­tet, nach­dem er sei­ne zwei Kin­der auf dem Schul­weg ent­führt hat­te. Im August war sei­ne japa­ni­sche Ex-Frau mit die­sen nach Japan geflohen.

Bei der Schei­dung im Bun­des­staat Ten­nes­see im Janu­ar hat­te Nori­ko Savo­ie mit ihrem Ex-Mann ver­ein­bart, dass sie in Ame­ri­ka blei­ben wür­de, damit die Kin­der mit bei­den Eltern­tei­len auf­wach­sen kön­nen. In den Som­mer­fe­ri­en reis­te sie mit den Kin­dern nach Japan. Sie kehr­te zwar zurück und die Kin­der fuh­ren mit dem Vater 2 Wochen in den Urlaub. Spä­ter floh Nori­ko Savo­ie jedoch mit den bei­den Kin­dern nach Japan.

Der Vater erfuhr von der Abwe­sen­heit der Kin­der, weil sie in der Schu­le fehl­ten. Vom Schwie­ger­va­ter hör­te er, dass sich die­se in Japan befin­den. Dar­auf­hin bean­trag­te er das vol­le Sor­ge­recht und erhielt die­ses von dem Gericht in Ten­nes­see auch zugesprochen.

Die Poli­zei stell­te einen Haft­be­fehl für Nori­ko Savo­ie aus. In Japan hat sie des­we­gen jedoch wenig zu befürch­ten, weil ame­ri­ka­ni­sches Recht dort nicht ange­wen­det wer­den kann.

Lücken im japa­ni­schen Recht

Hin­ter­grund des Pro­blems ist, dass Japan das Haa­ger Kin­des­ent­füh­rungs­über­ein­kom­men nicht unter­zeich­net hat, wel­ches hilft, sol­che inter­na­tio­na­len Fäl­le zu klä­ren. Das japa­ni­sche Recht erfüllt die Grund­be­din­gun­gen des Über­ein­kom­mens nicht.

So gibt es in Japan zum Bei­spiel fast kein gemein­sa­mes Sor­ge­recht; nor­ma­ler­wei­se wird der Mut­ter das allei­ni­ge Sor­ge­recht über­tra­gen. Aus­ser­dem kennt es kein Besuchs­recht für den Eltern­teil, wel­cher das Sor­ge­recht nicht hat, und auch kein Sys­tem, wel­ches den Erhalt der Ali­men­te sichert. Ohne die­se Bedin­gun­gen zu erfül­len, ist eine Mit­glied­schaft im Haa­ger Abkom­men nicht möglich.

Kein Ein­zel­fall

Der Fall ist kein Ein­zel­fall. Bei geschie­de­nen Misch­ehen kommt es häu­fig zu Pro­ble­men mit dem Sor­ge­recht. Im Mai haben Ame­ri­ka, Kana­da, Gros­bri­tan­ni­en und Frank­reich in einer gemein­sa­men Erklä­rung Japan um eine Lösung gebeten.

Laut der Inter­na­tio­nal Asso­cia­ti­on for Par­ent-Child Reuni­on in Tokio sind mehr als 100 sol­cher Fäl­le bekannt. Kosei Nomu­ra, der Ver­ant­wort­li­che des Aus­sen­mi­nis­te­ri­ums für inter­na­tio­na­les Recht, sag­te, Japan zie­he es in Betracht, dem Haa­ger Über­ein­kom­men bei­zu­tre­ten. aw.

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