Wenn Väter und Mütter die eigenen Kinder entführen
Ein Amerikaner ist in Japan wegen der Entführung seiner eigenen Kinder verhaftet worden. Der Fall hat in Amerika eine Debatte über das Sorgerecht für Kinder aus japanisch-amerikanischen Mischehen ausgelöst. In Japan hingegen ist der Fall kaum ein Thema für die Medien.
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Verhaftung vor dem Konsulat
Christopher Savoie wurde vor dem amerikanischen Konsulat in Fukuoka verhaftet, nachdem er seine zwei Kinder auf dem Schulweg entführt hatte. Im August war seine japanische Ex-Frau mit diesen nach Japan geflohen.
Bei der Scheidung im Bundesstaat Tennessee im Januar hatte Noriko Savoie mit ihrem Ex-Mann vereinbart, dass sie in Amerika bleiben würde, damit die Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können. In den Sommerferien reiste sie mit den Kindern nach Japan. Sie kehrte zwar zurück und die Kinder fuhren mit dem Vater 2 Wochen in den Urlaub. Später floh Noriko Savoie jedoch mit den beiden Kindern nach Japan.
Der Vater erfuhr von der Abwesenheit der Kinder, weil sie in der Schule fehlten. Vom Schwiegervater hörte er, dass sich diese in Japan befinden. Daraufhin beantragte er das volle Sorgerecht und erhielt dieses von dem Gericht in Tennessee auch zugesprochen.
Die Polizei stellte einen Haftbefehl für Noriko Savoie aus. In Japan hat sie deswegen jedoch wenig zu befürchten, weil amerikanisches Recht dort nicht angewendet werden kann.
Lücken im japanischen Recht
Hintergrund des Problems ist, dass Japan das Haager Kindesentführungsübereinkommen nicht unterzeichnet hat, welches hilft, solche internationalen Fälle zu klären. Das japanische Recht erfüllt die Grundbedingungen des Übereinkommens nicht.
So gibt es in Japan zum Beispiel fast kein gemeinsames Sorgerecht; normalerweise wird der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Ausserdem kennt es kein Besuchsrecht für den Elternteil, welcher das Sorgerecht nicht hat, und auch kein System, welches den Erhalt der Alimente sichert. Ohne diese Bedingungen zu erfüllen, ist eine Mitgliedschaft im Haager Abkommen nicht möglich.
Kein Einzelfall
Der Fall ist kein Einzelfall. Bei geschiedenen Mischehen kommt es häufig zu Problemen mit dem Sorgerecht. Im Mai haben Amerika, Kanada, Grosbritannien und Frankreich in einer gemeinsamen Erklärung Japan um eine Lösung gebeten.
Laut der International Association for Parent-Child Reunion in Tokio sind mehr als 100 solcher Fälle bekannt. Kosei Nomura, der Verantwortliche des Aussenministeriums für internationales Recht, sagte, Japan ziehe es in Betracht, dem Haager Übereinkommen beizutreten. aw.
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