Bri­san­te Ent­hül­lun­gen zum Spendenskandal

Falsche Kontoführung: Yukio Hatoyama kommt in Erklärungsnot. Foto: David Wiltschek.
Fal­sche Kon­to­füh­rung: Yukio Hatoy­a­ma kommt in Erklä­rungs­not. Foto: David Wiltschek.

Die Unter­su­chung der Staats­an­walt­schaft um Yukio Hatoy­a­mas Spen­den­skan­dal bringt bri­san­te Infor­ma­tio­nen her­vor. Laut Quel­len der Asahi Shim­bun hat Hatoy­a­mas Orga­ni­sa­ti­on anony­me, klei­ne Wahl­spen­den in der Buch­hal­tung als Pau­schal­be­trag zusam­men­ge­tra­gen und damit gegen die Vor­schrif­ten verstossen.

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Der Gross­teil der aus­ge­wie­se­nen Klein­spen­den stammt von der Fir­ma «Rok­ko Sho­kai», wel­che das Fami­li­en­ver­mö­gen der Hatoy­a­mas ver­wal­tet. Es wird ver­mu­tet, dass mit der Anga­be einer Pau­schal­sum­me ver­sucht wur­de die wah­ren Geld­quel­len der Hatoy­a­ma-Wahl­kampf­or­ga­ni­sa­ti­on zu verschleiern.

Klein­spen­den, die tie­fer als 50’000 Yen (rund 375 Euro) betra­gen, müs­sen im poli­ti­schen Spen­den­be­richt nicht ein­zeln auf­ge­lis­tet und kön­nen daher ganz ein­fach als Pau­schal­be­trag dekla­riert wer­den. In der offi­zi­el­len Kon­to­füh­rung müs­sen die Namen der Klein­spen­der jedoch sehr wohl ein­ge­tra­gen wer­den. Zudem müs­sen die Bücher wäh­rend min­des­tens 3 Jah­ren für die Behör­den ein­seh­bar sein.

Eine Rech­nung, die nicht aufgeht

Gemäss Hatoy­a­mas Spen­den-Buch­hal­tung ist zwi­schen 2004 und 2008 anhand von Klein­be­trä­gen eine Sum­me von 177,17 Mil­lio­nen Yen (1,3 Mio. Euro) zusam­men­ge­tra­gen wor­den. So gerech­net hät­ten theo­re­tisch min­des­tens 3540 Klein­spen­der in der offi­zi­el­len Kon­to­füh­rung auf­ge­lis­tet wer­den müs­sen, was aber laut Quel­len der Asahi Shim­bun bei wei­tem nicht zutref­fe. Zudem sei die­ser Gesamt­be­trag uner­laub­ter­wei­se ganz ein­fach als Pau­schal­sum­me ver­schie­de­ner, unbe­kann­ter Spen­der ver­bucht worden.

Es ist dabei anzu­neh­men, dass eine gros­se Sum­men von «Rok­ko Sho­kai» absicht­lich in Klein­spen­den zer­stü­ckelt wur­de, um die­se als anony­men Klum­pen­be­trag im offi­zi­el­len Spen­den­be­richt zusammenzufassen.

Nicht dekla­rier­te Aktiengewinne

Eine Unge­reimt­heit in der Steu­er­erklä­rung bringt Yukio Hatoy­a­ma in wei­te­re Erklä­rungs­not. 2008 hat der Pre­mier durch Akti­en­han­del rund 72 Mil­lio­nen Yen (540’000 Euro) ver­dient, aber nicht offi­zi­ell dekla­riert. Dies wur­de anhand einer Steu­er­erklä­rung ersicht­lich, die Hatoy­a­ma ans Unter­haus über­ge­ben musste.

Das Büro des Pre­miers bestä­tigt die­sen Fall, beteu­ert aber, dass der Betrag nach­ge­tra­gen und die feh­len­de Steu­er­sum­me den Behör­den über­wie­sen wur­de. Der Gewinn sei durch einen Akti­en­ver­kauf 2008 ent­stan­den, aber in der Steu­er­erklä­rung von die­sem März aus Ver­se­hen nicht auf­ge­lis­tet worden.

Bei den lau­fen­den Ermitt­lun­gen hat sich der Pre­mier koope­ra­tiv gezeigt und sich in einer Par­la­ments­re­de öffent­lich für den Skan­dal ent­schul­digt. Für die Ver­feh­lun­gen macht Hatoy­a­ma aber nicht sich selbst, son­dern einen frü­he­ren Mit­ar­bei­ter ver­ant­wort­lich. Nun sol­len wei­te­re Befra­gun­gen bei der zustän­di­gen Buch­hal­tungs­fir­ma von Hatoy­a­mas Polit-Orga­ni­sa­ti­on Licht ins Dun­kel bringen.

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