Die Arbeits­höl­len sol­len ihr Gesicht zeigen

Eine kurze Verschnaufpause: Stress als ständiger Begleiter im japanischen Arbeitsalltag.
Eine kur­ze Ver­schnauf­pau­se: Stress als stän­di­ger Beglei­ter im japa­ni­schen Arbeits­all­tag. flickr/​reu­ben

Emi­ko Tera­ni­shi vom Inter­es­sens­ver­ein der Fami­li­en, die von Todes­fäl­len durch Über­ar­bei­tung (jap. Karo­shi) betrof­fen sind, hat beim Bezirks­ge­richt in Osa­ka Kla­ge ein­ge­reicht. In der Kla­ge­schrift for­dert sie die Ver­öf­fent­li­chung der Lis­te mit den Unter­neh­men, in denen sich Ange­stell­te zu Tode gear­bei­tet haben. Eine Ver­ord­nung ver­bie­tet aus Daten­schutz­grün­den die Publi­ka­ti­on betrof­fe­ner Fir­men­na­men. Emi­ko Tera­ni­shi, deren Ehe­mann an Über­ar­bei­tung ver­starb, emp­fin­det die­se Poli­tik als stossend.

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«In einem Unter­neh­men, in dem bereits jemand durch Über­ar­bei­tung gestor­ben ist, besteht die hohe Gefahr, dass es auch zwei­te und drit­te Fäl­le von Karo­shi geben wird. Um sol­che Rück­fäl­le zu ver­hin­dern ist es not­wen­dig, dass ent­spre­chen­de Unter­neh­men auch der Öffent­lich­keit bekannt gemacht wer­den», begrün­det Tera­ni­shi ihre Kla­ge. Erst gera­de letz­ten Monat wur­de ein Fall von Karo­shi bei McDonald’s publik. Eine 41-jäh­ri­ge Geschäfts­füh­re­rin der Fast­food­ket­te starb 2007 an einer Hirn­blu­tung, die auf Arbeits­stress zurück­ge­führt wer­den konn­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Tera­ni­shi habe bereits die­sen März beim Arbeits­amt in Osa­ka eine ent­spre­chen­de Ver­öf­fent­li­chung aller betrof­fe­nen Unter­neh­men ein­ge­for­dert, doch dort wie­gel­te man eine Frei­ga­be mit der Begrün­dung ab, dass es sich jeweils um Ein­zel­fäl­le hand­le. Doch dies lässt die 60-Jäh­ri­ge nicht gel­ten: «Da sind schlicht­weg kei­ne Ein­zel­fäl­le. Was wir for­dern sind ledig­lich die Namen der betrof­fe­nen Fir­men.» Das Arbeits­amt woll­te gegen­über der Yomi­uri Shim­bun vor­erst kei­ne Stel­lung zu Tera­nishis Kla­ge neh­men, da sie die Kla­ge­schrift noch nicht erhal­ten hätten.

Schwie­ri­ge Beweisführung

2008 gab es 158 vom Staat bestä­tig­te Fäl­le, bei denen Ange­stell­te, meist durch Herz­ver­sa­gen oder Hirn­schlä­ge, durch Über­ar­bei­tung gestor­ben sind. Um einen finan­zi­el­len Anspruch auf Ent­schä­di­gung zu erhe­ben, müs­sen die Hin­ter­blie­be­nen jeweils beim Arbeits­amt einen Antrag stel­len, das in der Fol­ge unter­su­chen muss, ob tat­säch­lich exzes­si­ve Arbeit zum Tod geführt hat. In vie­len Fäl­len ist es jedoch schwer Arbeits­stress als Todes­ur­sa­che tat­säch­lich auch zu bewei­sen. Daher wird nur weni­gen Karo­shi-Anträ­gen statt­ge­ge­ben. Gera­de mit der Wirt­schafts­kri­se tritt Karo­shi zuneh­mend auch in Form von Selbst­mor­den auf.

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