Die Arbeitshöllen sollen ihr Gesicht zeigen
Emiko Teranishi vom Interessensverein der Familien, die von Todesfällen durch Überarbeitung (jap. Karoshi) betroffen sind, hat beim Bezirksgericht in Osaka Klage eingereicht. In der Klageschrift fordert sie die Veröffentlichung der Liste mit den Unternehmen, in denen sich Angestellte zu Tode gearbeitet haben. Eine Verordnung verbietet aus Datenschutzgründen die Publikation betroffener Firmennamen. Emiko Teranishi, deren Ehemann an Überarbeitung verstarb, empfindet diese Politik als stossend.
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«In einem Unternehmen, in dem bereits jemand durch Überarbeitung gestorben ist, besteht die hohe Gefahr, dass es auch zweite und dritte Fälle von Karoshi geben wird. Um solche Rückfälle zu verhindern ist es notwendig, dass entsprechende Unternehmen auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden», begründet Teranishi ihre Klage. Erst gerade letzten Monat wurde ein Fall von Karoshi bei McDonald’s publik. Eine 41-jährige Geschäftsführerin der Fastfoodkette starb 2007 an einer Hirnblutung, die auf Arbeitsstress zurückgeführt werden konnte (Asienspiegel berichtete).
Teranishi habe bereits diesen März beim Arbeitsamt in Osaka eine entsprechende Veröffentlichung aller betroffenen Unternehmen eingefordert, doch dort wiegelte man eine Freigabe mit der Begründung ab, dass es sich jeweils um Einzelfälle handle. Doch dies lässt die 60-Jährige nicht gelten: «Da sind schlichtweg keine Einzelfälle. Was wir fordern sind lediglich die Namen der betroffenen Firmen.» Das Arbeitsamt wollte gegenüber der Yomiuri Shimbun vorerst keine Stellung zu Teranishis Klage nehmen, da sie die Klageschrift noch nicht erhalten hätten.
Schwierige Beweisführung
2008 gab es 158 vom Staat bestätigte Fälle, bei denen Angestellte, meist durch Herzversagen oder Hirnschläge, durch Überarbeitung gestorben sind. Um einen finanziellen Anspruch auf Entschädigung zu erheben, müssen die Hinterbliebenen jeweils beim Arbeitsamt einen Antrag stellen, das in der Folge untersuchen muss, ob tatsächlich exzessive Arbeit zum Tod geführt hat. In vielen Fällen ist es jedoch schwer Arbeitsstress als Todesursache tatsächlich auch zu beweisen. Daher wird nur wenigen Karoshi-Anträgen stattgegeben. Gerade mit der Wirtschaftskrise tritt Karoshi zunehmend auch in Form von Selbstmorden auf.
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