Gericht bestätigt Aum-Todesurteile
Der Oberste Gerichtshof hat in zwei Berufungsverfahren zum Sarin-Gasanschlag von 1995 die Todesurteile gegen den 45-jährigen Kenichi Hirose und den 41-jährigen Toru Toyoda bestätigt. Die Verteidiger von Hirose und Toyoda begründeten die Berufung damit, Chizuo Matsumoto habe die beiden Verurteilten einer Gehirnwäsche unterzogen. Richter Yukio Takeuchi liess aber keine mildernde Umstände gelten.
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Hirose und Toyoda sind Mitglieder der Aum-Sekte, die 1995 einen Anschlag mit dem Nervengift Sarin auf die Tokioter U-Bahn mitverübten. 13 Menschen sind damals ums Leben gekommen und fast 6000 werden zum Teil schwer verletzt. Bereits ein Jahr zuvor hatte ein ähnlicher Giftgasanschlag in der Stadt Matsumoto (Präfektur Nagano) stattgefunden, bei dem 8 Menschen starben und 200 verletzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden bisher 13 ehemalige Mitglieder der Aum-Sekte, inklusive deren Gründer Chizuo Matsumoto (auch bekannt unter dem Namen Shoko Asahara), zum Tode verurteilt.
Mit der Urteilsbestätigung des Obersten Gerichtshofes sind damit das 7. und der 8. Todesurteil von ehemaligen Aum-Mitgliedern zum rechtlichen Abschluss gebracht worden. 5 weitere Berufungen sind beim Obersten Gerichtshof noch hängig.
Warten in der Todeszelle
Der heute 54-jährige Chizuo Matsumoto wurde 2004 zum Tode verurteilt. Einsprüche wegen Zweifeln an Asaharas Geisteszustand fanden bei den Richtern kein Gehör. Ein weiterer Antrag seiner zweitgeborenen Tochter auf Neuverhandlung des Falles ist im März dieses Jahres ebenfalls zurückgewiesen worden. Noch ist keines der Todesurteile vollstreckt worden.
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