99 Yen für 11 Mona­te Zwangsarbeit

Die 81-jährige ehemalige Zwangsarbeiterin Yang Geum-deok ist vom Entscheid der japansichen Sozialversicherungsbehörde bitter enttäuscht.
Die 81-jäh­ri­ge ehe­ma­li­ge Zwangs­ar­bei­te­rin Yang Geum-deok ist vom Ent­scheid der japan­si­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­hör­de bit­ter enttäuscht.

Die japa­ni­sche Regie­rung hat 7 Süd­ko­rea­ne­rin­nen, die wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges gezwun­gen wur­den, in Japan zu arbei­ten, einen Ren­ten­an­teil von 99 Yen aus­be­zahlt. 8 ehe­ma­li­ge Zwangs­ar­bei­te­rin­nen hat­ten 1998 Kla­ge gegen die japa­ni­sche Regie­rung ein­ge­reicht und Anspruch auf Ren­ten­gel­der erho­ben, für wel­che sie Bei­trä­ge gezahlt hat­ten. Eine der Frau­en ist in der Zwi­schen­zeit verstorben.

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Die Frau­en waren 1994 als Teen­ager zusam­men mit 130 wei­te­ren Mäd­chen nach Japan gebracht und zur Arbeit bei Mitsu­bi­shi Hea­vy Indus­tries gezwun­gen wor­den. Die japa­ni­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­hör­de liess sich 11 Jah­re Zeit, um die Akten zu durch­su­chen, berich­tet die Zei­tung Cho­sun Ilbo. Im Sep­tem­ber die­ses Jah­res bestä­tig­te sie schliess­lich, dass die Klä­ge­rin­nen Anspruch auf eine Ren­te haben. Sie über­wies 99 Yen (75 Cent) auf die Bank­kon­ten der Ver­tre­ter der 7 Klägerinnen.

160’000 Anträ­ge auf Entschädigung

Die süd­ko­rea­ni­sche Regie­rung hat im Jahr 2004 eine Wahr­heits­kom­mis­si­on ein­ge­setzt, wel­che ehe­ma­li­gen Zwangs­ar­bei­tern eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung von jähr­lich 800’000 Won (475 Euro) bezahlt. Mehr als 160’000 Per­so­nen haben einen Antrag auf Ent­schä­di­gung gestellt. 90 Pro­zent der Antrag­stel­ler besit­zen jedoch kei­ne Doku­men­te, wel­che bewei­sen, dass sie tat­säch­lich zur Zwangs­ar­beit in Japan gezwun­gen wurden.

Die Kom­mis­si­on hat des­halb die japa­ni­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­hör­de gebe­ten abzu­klä­ren, ob 40’000 Antrag­stel­ler ren­ten­be­rech­tigt sind. Die japa­ni­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­hör­de hat bestä­tigt, dass 4727 Antrag­stel­ler Bei­trä­ge in das japa­ni­sche Ren­ten­sys­tem ein­zahl­ten. Jetzt will die Kom­mis­si­on den Ren­ten­an­spruch der rest­li­chen 120’000 Antrag­stel­ler über­prü­fen las­sen, schreibt die Zei­tung Joon­gAng Ilbo.

Zwangs­ar­bei­ter bezahl­ten Rentenbeiträge

Das Ren­ten­ver­si­che­rungs­sys­tem der japa­ni­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­hör­de begann 1942. Alle in japa­ni­schen Unter­neh­men, Kriegs­fa­bri­ken und Koh­le­mi­nen beschäf­tig­ten Arbei­tern wur­de ein Teil ihres Ein­kom­mens abge­zo­gen und in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­zahlt. Die Natio­na­li­tät der Arbei­ter spiel­te dabei kei­ne Rol­le. Nach der Pen­sio­nie­rung haben die­se Arbei­ter Anspruch auf eine Ren­te, doch die meis­ten aus Korea stam­men­den Arbei­ter wuss­ten nichts von die­sem Sys­tem und kehr­ten nach der Befrei­ung der korea­ni­schen Halb­in­sel in ihre Hei­mat zurück.

Mit 4727 bestä­tig­ten Fäl­len und der skan­da­lös gerin­gen Aus­zah­lung an die ehe­ma­li­gen Zwangs­ar­bei­te­rin­nen dürf­te das The­ma der Pen­si­ons­an­sprü­che von ehe­ma­li­gen Zwangs­ar­bei­tern dem­nächst die japa­ni­schen und süd­ko­rea­ni­schen Diplo­ma­ten beschäftigen.

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