99 Yen für 11 Monate Zwangsarbeit
Die japanische Regierung hat 7 Südkoreanerinnen, die während des Zweiten Weltkrieges gezwungen wurden, in Japan zu arbeiten, einen Rentenanteil von 99 Yen ausbezahlt. 8 ehemalige Zwangsarbeiterinnen hatten 1998 Klage gegen die japanische Regierung eingereicht und Anspruch auf Rentengelder erhoben, für welche sie Beiträge gezahlt hatten. Eine der Frauen ist in der Zwischenzeit verstorben.
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Die Frauen waren 1994 als Teenager zusammen mit 130 weiteren Mädchen nach Japan gebracht und zur Arbeit bei Mitsubishi Heavy Industries gezwungen worden. Die japanische Sozialversicherungsbehörde liess sich 11 Jahre Zeit, um die Akten zu durchsuchen, berichtet die Zeitung Chosun Ilbo. Im September dieses Jahres bestätigte sie schliesslich, dass die Klägerinnen Anspruch auf eine Rente haben. Sie überwies 99 Yen (75 Cent) auf die Bankkonten der Vertreter der 7 Klägerinnen.
160’000 Anträge auf Entschädigung
Die südkoreanische Regierung hat im Jahr 2004 eine Wahrheitskommission eingesetzt, welche ehemaligen Zwangsarbeitern eine finanzielle Entschädigung von jährlich 800’000 Won (475 Euro) bezahlt. Mehr als 160’000 Personen haben einen Antrag auf Entschädigung gestellt. 90 Prozent der Antragsteller besitzen jedoch keine Dokumente, welche beweisen, dass sie tatsächlich zur Zwangsarbeit in Japan gezwungen wurden.
Die Kommission hat deshalb die japanische Sozialversicherungsbehörde gebeten abzuklären, ob 40’000 Antragsteller rentenberechtigt sind. Die japanische Sozialversicherungsbehörde hat bestätigt, dass 4727 Antragsteller Beiträge in das japanische Rentensystem einzahlten. Jetzt will die Kommission den Rentenanspruch der restlichen 120’000 Antragsteller überprüfen lassen, schreibt die Zeitung JoongAng Ilbo.
Zwangsarbeiter bezahlten Rentenbeiträge
Das Rentenversicherungssystem der japanischen Sozialversicherungsbehörde begann 1942. Alle in japanischen Unternehmen, Kriegsfabriken und Kohleminen beschäftigten Arbeitern wurde ein Teil ihres Einkommens abgezogen und in die Rentenversicherung einbezahlt. Die Nationalität der Arbeiter spielte dabei keine Rolle. Nach der Pensionierung haben diese Arbeiter Anspruch auf eine Rente, doch die meisten aus Korea stammenden Arbeiter wussten nichts von diesem System und kehrten nach der Befreiung der koreanischen Halbinsel in ihre Heimat zurück.
Mit 4727 bestätigten Fällen und der skandalös geringen Auszahlung an die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen dürfte das Thema der Pensionsansprüche von ehemaligen Zwangsarbeitern demnächst die japanischen und südkoreanischen Diplomaten beschäftigen.
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