Kein Scha­den­er­satz für Ex-Raucher

Rauchpause in Tokio.
Rauch­pau­se in Tokio. flickr/​Eishier

Das Bezirks­ge­richt von Yoko­ha­ma hat am Mitt­woch eine Kla­ge von 3 Ex-Rau­chern abge­wie­sen, wel­che vom Ziga­ret­ten­her­stel­ler Japan Tobac­co und dem japa­ni­schen Staat Scha­den­er­satz für ihre Gesund­heits­schä­den for­der­ten. Die Ankla­ge argu­men­tier­te, Japan Tobac­co habe trotz Wis­sens um deren Schäd­lich­keit Ziga­ret­ten ver­kauft und der Staat habe den Ver­kauf von Ziga­ret­ten nicht kon­se­quent genug eingeschränkt.

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Die 3 Män­ner hat­ten zwi­schen 20 und 37 Jah­re lang geraucht und lei­den unter gesund­heit­li­chen Pro­ble­men, dar­un­ter Lun­gen­krebs. Einer der Klä­ger ist in der Zwi­schen­zeit ver­stor­ben und wur­de durch sei­ne Fami­lie ver­tre­ten. Die Klä­ger hat­ten jeweils 10 Mil­lio­nen Yen (78’000 Euro) Scha­den­er­satz gefordert.

Der Rich­ter sag­te, das japa­ni­sche Par­la­ment sol­le ent­schei­den, wie mit der Pro­duk­ti­on und dem Ver­kauf von Ziga­ret­ten umzu­ge­hen sei. Japan Tobac­co plä­dier­te in dem Ver­fah­ren, jeder Mensch habe den frei­en Wil­len zu ent­schei­den, ob er rau­chen wol­le oder nicht.

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