1 Herz und 2 Namen
Das japanische Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der es verheirateten Paaren erlauben würde, unterschiedliche Familiennamen zu haben. Zusätzlich soll die Erbbeschränkung unehelicher Kinder aufgehoben werden und Frauen sollen nach einer Scheidung nach 100 Tagen wieder heiraten dürfen anstatt wie bisher nach 6 Monaten.
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Laut dem neuen Gesetz könnten verheiratete Paare entweder einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ihre Geburtsnamen behalten. Das Mindestheiratsalter würde auf 18 Jahre vereinheitlicht. Bisher gilt für Frauen in Japan das Mindestheiratsalter 16 Jahre, berichtet die Japan Times.
Widerstand aus den eigenen Reihen
Justizministerin Keiko Chiba will die Vorlage noch in der laufenden Legislaturperiode vor das Parlament bringen. Premierminister Yukio Hatoyama unterstützt die Wahlfreiheit beim Familiennamen, doch sein Koalitionspartner Shizuka Kamei hat wiederholt seine ablehnende Haltung zu der Frage verlauten lassen. Die demokratische Partei Japans hat seit 1996 mehrmals versucht, einen entsprechenden Gesetzesentwurf durchzubringen und wird auch dieses Mal mit Widerstand rechnen müssen.
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