Wenn Eltern ihre eige­nen Kin­der entführen

Vater und Kind in Tokio.
Vater und Kind in Tokio. flickr/​ll_​browneyes_​ll

In Japan lässt sich all zwei Minu­ten ein Ehe­paar schei­den. Kon­flik­te im Zusam­men­hang mit der Schei­dung von Misch­ehen neh­men eben­so zu.

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Im Dezem­ber 2009 ver­teil­te die 41-jäh­ri­ge Kayo­ko Yama­da am Tokio­ter Bahn­hof Shin­juku Hand­zet­tel mit dem Auf­druck «Mein Sohn wur­de ohne mein Wis­sen ins Aus­land ver­schleppt». Ihr tsche­chi­scher Ehe­mann hat­te am 23. August mit ihrem gemein­sa­men Sohn das Haus ver­las­sen, um an der nächs­ten Tank­stel­le tan­ken zu gehen. Doch die bei­den sind nicht mehr zurückgekehrt.

Am spä­ten Abend infor­mier­te der Ehe­mann sie per SMS, dass er mit dem Sohn auf Rei­sen sei. Nach die­ser Mit­tei­lung wand­te sich Kayo­ko Yama­da an die Poli­zei. Am fol­gen­den Mor­gen fuhr sie zum Flug­ha­fen, in der Hoff­nung die bei­den dort abfan­gen zu kön­nen. Ver­geb­lich. Spä­ter infor­mier­te sie ihr Ehe­mann knapp am Tele­fon: «Wir sind in Deutsch­land – Frank­furt». Er leg­te auf, bevor sie wei­te­re Fra­gen stel­len konnte

Weder die Poli­zei, noch das Aus­sen­mi­nis­te­ri­um, noch die tsche­chi­sche oder japa­ni­sche Bot­schaft konn­ten Kayo­ko Yama­da wei­ter­hel­fen, weil der Vor­fall in Japan nicht als kri­mi­nel­ler Fall behan­delt wer­den kann.

Ähn­lich ging es einem damals 40-jäh­ri­gen Ame­ri­ka­ner, des­sen japa­ni­sche Ex-Frau 2008 ohne sein Wis­sen mit dem gemein­sa­men Sohn nach Japan auf­brach. Spä­ter liess sie ihn per E-mail wis­sen, dass er sei­nen Sohn nicht mehr sehen kön­ne und sie die gesam­te elter­li­che Gewalt übernehme.

Nur Japan und Russ­land feh­len beim Haa­ger Abkommen

Immer wie­der kommt es vor, dass ein Eltern­teil ein Kind ohne das Wis­sen des Ehe­part­ners in ihr Hei­mat­land mit­neh­men. Das japa­ni­sche Aus­sen­mi­nis­te­ri­um mel­de­te bis­lang 117 der­ar­ti­ge Vor­fäl­le zwi­schen Japan und Gross­bri­tan­ni­en, Kana­da, Frank­reich und den Ver­ei­nig­ten Staaten.

Das Haa­ger Abkom­men über die zivil­recht­li­chen Aspek­te inter­na­tio­na­ler Kin­des­ent­füh­rung ver­si­chert die sofor­ti­ge Über­füh­rung im Fal­le einer «Ent­füh­rung» des Kin­des durch ein Eltern­teil. Bis­lang sind 81 Län­der dem Haa­ger Abkom­men bei­ge­tre­ten. Japan und Russ­land sind unter den Indus­trie­na­tio­nen die bei­den ein­zi­gen Län­der, die das Über­ein­kom­men noch nicht unter­zeich­net haben. Nun hat das Haa­ger Abkom­men Japan dazu auf­ge­ru­fen das Abkom­men zu unter­schrei­ben, um in Zukunft der­ar­ti­ge Vor­fäl­le zu ver­mei­den. Erst durch die Unter­zeich­nung könn­ten ent­spre­chen­de Mass­nah­men ergrif­fen werden.

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