Der Zwang zur Lohntransparenz
Das japanische Finanzamt hat eine Gesetzesänderung präsentiert, wonach der Lohn und die Namen der Vorstandsmitglieder, die über 100 Millionen Yen Jahreshonorar (rund 805’000 Euro) beziehen, öffentlich und detailliert bekanntgegeben werden müssen.
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Die Regelung verlangt auch eine genaue Auflistung von Honorarzahlungen in Form von Boni, Aktienpaketen oder Pensionsgeldern und beschränkt sich auf die Unternehmen, die an der Tokioter Börse notiert sind. Das Gesetz tritt ab dem 1. April, dem Beginn des neuen Geschäftsjahres, in Kraft.
Damit sollen die Rechte der Aktionäre gestärkt und mehr Transparenz geschaffen werden. Die Wirtschaftswelt hat jedoch lange gegen die Regelung opponiert: «Die gegenwärtige Politik der Veröffentlichung reicht aus. Eine solche Reform ist nicht nötig», erklärte der 74-jährige Fujio Mitarai den Medien. Mitarai ist Präsident von Keidanren, dem einflussreichsten Wirtschaftsverband Japans.
Klare Linie des Staates
Das Finanzamt zeigt sich jedoch unerbittlich: «Die Gründe gegen eine Veröffentlichung sind nicht haltbar. Honorare sollten bezogen werden, nachdem man diese dem Aktionär auch anständig begründet hat.»
Eine Umfrage des Finanzamtes ergab, dass rund 20 Wirtschafts- und Industrieverbände eine gegenteilige Meinung zur Transparenzmassnahme des Staates hatten. Gleichzeitig hätten aber rund 10 starke Kapitalanleger die Reform begrüsst. Zudem seien auch im Ausland ähnliche Massnahmen ergriffen worden.
Auch Direktoren betroffen
Die Finanzreform verlangt zudem, dass Honorare für Direktorenposten, die unter 100 Millionen Yen liegen, als Gesamtbetrag angegeben werden sollen. Die Art der Berechnung muss ebenfalls deklariert werden.
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