Rigo­ro­ses Vor­ge­hen gegen Grabscher

Nur für Frauen: Wagen, die während den Pendlerzeiten Frauen vorbehalten sind, sorgen für Schutz.
Nur für Frau­en: Wagen, die wäh­rend den Pend­ler­zei­ten Frau­en vor­be­hal­ten sind, sor­gen für Schutz.

Eine Spe­zi­al­ein­heit der Poli­zei hat wäh­rend eines Son­der­ein­sat­zes zwi­schen dem 15. und 21. April rund 77 Grab­scher in Tokios Zügen auf fri­scher Tat ertappt. Dies berich­tet die staat­li­che Poli­zei­be­hör­de in einer Medienmitteilung.

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Die Ein­heit war bis in die angren­zen­den Prä­fek­tu­ren Saita­ma, Chi­ba und Kana­ga­wa aktiv. Ange­peilt wur­den Züge, die bekannt sind für eine über­durch­schnitt­lich hohe Zahl an Beläs­ti­gun­gen wäh­rend den Pendelzeiten.

Von den 77 Ange­hal­te­nen wur­den 49 wegen sexu­el­ler Nöti­gung ver­haf­tet, 28 wei­te­re wur­den auf frei­wil­li­ger Basis befragt. Bei ins­ge­samt 29 Per­so­nen han­del­te es sich gar um Wiederholungstäter.

Kame­ras zei­gen Wirkung

Die im letz­ten Jahr instal­lier­ten Sicher­heits­ka­me­ras haben gemäss der Tokio­ter Zug­be­trei­be­rin East Japan Rail­way zu einer Ent­span­nung geführt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die Zahl der Berich­te über Beläs­ti­gun­gen habe sich seit­her halbiert.

Bis Juni soll auf allen Lini­en der East Japan Rail­way Kame­ras ein­ge­rich­tet wer­den. Die Natio­na­le Poli­zei­be­hör­de hofft nun, dass auch wei­te­re Zug­un­ter­neh­men im Land die­sem Bei­spiel fol­gen werden.

Hohe Dun­kel­zif­fer

Im letz­ten Jahr haben die Anzei­gen gegen Grab­scher in Pend­ler­zü­gen dra­ma­tisch zuge­nom­men. Laut Poli­zei­be­hör­den wur­den 2416 Fäl­le von heim­li­chen Beläs­ti­gun­gen ver­zeich­net. In 261 Fäl­len han­delt es sich gar um schwer­wie­gen­de Nöti­gung (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Es wird ange­nom­men, dass die Dun­kel­zif­fer wesent­lich höher liegt. Gemäss der Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­ti­on Nip­pon Foun­da­ti­on sind bereit 80 Pro­zent der Frau­en ein­mal in irgend­ei­ner Form im Zug beläs­tigt wor­den. Einem Grab­scher dro­hen in Japan eine Geld­stra­fe von 500’000 Yen (5’500 Dol­lar) oder bis zu 10 Jah­ren Gefäng­nis. ja.

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