Japans Asbest-Skandal
Am 19. Mai traf das Bezirksgericht von Osaka eine historische Entscheidung. Zum ersten Mal in der Geschichte Japans wurde Asbest-Geschädigten bestätigt, dass der Staat ihnen gegenüber verantwortungslos gehandelt hat.
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Dadurch beendete das Gerichtsurteil die bereits seit 2006 andauernde Odyssee von 26 ehemaligen Fabrikarbeitern und ihren Angehörigen, die auf ihrem Arbeitsplatz mit der gefährlichen Faser in Berührung kamen.
Vergangene Urteile betonten lediglich die Verantwortung des ehemaligen Arbeitgebers der Betroffenen und forderten entsprechende Schadensersatzzahlungen von der Unternehmerseite ein. Die aktuelle Entscheidung erkennt hingegen nun auch die Fahrlässigkeit der politischen Vertreter an.
Altlast Asbest
Medizinisch gesehen sind die Folgen des Einatmens von Asbest bereits seit 1959 erwiesen. Zunächst galt vor allem die so genannte «Asbest-Lunge» als Folgekrankheit, zu der in den 1970er-Jahren auch Lungenkrebs und Lungentumore hinzukamen.
Auch Untersuchungen der Regierung bestätigten bereits 1959 die Gefährlichkeit des Asbests. Dieses Wissen mündete 1960 in ein Gesetz, das den Gebrauch von Asbest verbot. Konkrete Verbindlichkeiten für betroffene Firmen festzuschreiben, wurden allerdings versäumt. Dadurch verspäteten sich die Renovierung von asbestverseuchten Fabrikhallen und die Umsetzung weiterer Schutzmassnahmen.
Irrationale Gesetze
Die Richter betonten in ihrem Urteil ausdrücklich die Irrationalität dieser politischen Massnahmen und sprachen 26 der 29 Klägern insgesamt 946 Millionen Yen (rund 8 Mio. Euro) Schadensersatz zu.
Verteilt werden die Millionen je nach Schwere der Krankheit und etwaigen Todesfällen. Die drei abgewiesenen Kläger kamen aus Familien, die um die verklagten Betriebe herum gewohnt und Felder bewirtschaftet hatten. In ihrem Fall sah das Gericht keine zweifelsfrei beweisbare Verbindung zwischen den Krankheiten der Betroffenen und der asbestverseuchten Nachbarschaft.
Dennoch werten die Kläger das Urteil als Erfolg, denn es schafft einen Präzedenzfall für laufende und folgende Prozesse in Kobe, Tokio und Yokohama. ad.
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