Auch die Yakuza spüren die Krise
Die Anzahl der Yakuza, welche einen Antrag auf Sozialhilfe stellten, ist in der Präfektur Aichi im vergangenen Fiskaljahr stark angestiegen. Und dies trotz einem Verbot von Sozialhilfe für Gangmitglieder. Im April 2006 verbot das Sozialministerium das Ausrichten von Sozialhilfeleistungen, wenn die Polizei die Empfänger einer kriminellen Organisation zuordnen kann.
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Nach Inkrafttreten des Verbots stellten Yakuza im Fiskaljahr 2007 insgesamt 14 Sozialhilfegesuche. Im Jahr 2008 waren es 19 Gesuche, doch für das Jahr 2009 stieg dies Zahl auf 41 sprunghaft an.
Weg von der organisierten Kriminalität – Dank Sozialhilfe
Die meisten Antragsteller versuchten, ihre kriminelle Vergangenheit zu verbergen, doch einige sagten, sie wollten die Banden verlassen, um in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen. 9 von den 41 Sozialhilfeempfängern mit Hintergrund in der organisierten Kriminalität gelang es, mit Unterstützung der Polizei von der Yakuza loszukommen, berichtet die Japan Times.
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