Die dunk­le Sei­te des Internets

Im Internet getroffen: Die Angeklagten Kanda, Hori, Kashiwagi
Im Inter­net getrof­fen: Die Ange­klag­ten Kan­da, Hori, Kashi­wa­gi von links

Vor dem Obers­ten Gerichts­hof von Nago­ya fin­det seit dem 9.August ein Beru­fungs­ver­fah­ren statt, in dem zwei Män­ner um Straf­min­de­rung kämp­fen. Ken­ji Kashi­wa­gi (43) bekam in einem vor­an­ge­gan­ge­nen Pro­zess lebens­läng­lich und Yoshi­mo­to Hori (35) die Todes­stra­fe. Sie hat­ten sich 2007 für den Mord an einer Frau in einem Inter­net­fo­rum verabredet.

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Die japa­ni­sche Pres­se nennt sol­che Adres­sen im Netz, auf denen sich anony­me User über kri­mi­nel­le oder Selbst­mord­ge­dan­ken aus­tau­schen, Dunk­le Sei­ten. Schon mehr­fach zogen die­se die Auf­merk­sam­keit der Öffent­lich­keit auf sich.

Die Aus­wahl des Opfers war rei­ner Zufall

Im gegen­wär­ti­gen Fall geht es um drei Män­ner zwi­schen 35 und 43 Jah­ren, die sich in ihrer Frei­zeit auf einer sol­chen Home­page die Zeit ver­trie­ben und sich schliess­lich in Nago­ya ver­ab­re­de­ten, um ein Ver­bre­chen zu begehen.

Sie tra­fen auf die 31-Jäh­ri­ge Rie Iso­gai, die sie zufäl­lig als ihr Opfer aus­wähl­ten. Am Tag nach der Tat ent­schied sich Kashi­wa­gi jedoch für die Selbst­an­zei­ge bei der Poli­zei, da er Angst vor der Todes­stra­fe hat­te, die ihn bei einer Ver­haf­tung erwar­ten würde.

Sei­ne Mit­tä­ter wur­den gefasst und alle drei gemein­sam für den Mord an Iso­gai ver­ur­teilt. Hori und der 36-Jäh­ri­ge Tsuka­sa Kan­da, der eben­falls an dem Ver­bre­chen betei­ligt war, erhiel­ten die Todes­stra­fe. Nur Kashi­wa­gi pro­fi­tier­te von sei­nem frü­hen Geständ­nis, wodurch sei­ne Stra­fe lebens­läng­lich wurde.

Beru­fungs­ver­fah­ren

Nun rol­len Hori und Kashi­wa­gi den Fall wie­der auf und plä­die­ren auf Straf­min­de­rung. Die Ankla­ge for­dert erneut das Höchst­mass. Ihre Hoff­nung zie­hen die Ver­ur­teil­ten aus der Tat­sa­che, dass mehr als eine Per­son für den Mord an nur einer Per­son für schul­dig befun­den wur­de und die Todes­stra­fe erhielt. Dies ist in Japan über­aus selten.

Das ers­te Urteil beton­te in sei­ner Begrün­dung dafür die aso­zia­le Hal­tung aller drei Män­ner. Die Ver­tei­di­gung führt hin­ge­gen an, dass die bei­den Män­ner auf­grund ihres psy­chi­schen Zustan­des nur bedingt schuld­fä­hig sei­en und fer­ner eine Atmo­sphä­re von Grup­pen­druck, sowie einem Sich-Gegen­sei­tig-Über­trump­fen-Wol­len dazu geführt hät­te, die Tat durch­zu­zie­hen. Aus­ser­dem habe Hori sei­ne Reue bereits in zwei Brie­fen an die Ange­hö­ri­gen ver­deut­licht, wel­che die­se jedoch ablehnten.

Kashi­wa­gi, der Strippenzieher

Wäh­rend des ers­ten Ver­fah­rens konn­te Kashi­wa­gi zwar durch sei­ne Selbst­an­zei­ge auf Straf­min­de­rung ver­trau­en, aber die Ankla­ge hob damals her­vor, dass er der eigent­li­che Strip­pen­zie­her der Gemein­schaft gewe­sen sei und sein Geständ­nis nicht der Reue, son­dern dem Selbst­schutz dien­te. Es wird sich zei­gen wie die Rich­ter dies­mal ent­schei­den. ad.

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