Das Geld­ge­schenk an den Vermieter

Überangebot: Ein Immobilienmakler in Japan.
Über­an­ge­bot: Ein Immo­bi­li­en­mak­ler in Japan. flickr/​izumiflowers

Mie­tet man eine Woh­nung in Japan ist die Chan­ce gross, dass man dem Besit­zer ein soge­nann­tes «Geld­ge­schenk» (jap. Rei­kin) in Form von bis zu 2 Monats­mie­ten über­wei­sen muss. Die Kau­ti­on ist dabei nicht inbe­grif­fen. Wie das Wort Geld­ge­schenk andeu­tet, ist eine Rück­erstat­tung die­ses geleis­te­ten Betra­ges nach dem Ende des Miet­ver­hält­nis­ses nicht möglich.

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Mit der Wirt­schafts­kri­se und den fal­len­den Grund­stück­prei­sen könn­te die über 100 Jah­re alte Tra­di­ti­on des Geld­ge­schen­kes jedoch schon bald vor­bei sein. Laut der Nach­rich­ten­agen­tur Bloom­berg ver­sucht der Tokio­ter Immo­bi­li­en­markt mit der Strei­chung des Geld­ge­schen­kes wie­der in die Gän­ge zu kom­men. Denn die Finanz­kri­se 2008 hat zu einem Rück­gang der Bele­gungs­gra­des der Woh­nun­gen in Tokio geführt. Seit 2007 sind die Mie­ten um 15 Pro­zent gesunken.

«Das Miet­ge­schäft ist im Wan­del begrif­fen», bestä­tigt Immo­bi­li­en­mak­ler Yoshiya Watana­be. Wur­de vor 2 Jah­ren bei nur 25 Pro­zent der Miet­ver­hält­nis­se unter 500’000 Yen pro Monat auf Rei­kin ver­zich­tet, liegt der Wert mitt­ler­wei­le bei 65 Pro­zent. «Auf das Geld­ge­schenk zu ver­zich­ten, ist mitt­ler­wei­le zur Norm gewor­den», sagt Finanz­ex­per­te Hirot­a­ka Uru­ma von Dai­wa Hou­se Mori­mo­to Asset Manage­ment. «Ver­zich­tet der Kon­kur­rent dar­auf, zie­hen alle frü­her oder spä­ter nach.»

Die­ses Sys­tem macht kei­nen Sinn

Auch bei den Woh­nun­gen, die von Uru­mas Fir­ma ver­wal­tet wer­den, sei der Anteil Rei­kin am Gewinn­an­teil prak­tisch auf Null gesun­ken. Yoji Ota­ni, Immo­bi­li­en­ex­per­te bei der Deut­schen Bank in Tokio, sagt sogar das bal­di­ge Ende des Geld­ge­schen­kes vor­aus: «Die­ses Sys­tem macht ein­fach kei­nen Sinn.»

Das Geld­ge­schenk wur­de erst­mals 1897 in einem Miet­ver­trag in Tokio fest­ge­hal­ten. Mit dem Rei­kin soll­ten mög­li­che Wert­stei­ge­run­gen einer Immo­bi­lie aus­ge­gli­chen wer­den. Tra­di­tio­nell wird die­ser Zusatz­ge­winn unter Besit­zer und Mak­ler auf­ge­teilt. Heu­te hal­ten noch die Besit­zer am Sys­tem fest, die ihre Immo­bi­lie geerbt haben und sich nicht wirk­lich um lee­re Woh­nun­gen Sor­gen müssen.

Der Markt bestimmt

Gesetz­lich ist das Geld­ge­schenk in Japan legal. Doch Tokios Gou­ver­neur Shin­t­a­ro Ishiha­ra hat sich schon vor eini­gen Jah­ren für des­sen Abschaf­fung aus­ge­spro­chen. Pas­siert ist jedoch nichts. Ein­zig die Markt­ent­wick­lung hat zu einem Rück­gang des Geld­ge­schen­kes geführt. Dies bedeu­tet aber auch, dass bei einer all­fäl­li­gen Erho­lung des Immo­bi­li­en­mark­tes, wenn die Nach­fra­ge das Ange­bot über­stei­gen soll­te, das Rei­kin-Sys­tem schnell wie­der ein­ge­führt sein wird. ja.

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