Das Geldgeschenk an den Vermieter

Mietet man eine Wohnung in Japan ist die Chance gross, dass man dem Besitzer ein sogenanntes «Geldgeschenk» (jap. Reikin) in Form von bis zu 2 Monatsmieten überweisen muss. Die Kaution ist dabei nicht inbegriffen. Wie das Wort Geldgeschenk andeutet, ist eine Rückerstattung dieses geleisteten Betrages nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht möglich.
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Mit der Wirtschaftskrise und den fallenden Grundstückpreisen könnte die über 100 Jahre alte Tradition des Geldgeschenkes jedoch schon bald vorbei sein. Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg versucht der Tokioter Immobilienmarkt mit der Streichung des Geldgeschenkes wieder in die Gänge zu kommen. Denn die Finanzkrise 2008 hat zu einem Rückgang der Belegungsgrades der Wohnungen in Tokio geführt. Seit 2007 sind die Mieten um 15 Prozent gesunken.
«Das Mietgeschäft ist im Wandel begriffen», bestätigt Immobilienmakler Yoshiya Watanabe. Wurde vor 2 Jahren bei nur 25 Prozent der Mietverhältnisse unter 500’000 Yen pro Monat auf Reikin verzichtet, liegt der Wert mittlerweile bei 65 Prozent. «Auf das Geldgeschenk zu verzichten, ist mittlerweile zur Norm geworden», sagt Finanzexperte Hirotaka Uruma von Daiwa House Morimoto Asset Management. «Verzichtet der Konkurrent darauf, ziehen alle früher oder später nach.»
Dieses System macht keinen Sinn
Auch bei den Wohnungen, die von Urumas Firma verwaltet werden, sei der Anteil Reikin am Gewinnanteil praktisch auf Null gesunken. Yoji Otani, Immobilienexperte bei der Deutschen Bank in Tokio, sagt sogar das baldige Ende des Geldgeschenkes voraus: «Dieses System macht einfach keinen Sinn.»
Das Geldgeschenk wurde erstmals 1897 in einem Mietvertrag in Tokio festgehalten. Mit dem Reikin sollten mögliche Wertsteigerungen einer Immobilie ausgeglichen werden. Traditionell wird dieser Zusatzgewinn unter Besitzer und Makler aufgeteilt. Heute halten noch die Besitzer am System fest, die ihre Immobilie geerbt haben und sich nicht wirklich um leere Wohnungen Sorgen müssen.
Der Markt bestimmt
Gesetzlich ist das Geldgeschenk in Japan legal. Doch Tokios Gouverneur Shintaro Ishihara hat sich schon vor einigen Jahren für dessen Abschaffung ausgesprochen. Passiert ist jedoch nichts. Einzig die Marktentwicklung hat zu einem Rückgang des Geldgeschenkes geführt. Dies bedeutet aber auch, dass bei einer allfälligen Erholung des Immobilienmarktes, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigen sollte, das Reikin-System schnell wieder eingeführt sein wird. ja.
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