Kei­ne Häu­ser für die Yakuza

Die Hauptstadt der Yamaguchi-gumi: Kobe in der Nacht.
Die Haupt­stadt der Yama­gu­chi-gumi: Kobe in der Nacht. flickr/​christopher chan

Die Hafen­stadt Kobe im Wes­ten Japans ist das Zuhau­se der Yama­gu­chi-gumi, die gröss­te Yaku­za-Grup­pie­rung Japans. Mit schät­zungs­wei­se 80’000 Mit­glie­dern stellt das gröss­te Ver­bre­che­rysndi­kat Japans rund die Hälf­te aller orga­ni­sier­ter Kri­mi­nel­ler. Das Geschäfts­feld der Yama­gu­chi-Ban­de erstreckt sich vom Glück­spiel, über die Sex­in­dus­trie bis zum Han­del mit Waf­fen, Dro­gen und Immobilien.

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Für eine der­art gros­se Orga­ni­sa­ti­on braucht es viel Platz. Allei­ne die höhe­ren Mit­glie­der der Yama­gu­chi-gumi besit­zen laut Poli­zei­an­ga­ben schät­zungs­wei­se 30 Zweit­häu­ser in Kobe. Denn ein Yaku­za-Gebot zwingt die­se täg­lich am Haupt­sitz des Ver­bre­cher­syn­di­kats zu rap­por­tie­ren. Um eine Aus­brei­tung zu ver­hin­dern hat das Prä­fek­tur-Par­la­ment von Hyo­go, deren Haupt­stadt Kobe ist, ein Ver­ord­nung erlas­sen, die Ver­bre­chern den Kauf eines Hau­ses in der Nähe von Wohn­ge­bie­ten und Schu­len verbietet.

Immo­bi­li­en und die Yakuza

Ab 1. April 2011 müs­sen die Immo­bi­li­en von Yaku­za-Mit­glie­den min­des­tens 200 Meter von Bil­dungs­stät­ten ent­fernt sein. Bei Nicht­be­ach­tung droht eine 1-jäh­ri­ge Gefäng­nis­stra­fe oder eine Geld­bus­se von bis zu 500’000 Yen. Dar­über hin­aus dür­fen Immo­bi­li­en­mak­ler künf­tig Kri­mi­nel­len kei­ne Häu­ser mehr ver­kau­fen. Eine ähn­li­che Ver­ord­nung wur­de bereits in den Prä­fek­tu­ren Ehi­me Fuku­o­ka, Saga, Naga­sa­ki und Kago­shi­ma erlassen.

Der Erlass wird als wei­te­rer Ver­such ange­se­hen die tra­di­tio­nel­len Ver­fil­zun­gen zwi­schen der Yaku­za und der Immo­bi­li­en- und Bau­bran­che zu lösen. Bereits heu­te bemüht sich bei­spiels­wei­se die Tokio­ter Poli­zei die Gross­pro­jek­te wie der Tokyo Sky Tree mög­lichst frei von Yaku­za-Betei­li­gun­gen zu hal­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Kobes Erfah­rung

Als Haupt­stadt des gröss­ten Ver­bre­cher­syn­di­kats hat die Poli­zei von Kobe viel Erfah­rung im Umgang mit der Yaku­za. Die Sen­si­bi­li­sie­rung geht gar soweit, dass die Stadt die­sen Som­mer Täto­wier­ten den Zugang zu den Strän­den unter­sagt hat (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Eine Ver­ord­nung beschränk­te sich bis­lang aus­schliess­lich auf Sau­nas und heis­se Bäder. Ganz­kör­per­tat­toos gel­ten in Japan als ein wich­ti­ges Erken­nungs­merk­mal für die Mafia. ja.

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