Wenn der Familienname im Weg steht
Heiratet man in Japan, muss sich das Ehepaar auf einen Familiennamen verständigen. In den meisten Fällen ist es der Name des Ehemannes. Hat die Familie der Ehefrau keinen männlichen Erben, kommt es vor, dass der Ehemann den Familiennamen seiner Braut annimmt. Doch dies ist eher die Ausnahme als die Regel. Einen Doppelnamen wie in westlichen Ländern gibt es nicht. Japan ist gar das einzige Land der G-8-Gemeinschaft, das am Prinzip eines einzigen Familiennamens festhält. Als Folge davon, würden viele Paare in Japan auf eine Registrierung ihrer Partnerschaft gänzlich verzichten, wie das Wall Street Journal schreibt.
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Gemäss der Nachrichtenagentur Kyodo könnte nun eine Klage von 5 Personen beim Bezirksgericht Tokio zu einer Anpassung der Gesetzgebung per Gerichtsentscheid führen. Die Gruppe beklagt, dass der Artikel 750 des Zivilgesetzbuches, in dem die Notwendigkeit eines einzigen Familiennamens festgeschrieben ist, gegen die Prinzipien der Verfassung verstosse. Denn im Artikel 13 und 14 der Verfassung heisst es, dass «alle Menschen als Individuen respektiert werden müssen» und «Ehemann und Ehefrau die gleichen Rechte haben». Der Zwang sich bei der Hochzeit auf einen einzigen Familiennahmen festlegen zu müssen, widerspreche diesen beiden Artikeln.
Ein altes Problem
Politische Vorstösse, die geltenden Familiengesetze zu ändern, gab es bereits in der Vergangenheit. Die Demokratische Partei Japans (DPJ) hat seit ihrer Gründung eine Anpassung des entsprechenden Gesetzesartikels zu einem ihrer Ziele erklärt. In der Opposition scheiterte sie regelmässig am Widerstand der Liberaldemokraten (LDP). Als die DPJ im August 2009 erstmals an die Macht kam, schien der Weg für ein liberaleres Familiengesetz frei zu sein.
Die damalige Justizministerin Keiko Chiba liess einen Gesetzesentwurf formulieren, der es verheirateten Paaren erlauben würde, unterschiedliche Familiennamen zu haben (Asienspiegel berichtete). Zusätzlich würde die Erbbeschränkung unehelicher Kinder aufgehoben und der Frau eine erneute Heirat bereits 100 Tage – und nicht wie bislang 6 Monate – nach der Scheidung erlaubt werden.
Das Veto von Kamei
Die regierende DPJ scheiterte letztes Jahr jedoch am Widerstand des Koalitionspartners. Der damalige Minister für den Finanzsektor, Shizuka Kamei von der Neuen Volkspartei, drohte bei einer Annahme eines neuen Familiengesetzes mit einem Austritt seiner Partei aus der Regierung. Der Gesetzesentwurf fand somit sein vorläufig unrühmliches Ende.
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