Ver­gra­ben und vergessen

Radium vor dem Supermarkt: Die im Boden vergrabenen radioaktiven Flaschen.
Radi­um vor dem Super­markt: Die im Boden ver­gra­be­nen radio­ak­ti­ven Fla­schen. Screen­shot: TBS News

Besorg­te Ein­woh­ner im Tokio­ter Bezirk Setaga­ya sind mit eige­nen Dosi­me­tern gleich drei Mal innert eines Monats auf Hot­spots gestos­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Mit der AKW-Kata­stro­phe von Fuku­shi­ma hat­ten die­se nichts zu tun.

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Wie sich her­aus­stell­te, han­del­te es sich jeweils um vor Jahr­zehn­ten ver­gra­be­ne Fla­schen mit hoch radio­ak­ti­vem Radi­um-226-Pul­ver, die für den medi­zi­ni­schen oder indus­tri­el­len Gebrauch vor­ge­se­hen waren.

Weil es in Japan kein End­la­ger für sol­chen Abfall gibt, hat die Japan Radio­iso­top Asso­cia­ti­on (JRI­AS) im Auf­trag der Behör­den die Fla­schen in einen blei­er­nen Schutz­be­häl­ter ver­schlos­sen und in einem siche­ren Beton­ge­bäu­de in der Stadt depo­niert, wo sie auch län­ger­fris­tig bleiben.

Noch viel Radi­um in Privatbesitz

Es wird damit gerech­net, dass noch wei­te­re sol­che Radi­um-Fla­schen auf­tau­chen wer­den. Noch bis in die 1950er-Jah­re wur­de rela­tiv sorg­los mit die­sem hoch­ra­dio­ak­ti­ven Mate­ri­al in der Wis­sen­schaft, Medi­zin und Indus­trie umge­gan­gen. Erst nach­dem ihre gesund­heits­schä­di­gen­de Wir­kung fest­ge­stellt wur­de, erliess die Regie­rung 1958 ein Gesetz, das den Besitz und die Ver­wen­dung von Radi­um bewil­li­gungs­pflich­tig machte.

Zwi­schen 1965 und 1978 wur­den gemäss der Mai­ni­chi Shim­bun grös­se­re Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen zur Ent­sor­gung der pri­va­ten Rest­be­stän­de radio­ak­ti­ver Sub­stan­zen lan­ciert. In die­sem Zusam­men­hang wur­de viel Radi­um sicher­ge­stellt, doch bis heu­te rech­net die Regie­rung mit wei­te­ren ver­ges­se­nen Rest­be­stän­den im gan­zen Land.

Wer bezahlt?

Die pro­vi­so­ri­sche Auf­be­wah­rung und spä­te­re Ent­sor­gung des sicher­ge­stell­ten Radi­ums könn­te der­weil teu­er wer­den, wie die Sank­ei Shim­bun berich­tet. Die Japan Radio­iso­top Asso­cia­ti­on rech­net mit einem Betrag von meh­re­ren zehn Mil­lio­nen Yen (meh­re­re 100’000 Euro). Nur schon die ver­gra­be­nen Fla­schen her­aus­zu­ho­len kos­tet über 1 Mil­li­on Yen (mehr als 10’000 Euro). Eine not­wen­di­ge Dekon­ta­mi­nie­rung wür­de die Kos­ten gar explo­die­ren las­sen, so JRIAS.

Doch wer bezahlt dafür? Laut den Behör­den müss­te das Gesetz zu ille­ga­len Müll­be­sei­ti­gung zur Anwen­dung kom­men, wonach der Besit­zer des Grund­stücks, auf dem die radio­ak­ti­ve Sub­stanz gefun­den wur­de, für die Ent­sor­gungs­kos­ten aufkommt.

Teu­re Zusatzkosten

Noch haben die Behör­den vor­läu­fig die Kos­ten für die Ent­sor­gung des Radi­ums über­nom­men, Ver­hand­lun­gen mit den jewei­li­gen Besit­zern hät­ten bis­lang nicht statt­ge­fun­den. Die inter­na­tio­na­le Atom­be­hör­de IAEA legt nahe, dass die­se Ent­sor­gungs­kos­ten unbe­dingt vom Staat über­nom­men wer­den sollten.

Im Ver­gleich zu den Mil­li­ar­den Euro, wel­che die direk­ten Aus­wir­kun­gen der AKW-Kata­stro­phe ver­schlin­gen, han­delt es sich hier um beschei­de­ne Sum­men. Trotz­dem müs­sen die Behör­den davon aus­ge­hen, dass Fuku­shi­ma immer mehr indi­rek­te Zusatz­kos­ten ver­ur­sa­chen wird.

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