Der ver­strahl­te Neubau

Der betroffene Wohnblock in der Stadt Nihonmatsu.
Der betrof­fe­ne Wohn­block in der Stadt Nihon­matsu. Screen­shot: TBS News

Es ist eine trau­ri­ge Iro­nie des Schick­sals: Rund 10 Fami­li­en aus den Städ­ten Namie und Mina­m­i­so­ma, die teil­wei­se in der Sperr­zo­ne um das hava­rier­te AKW Fuku­shi­ma lie­gen, fan­den ab Juli des letz­ten Jah­res in Woh­nun­gen eines Neu­baus in der Stadt Nihon­matsu eine neue Blei­be. Hier, fast 70 Kilo­me­ter vom zer­stör­ten AKW ent­fernt, wogen sie sich in Sicherheit.

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Nun hat sich jedoch her­aus­ge­stellt, dass der Beton des Neu­baus strahlt. Im Erd­ge­schoss haben die Behör­den einen Wert von bis zu 1,24 Mikro­sie­vert pro Stun­de gemes­sen. Im Fun­da­ment wur­de gar radio­ak­ti­ves Cäsi­um ent­deckt, wäh­rend in den höhe­ren Eta­gen der Beton bedeu­tend weni­ger Strah­lung aufwies.

Auf die Spur brach­te sie das Dosi­me­ter eines Schul­mäd­chens, das im betrof­fe­nen Gebäu­de wohnt. Sie trug das Mess­ge­rät als Teil einer umfas­sen­den Stu­die der Stadt auf sich.

Mate­ri­al aus ver­strahl­tem Steinbruch

Auf­fäl­lig war, dass die Umge­bung um den betrof­fe­nen Neu­bau her­um kei­ne erhöh­ten radio­ak­ti­ven Wer­te auf­zeig­te. Schliess­lich stell­te sich her­aus, dass aus­ge­rech­net Kies aus einem Stein­bruch in der tei­leva­ku­ier­ten Stadt Namie für den Beton des Neu­baus in Nihon­matsu ver­wen­det wur­de. Gera­de in die­sem Gebiet wird die Strah­lung als beson­ders hoch ver­mu­tet. Der Ver­kauf des Gesteins wur­de offen­bar noch vor der Errich­tung der offi­zi­el­len Sperr­zo­ne abgewickelt.

Noch viel schlim­mer wiegt die Tat­sa­che, dass es sich beim ver­strahl­ten Neu­bau um kei­nen Ein­zel­fall han­delt. Denn ins­ge­samt 19 Unter­neh­men hat­ten gemäss der Mai­ni­chi Shim­bun den ver­strahl­ten Kies gekauft, der unter ande­rem zur Repa­ra­tur einer Stras­se, eines Swim­ming­pools für eine Schu­le und eines Golf­plat­zes in der Prä­fek­tur Fuku­shi­ma ver­wen­det wur­de. Besorg­te Eltern haben umge­hend die Ent­fer­nung des ver­seuch­ten Mate­ri­als gefordert.

Neue Richt­li­ni­en

Die Behör­den beto­nen zwar, dass die gemes­se­nen Wer­te im Neu­bau nicht unmit­tel­bar gesund­heits­schä­di­gend sei­en. Von einer Eva­ku­ie­rung des Wohn­blocks wur­de aus die­sem Grund abge­se­hen. Der Scha­den ist jedoch schon längst angerichtet.

Eini­ge Bewoh­ner des ver­strahl­ten Beton­baus zie­hen inzwi­schen in Erwä­gung, ihre Woh­nun­gen zu ver­las­sen. Das zustän­di­ge Bau­un­ter­neh­men über­legt sich daher den Abriss und Wie­der­auf­bau des Gebäu­des, wie die Main­chi Shim­bun berich­tet. Und das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat ange­kün­digt, Richt­li­ni­en bezüg­lich der Sicher­heit von Bau­ma­te­ria­li­en auszuarbeiten.

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